In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Freitag, 31. Oktober 2008
Aufmüpfiger Zeuge
Manchmal fragt man sich, was Zeugen, die vor Gericht aussagen müssen, für eine Vorstellung von einem Strafprozess haben. So geschehen gestern beim Amtsgericht H. Der Zeuge war über 60 und der Auffassung, er könne sich aussuchen, auf welche Fragen einer Frau (noch dazu einer jüngeren) er antwortet und auf welche nicht. Offenbar hatte ich irgendwann den Punkt getroffen, an dem ihm meine Fragen unangenehm wurden, was ihn dazu veranlasste, zu sagen:"Dazu möchte ich mich nicht äussern." Ich habe es erst leise und dann etwas eindringlicher versucht, ihm klarzumachen, dass das hier keine Fernsehsendung ist, in der die Verteidiger sowas durchgehen lassen. Das Gericht war von dem angeschlagenen Tonfall zwar wenig begeistert, aber der Zeuge hat schließlich doch verstanden, was von ihm erwartet wurde. Die Antworten waren dann zu meiner Freude auch so wie ich sei erwartet hatte.
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