Heute Vormittag habe ich - was ich nicht so oft tue - nebengeklagt. Eine kleine Sache beim Amtsgericht A.. Meine Mandantin, deren Exfreund sich im Zuge eines Impulsdurchbruchs dazu hatte hinreißen lassen, Antworten auf Fragen, die sie ihm nicht geben wollte, gleichsam aus ihr herauszuprügeln, war ein wenig mit den Nerven zu Fuß. In solchen Fällen mache ich ein Schmerzensgeld immer gerne im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens geltend, d.h., ich stelle beim Strafgericht denselben Antrag, den ich ansonsten beim Zivilgericht stellen würde. Das erspart dem Geschädigten nicht nur eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung, sondern ist obendrein auch kostengünstiger.
Leider sind eine Vielzahl von Vorsitzenden eines Strafgerichts von solchen "zivilen" Anträgen alles andere als begeistert. Ich kenne Richter, die Adhäsionsanträge scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Vor Jahren geriet ich mir mal mit einem Amtsrichter in M. über einen Adhäsionsantrag derart in die Haare, dass er mich bis heute nur begrüßt, wenn er mich denn so gar nicht übersehen kann. Hintergrund des Streits war, dass er recht wenig Ahnung hatte vom Adhäsionsverfahren und noch weniger Lust, sich welche zu verschaffen. Dafür aber konnte weder ich etwas, noch mein Mandant und so zog ich die Sache durch und er wurde widerwillig fortgebildet.
Ganz anders heute die Vorsitzende beim Amtsgericht A.. Die fand den Antrag ausgesprochen gut und bedauerte, dass viel zu wenig davon Gebrauch gemacht wird. Erfrischend, ebenso wie die Verhandlungsführung. So macht selbst Nebenklage Spaß.
4 Kommentare:
Der Vorteil für den Beklagten, im Strafverfahren darf ein folgenlos lügen, während er im Zivilverfahren die Wahrheit sagen muss.
Kann verstehen, das Strafrichter sich nicht mit Zivilzeug belasten wollen.
Da hilft nur eins, sich schlauer machen als die Anwälte und sie über den Tisch ziehen. Die Höhe des Schmerzensgeld steht ja im pflichtgemäßen Ermessen und es ist ja durchaus möglich dem Antrag des Staatsanwaltes zu folgenden aber die schwerwiegenden Verletzungs-folgen zivilrechtlich nicht zweifelsfrei als erwiesen zu betrachten.
Nach über viertausend HVs an AGs und LGs habe ich als "Berufsöffentlichkeit" oder Schöffe nur ein Adhäsionsverfahren erlebt, dass die Strafrichterin zugunsten von Polizeibeamten zugelassen hatte.
Wenn die Schadenshöhe unstreitig ist und es nur um die Verursachung geht, dann ist es sicherlich kein Problem die Sache mit auszutenorieren.
Das Problem ist, das wenn Opfer Dollar funkeln sehen, dann wird bei den Folgen der Straftat häufig übertrieben. Eine leichte Verspannung wird dann zb. zum handfesten HWS Syndrom.
Das die Richter diese Begehrlichkeiten aus dem Strafprozess haben wollen, ist verständlich.
Die Sonderbehandlung von Polizisten ist ätzend, egal ob denen was Gutes getan wird, aber auch umgekehrt, wenn sie für Delikte härter bestraft werden sollen als andere.
Als Schöffe kann man durchaus mal auch so eine Meinung äußern, wenn es schon auffällt, dass die Richterin hier Ausnahmen macht.
ich kenne Nebenklage von einigen (immer den gleichen) Kollegen so: in der Hauptverhandlung, ggf. auch mehrere Verhandlungstage mit offenen Augen schlafen, pro Zeuge max. eine Frage stellen (meist schon eine durch das Gericht gestellte), Beweisanträge sind strengstens verboten. Im Schlussvortrag entweder der StA anschließen oder "amngemessene" Strafe beantragen, dazu noch einige Ausfühgrungen, wie sehr man doch gelitten habe..... und dann im Festsetzungsverfahren ordentlich abrubeln. Diese Taktik funktioniert auch prächtig, ohne sich mit StPO-Kenntnissen zu überfrachten.
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