Staunen beim Schöffengericht Montabaur gestern. Mein Mandant war in ein Möbelhaus eingebrochen und hatte dort nach seinen Angaben eine 2-teilige Ledergarnitur (EK 1.059 Euro) gestohlen. Tatfahrzeug: ein Ford Fiesta. Wer nun denkt, dass es schwierig sein dürfte, sowas überhaupt in einem Fiesta transportieren zu können, wird locker eines Besseren belehrt: die Staatsanwaltschaft warf meinem Mandanten in der Anklage vor, Möbel im Wert von 15.000 Euro entwendet zu haben und bezog sich auf eine vom Möbelhaus eingereichte eineinhalbseitige Schadensaufstellung. Mit den dort gelisteten Gegenständen hätte man mühelos einen 4-Personen-Haushalt einrichten können. Ich war schon darauf vorbereitet, einen Beweisantrag zu stellen zu den Raumverhältnissen in einem Fiesta oder dazu, dass man zum Abtransport der Beute mit dem Fiesta ca. 20 Mal zwischen Wohn- und Tatort hätte pendeln müssen, konnte mir das allerdings schenken, denn auch der Vorsitzende bemerkte trocken, dass seitens des Möbelhauses wohl versehentlich eine Schadensliste eingereicht worden sei, die sich auf die Diebstähle eines ganzen Jahres beziehe.
Bemerkenswerterweise hat das Möbelhaus keine Schadensersatzansprüche gegenüber meinem Mandanten geltend gemacht. Bleibt zu hoffen, dass die Versicherung sich irgendwann einmal die Strafakte anfordert und hierbei über das Tatfahrzeug stolpert.
1 Kommentar:
Da hat wohl jemand auf eine elegante Möglichkeit gehofft, die Fehlbestände der letztn paar Jahre zu "bereinigen".
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