Mittwoch, 15. Oktober 2008

Misstrauische Amtrichterin

In einer Ordnungswidrigkeitensache beim Amtsgericht M. hatte ich wegen einer Terminskollision um Aufhebung des Termins gebeten. Kurze Zeit später erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht M., ich möge doch die Ladung zu dem kollidierenden Termin vorlegen. Ich war drauf und dran, der Richterin zu schreiben, dass ich gar nicht einsehen würde und davon ausginge, dass man einem Organ der Rechtspflege abnimmt, wenn man eine Terminskollision vorträgt. Darüber hinaus würde ich den Teufel tun, einfach Ladungen, aus denen ja auch der Name meines Mandanten hervorgeht, in der Gegend rum zu schicken. Nachdem ich aber in Zeitdruck war, legte ich die teilgeschwärzte Ladung kommentarlos aufs Fax. Der Termin wurde aufgehoben, es wurde erneut terminiert und wieder hatte ich einen Kollisionstermin. Dasselbe Spiel begann von vorne und begann, mich zu amüsieren.

Gestern rief mich die Richterin an um einen Termin abzusprechen. Wahrscheinlich war ihr das Procedere auch langsam auf die Nerven gegangen. Es stellte sich heraus, dass wir uns bereits kannten und uns in guter Erinnerung hatten. Wo ich sie schon mal am Telefon hatte, beschwerte ich mich über die Vorgehensweise und staunte nicht schlecht, als sie mir sagte, sie habe sogar bei den Gerichten angerufen um zu erfragen, ob die Ladung tatsächlich richtig sei. Man habe schlechte Erfahrungen mit Terminsaufhebungsanträgen gemacht.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass es Kollegen gibt, die Kollisionen behaupten, die es nicht gibt. Dass ein Richter aber die Muße hat und die Notwendigkeit sieht, auch noch bei einem anderen Gericht anzurufen um die Echtheit der Ladung zu überprüfen, spricht für sich.

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