Der Sohn meines Mandanten soll ein Mofa besessen haben, das schneller als 25 km/h gewesen sein soll. Nach der falschen Belehrung durch den Polizeibeamten (siehe unten) nahm man sich des Mofas an, baute eine Geschwindigkeitsmessanlage auf und fuhr mit 40 km/h durchs Ziel.
Nachdem auf meinen Antrag hin ein Gutachten eingeholt worden war, u.a. zu der Frage, dass das Mofa keine höhere Geschwindigkeit zu erreichen in der Lage ist als 25 km/h und sich dies bestätigte, zeigten sich einige Sollbruchstellen. So ganz sicher war sich der Sachverständige ob der langen Standzeit des Mofas nicht, ob nicht etwa der Vergaser verstopft war und das Mofa deshalb nicht mehr als 25 km/h auf den Tacho bekam. Auch konnte er nicht sagen, ob das Mofa zum damaligen Zeitpunkt nicht frisiert war. Ganz sicher war er sich aber, dass die Stelle, an der die Messung seinerzeit durchgeführt worden war, ein Gefälle aufwies, das die Geschwindigkeit des Mofas beeinflusst hatte.
Falsche Belehrung, Eltern des Minderjährigen von der Vernehmung nicht informiert, falsche Messung - die Ermittlungen verliefen insgesamt auf schiefen Ebenen.
1 Kommentar:
Falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat? Der Polizeibeamte wird ja wohl noch gemerkt haben, dass ein Gefälle vorhanden war, also wird er Probleme bekommen, sich aus dem Vorasatz herauszureden.
Ich war betrunken?
Ich wusste nicht, dass es bergab schneller geht als bergauf?
Der hat es eh nicht besser verdient?
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