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Mittwoch, 11. August 2010

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm

1. Beitrag aus der Reihe: Wir überprüfen Sprichwörter

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm

In einem Strafverfahren wurde zunächst Frau F. als Zeugin vernommen. Sie gehörte in die Kategorie, die man problemlos in eine diese nachmittäglichen Gerichtsshows hätte exportieren können, die ja Quote damit machen, dem Zuschauer vor Augen zu führen, wie vielfältig des Herren Tierreich sein kann.

Frau F. war Ende 40, was sie nicht davon abhielt, sich wie Anfang 20 zu kleiden. Sowas kann gutgehen, muss aber nicht. In Fällen wie dem von Frau F. ging es nicht so gut, zumal keines der wenigen Kleidungsstücke, das sie trug, gleichzeitig sauber UND lochfrei war. Als Beruf gab sie an: "Nix", als erlernten Beruf: "Och nix". Die Haare hatte sie zur Feier des Tages leider nicht gewaschen und auch der letzte Besuch im Nagelstudio war schon etwas her. Dafür aber hatte sie sich - meine Nase trügt mich in dieser Hinsicht selten -Mut angetrunken, und zwar so viel, dass sie jeden anpöbelte, der ihr irgendwelche Fragen stellte, deren Sinn sie nicht auf Anhieb zu ermitteln vermochte, was angesichts ihrer eher schlichten Strukturierung bei nahezu jeder Frage der Fall war. Ihre Vernehmung gestaltete sich entsprechend schwierig, da sie immer wieder zur Ordnung gerufen werden musste, hatte aber unbedingten Unterhaltungswert.
Ob es was gebracht hätte, ihre Vernehmungstüchtigkeit in Zweifel zu ziehen, hatte ich zwar überlegt, dann aber verworfen, zumal sie eine Zeugin der Anklage war und ich gut mit der schlechten Figur, die sie machte, leben konnte.

Ein paar Prozesstage später stand die Tochter von Frau F. auf der Zeugenliste. Ich glaube, jeder der Prozessbeteiligten war gespannt auf die Miniaturausgabe von Frau F., heisst es doch siehe oben.

Der Apfel in Gestalt von Tochter F. hatte einen Meisterbrief in einem Handwerk, war angemessen gekleidet, artikulierte sich normal und legte Wert auf die Feststellung, den Kontakt mit ihrer Mutter nur sporadisch auszuüben.

Ergebnis: das Sprichwort stimmt (in diesem Fall) nicht. Glücklicher Apfel!

Donnerstag, 26. August 2010

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Nicht lang schnacken, Kopf in Nacken

Beitrag aus der Reihe: Wir überprüfen Sprichwörter.

Nicht lang schnacken, Kopf in Nacken.

Heute ist mal wieder der monatliche Juristen-und-Anhang-Stammtisch beim Griechen mit dem unschlagbaren Galaktoburiko. Dort wird auch stets Ouzo serviert, der dann konsumiert wird. Und klar, während des ungebremsten Genusses des süßen Anis-Fenchel-Getränks wird nicht geschnackt.

Ergebnis: Das Sprichwort stimmt. Prosit allerseits!

Dienstag, 19. Juli 2011

Wir überprüfen Sprichwörter - Heute: Quod licet Iovi, non licet bovi

Beitrag aus der Reihe: Wir überprüfen Sprichwörter

Quod licet Iovi, non licet bovi

In Strafverfahren vor großen Kammern mit Schöffen kommt es immer mal zu Terminskollisionen, weil -sofern die Kammer ein wenig knapp terminiert hat- immer mal wieder einer der Beteiligten aus unterschiedlichen Gründen nicht erscheinen kann.

Ich erinnere mich noch gut an ein Verfahren vor dem Landgericht B. - große Strafkammer, Nebenklage, mehrere Gutachter, kurz: eine Situation wie die vorbeschriebene war vorprogrammiert.

Da einer der Schöffen eine Kur antreten wollte, die ihn für annähernd 3 Wochen ins Ausland verschlug, musste kurz vor Kurantritt noch rasch verhandelt werden um die 3-Wochen-Frist zu wahren. Das Gericht rief in meinem Büro an, erreichte meine Reno und fragte bei dieser nach, ob ein bestimmter Termin noch frei sei. Die Reno bejahte, nicht wissend, dass an diesem Tag ein runder Geburtstag meines Vaters anstand. Als die Ladung kam, versuchte ich, den Termin verlegen zu lassen oder zumindest, einen Sprungtermin daraus machen zu lassen, damit ich einen Kollegen mit meiner Vertretung hätte beauftragen können. Dies wurde abgelehnt. Begründung: der Gutachter kann nur an diesem Tag und der Termin ist schließlich mit meinem Büro abgeklärt. Zumindest Letzteres stimmte offenkundig und ich bekenne mich schuldig, dass ich bis dahin meinen Angestellten erlaubt hatte, Termine mit den Vorsitzenden abzusprechen. Kommt seither nicht mehr vor, obwohl der nächste runde Geburtstag naher Angehöriger noch ein paar Jährchen aussteht. Formaljuristisch betrachtet hatte der Vorsitzende ebenfalls Recht und ich konnte nichts dagegen tun, außer mich zu ärgern.

Als es kurze Zeit später in demselben Verfahren darum ging, dass mal wieder Fortsetzungstermine bestimmt werden mussten, äusserte ich in der Sitzung, an dem vorgeschlagenen Tag wegen eines nachmittäglichen Gerichtstermins nur bis zum Mittag Zeit zu haben, was dem Vorsitzenden nicht recht zu gefallen schien. Noch bevor der dazu kam, etwas dazu zu sagen, flüsterte ihm sein frisch aus der Kur zurückgekehrter Schöffe etwas ins Ohr, das dann dazu führte, dass der Termin nur bis 10.30 Uhr angesetzt wurde. Der Schöffe war Bürgermeister einer Gemeinde, die am fraglichen Tag eine Kirmes hatte, bei deren Eröffnung um 11 Uhr es dem Herrn Bürgermeister oblag, den Bierbrunnen zu eröffnen. Fürwahr ein triftiger Grund, hierauf bei der Terminierung Rücksicht zu nehmen, das Eröffnen eines Bierbrunnens ist freilich eine unvertretbare Handlung, hinter dem solche Petitessen wie ein Gerichtstermin selbstverständlich zurück zu stehen haben.

Der Frau Staatsanwältin erging es im Übrigen ähnlich wie mir: die hatte eigens ihren Urlaub wegen des Verfahrens verschoben um an den festgelegten Terminen zugegen zu sein. Als dann aber ein weiterer Termin wegen der Eröffnung eines Jahrmarktes in B. verschoben wurde auf einen Termin, an dem die Staatsanwältin dann im Urlaub war und just an diesem Termin ein Gutachter zu Wort kommen sollte, von dessen Gutachten viel abhing, war auch dies kein Grund für das Gericht, seine Terminierung abzuändern oder einen Sprungtermin zu machen. Die Frau Staatsanwältin, die die Nummer mit dem Bierbrunnen noch in lebhafter Erinnerung hatte, wirkte - für mich nachvollziehbar - ein wenig mürrisch.

Ergebnis: Das Sprichwort stimmt.

Dienstag, 17. August 2010

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen

Der Kollege Siebers thematisiert hier eine Erweiterung der StPO um einen Befangenheitsantrag gegen einen Mitverteidiger.

Es kommt gelegentlich vor, dass man gemeinsam mit anderen Kollegen Mittäter verteidigt. Diese Arten der Verteidigung bergen einen gewissen Sprengstoff in sich, nämlich dann, wenn die Verteidiger unterschiedliche Strategien haben, unterschiedlich starke Nerven haben, eben völlig unterschiedlich gestrickt sind.

Entschließt sich z.B. ein Mittäter zu einem Geständnis und wird dies vom Gericht als glaubhaft eingeschätzt, nützt weder Schweigen noch Bestreiten. Besonders bitter für einen Verteidiger, der seinem Mandanten geraten hat, zu schweigen, wird diese Konstellation dann, wenn die Beweislage ohne Geständnis mehr als dünn ist und der Freispruch schon in greifbarer Nähe scheint.

Mittäter und deren Verteidiger sind also ein Stück weit beim gleichen Schicksal Kunde. Es nutzt die dünnste Beweislage nichts, wenn ein Mittäter ein Geständnis ablegt und auch der cleverste Verteidiger kann einpacken, wenn er auf einen Kollegen trifft, der die Sach- und Rechtslage anders beurteilt.

Ergebnis: das Sprichtwort stimmt und ja, lieber Werner, manchmal wünsche auch ich mir so eine StPO-Erweiterung.

Donnerstag, 10. Februar 2011

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Was lange währt, wird endlich gut

Seit 2005 lief es, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Ins Fadenkreuz der Ermittler war er durch einen Kronzeugen geraten, der wiederum vom Hörensagen erfahren haben wollte, dass mein Mandant stets die Hälfte der Betäubungsmittel erhalten haben soll, die der Kronzeuge mit seinem Großabnehmer gedealt hatte.

2008 kam es zum ersten Anlauf: Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht W.. Der Großabnehmer sagte aus, dass mein Mandant niemals von ihm Drogen erhalten habe. Trotzdem ihm ob dieser Aussage der Wind hart ins Gesicht blies, blieb er dabei. Er ging sogar noch einen Schritt weiter: er habe vor dem Landgericht ein taktisches Geständnis abgelegt, da ihm sein Verteidiger dazu geraten habe. Das Gericht habe durchblicken lassen, dass es den Kronzeugen für glaubwürdig halte und er habe daher keine andere Möglichkeit gesehen als das, was dieser ihm "angehängt" habe, zu bestätigen. Der Kronzeuge hingegen glänzte durch Abwesenheit und so wurde das Verfahren ausgesetzt.

2010 dann der zweite Anlauf: Im Rahmen eines Vorgesprächs bot ein ebenso eifriger wie wortgewaltiger Staatsanwalt einen Deal auf Grundlage 2 Jahre mit Bewährung an. Ich lehnte im Namen des Mandanten, der stets bestritten hatte, dankend ab, was auf völliges Unverständnis stieß.
Der Großabnehmer wiederholte seine Aussage, der Kronzeuge war zwischenzeitlich abgeschoben worden. Blieben also die Polizeibeamten, die ihn damals vernommen hatten. Beide bekundeten, der Kronzeuge habe seine Erkenntnisse bezogen auf meinen Mandanten als Zeuge vom Hörensagen gemacht. Eigentlich hätte man hier schon einen Schlußpunkt setzen können, aber der Staatsanwalt wollte noch weitere Beweise zusammentragen um der Anklage zum Erfolg zu verhelfen und so wurde erneut ausgesetzt.

Heute dann der dritte Anlauf. Der Staatsanwalt vom letzten Mal , dessen Ermittlungen übrigens nichts Belastendes zutage gefördert hatten, glänzte diesmal durch Abwesenheit. Der Kronzeuge war unerreichbar geblieben und Vernehmungsbeamte und Großabnehmer wiederholten ihre Aussagen. Es folgte ein Freispruch.

Nach mehr als 5 Jahren und drei Hauptverhandlungen endlich ein Abschluss.

Ergebnis: das Sprichwort stimmt.

Montag, 4. Oktober 2010

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Kleinvieh macht auch Mist

Die Versicherung hatte den materiellen Unfallschaden meines Mandanten bis auf einen Betrag von 130 Euro reguliert. Die 130 Euro waren nicht reguliert worden mit dem Argument, der von der Versicherung beauftragte Sachverständige habe einen geringeren Schaden ermittelt. (Das machen die Sachverständigen, die von der Versicherung beauftragt werden, meistens so, denn anderenfalls müssten sie sich andere Auftraggeber suchen.)

Der regulierte Schaden belief sich übrigens auf knappe 2000 Euro, so dass sich die nicht regulierten 130 Euro daneben fast bescheiden darstellen. Für viele nicht anwaltlich vertretene Geschädigte ist dies übrigens ein Grund, sich dem alles andere als frommen Wunsch der Versicherung zu fügen und die Sache nicht weiter zu verfolgen.

Ich habe für den Mandanten die 130 Euro eingeklagt. Unmittelbar, nachdem der Versicherung die Klage zugestellt wurde, rief mich die Sachbearbeiterin an und bat mich, die Klage zurück zu nehmen; sie werde die 130 Euro zahlen. Auch diese Vorgehensweise ist wenig überraschend, denn erstens wissen die meisten Versicherungen, dass die Schadenskalkulation des beauftragten Sachverständigen alles andere als unanfechtbar ist und zweitens scheuen sie aus genau diesem Grunde ein gerichtlich einzuholendes Gutachten zur Frage der Schadenshöhe, das bei einer Differenz von 130 Euro locker das Fünffache kostet. Dann nämlich können aus den gesparten 130 Euro ganz fix mal 1000 Euro und mehr werden. Die Sachbearbeiterin wollte übrigens wissen, warum ich nach der nicht vollständigen Regulierung nicht noch einmal außergerichtlich geschrieben habe. Sie wollte es wirklich wissen! Ich musste es ihr also sagen. Und ich habe es ihr gesagt: ich habe keine Lust auf Brieffreundschaften mit Versicherungen, die mit den immer gleichen Methoden versuchen, die Regulierungssummen klein zu halten. Sie hat dann ebenso schnell wie empört aufgelegt und ich kam nicht dazu,sie im Gegenzug zu fragen, warum sie nicht sofort vollständig reguliert hat.

Enstandene Anwaltskosten der Klage, die zusätzlich zu den 130 Euro zu zahlen sind: 89,25 Euro.
Das ist weit entfernt von wirtschaftlicher Mandatsbearbeitung, bestätigt aber das Sprichwort.

Freitag, 27. Februar 2015

Wir überprüfen Sprichwörter - Heute: Neugier, dein Name ist Weib

Es gibt Termine, bei denen man als Anwalt wenig bis überhaupt nichts ausrichten kann. Dazu gehören Termine mit Sachverständigen, die im Scheidungsverfahren eine Immobilie bewerten sollen. Man hat zwar ein Anwesenheitsrecht als Rechtsanwalt einer Partei bei einem solchen Termin, aber wenn man hingeht, beschränkt sich das, was man tun kann, darauf, anwesend zu sein. So dachte ich bislang jedenfalls und das war auch der Grund, weshalb ich bei derartigen Terminen nie von meinem Anwesenheitsrecht Gebrauch machte. Unlängst war es so, dass eine Gegenseite ankündigte, bei einem solchen Termin dabeisein zu wollen. Infolgedessen schlug ich meinem Mandanten den Wunsch, ebenfalls anwesend zu sein, nicht aus.

Ich war ein wenig früher da, nahm im Wohnzimmer Platz und bekam ein Getränk serviert. So ließ es sich aushalten. Der Sachverständige kam, mit ihm die Gegenseite in Gestalt der Frau Kollegin und er tat, was getan werden musste: vermessen und fotografieren. Hierbei assistierte ihm eine junge Dame, die eifrig notierte, was an Zahlen aus ihm heraussprudelte. Ich blieb im Wohnzimmer sitzen, weil ich es weder für notwendig noch für höflich halte, mich einem Sachverständigen an die Fersen zu heften und jeden Winkel der Wohnung meines Mandanten in Augenschein zu nehmen. Meine Begeisterung würde sich auch in Grenzen halten wenn wildfremde Leute meine Wohnung inspizierten.

Frau Kollegin hatte damit ganz offensichtlich keine Last. Sie war überall dabei. Im Schlafzimmer, der Vorratskammer, im Vorgarten zwischen Beeten und Zierteich und auch im Gästeklo. Alles wurde inspiziert und wenn sie nachgeschaut hätte, ob Staub auf dem Wohnzimmerschrank liegt, hätte auch das mich nicht gewundert. Mein Mandant verfolgte dies mit ungläubigem Staunen und bemerkte schließlich: "Neugier, dein Name ist Weib."

Ergebnis: das Sprichwort stimmt.

Ich hätte übrigens zu gerne gewusst, was die Kollegin sich davon versprochen hat, ihre Nase in andrer Leute Wohnung zu stecken, aber ich habe sie nicht gefragt, obwohl es mich schon brennend interessiert hätte - das Sprichwort stimmt also wirklich. ;-)

Donnerstag, 6. Februar 2014

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Der Teufel ist ein Eichhörnchen

Manche Männer haben eine gewisse Affinität zu fahrbaren Untersätzen und leben diese auch dann aus, wenn sie entweder nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sind oder der fahrbare Untersatz schon längere Zeit keinen Versicherungsschutz mehr hat.

Mein heranwachsender Mandant hatte ein Moped geschenkt bekommen, das seit mehr als 10 Jahren abgemeldet war und hatte dieses fahrbereit gemacht, was angesichts der Tatsache, dass der Hobel schon sehr ramponiert war, gar nicht so einfach gewesen sein dürfte. Um den Erfolg seiner Reparaturmaßnahme zu prüfen, hatte er eine Runde über einen Acker der ländlichen Gegend, aus der er stammt, gedreht. Aus einem später nicht mehr nachvollziehbaren Grund war er auf eine wenig befahrene Kreisstraße geraten, auf der just in diesem Augenblick ein Streifenwagen unterwegs war. Was dann im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle folgte, dürfte klar sein.

Das Sprichwort stimmt also: der Teufel IST ein Eichhörnchen, da nützt auch die Tarnung als "Streifenhörnchen" nichts.

Das Ende vom Lied gestaltete sich übrigens moderat. Die Jugendrichterin beim Amtsgericht D. verhängte eine moderate Geldstrafe gegen meinen Mandanten und folgte meiner Argumentation, wonach es überzogen sei, ein Fahrverbot zu verhängen, zumal mein Mandant seinen "Lappen" dringend für andere fahrbare Untersätze benötigt.



Dienstag, 6. August 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: homo homini lupus

Gestern verurteilte das Landgericht Koblenz eine Frau und Mutter von 3 Kindern wegen zweifachen Mordes an ihren Schwiegereltern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, so dass eine Haftentlassung nach Verbüßung von 15 Jahren nicht in Betracht käme, wenn das Urteil rechtskräftig würde.

Rechtskräftig ist ein Urteil dann, wenn kein Rechtsmittel mehr dagegen eingelegt werden kann. Gegen Urteile des Landgerichts findet die Revision zum Bundesgerichtshof statt und es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung ihrer Mandantin dazu raten wird, Revision einzulegen.

Der Prozess wurde nicht nur in Internetforen, in denen es sich Leute zur Aufgabe gemacht haben, ungeklärte Kriminalfälle zu diskutieren und ein wenig Sherlock Holmes zu spielen, viel beachtet, sondern auch vor Ort. Der Grund dafür liegt möglicherweise darin, dass es sich um einen Indizienprozess handelte. Beweise im Sinne von Tatzeugen oder DNA-Spuren am Tatort, die auf die Täterschaft der Angeklagten hätten schließen lassen, gab es nicht. Beste Voraussetzungen also, dass sich das sog. gesunde Volksempfinden Raum und Stimme wie selten verschaffen konnte.

Ein Fernsehsender (wider Erwarten keiner der Sorte, die ihre Sendezeit mit Unterschichten-TV füllt) hatte sich die Mühe gemacht, eine Prozessbeobachterin der ersten Stunde zu begleiten und war sich nicht zu fein, das Festgehaltene auszustrahlen. Der Zuschauer wurde so gewahr, dass bereits ab 4 Uhr morgens vor dem Justizgebäude campiert wurde. Kennen Sie diese hässlichen, aufklappbaren Campingstühle aus wasserfestem Stoff, rechts und links mit Getränkehalterungen? Genau die waren im Einsatz. Die 5 Stunden bis zum Beginn der Hauptverhandlung wollen schließlich bequem verbracht werden. Was des Urlaubers Handtuch auf dem Liegestuhl, ist des Prozessbeobachters Faltcampingsessel.

Die Prozessbeobachterin zeigte sich "zufrieden" mit dem Urteil. Sie habe es erwartet und sei "froh und erleichtert", dass sie nun "den Stress nicht mehr" habe. Welchen Stress sie meint, führt sie nicht aus, was auch gar nicht nötig ist, denn auch ohne weitere Ausführungen kann festgestellt werden: das Sprichwort stimmt.

Dienstag, 27. März 2012

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Der frühe Vogel fängt den Wurm

Heute war ich ein ganz früher Vogel. Ich bin gleichsam lange vor dem Wachwerden aufgestanden und in bester Verteidigungsabsicht zu einem auswärtigen Amtsgericht gefahren.

Wäre ich noch früher aufgestanden und erst einmal ins Büro gefahren, dann hätte ich es gesehen, das Fax meines Mandanten, bestehend aus einem ärztlichen Attest über dessen Verhandlungsunfähigkeit.

So aber zeigte es mir kurz vor 9 Uhr die Protokollbeamtin im Sitzungssaal kurz vor Beginn der Verhandlung und nahezu zeitgleich rief meine inzwischen in der Kanzlei eingetroffene ReNo an, die gerade das Fax aus dem Gerät gefischt hatte.

Zurück zum Wurm und dem frühen Vogel: Das Stichwort stimmt. Ich habe nämlich den Ausflug zum Amtsgericht genutzt um auf dem Heimweg jenes entzückende Schuhgeschäft anzufahren um dort als früher Vogel Würmer in Gestalt von noch entzückenderen Schuhen zu fangen.

Montag, 10. Januar 2011

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Wenn 2 dasgleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe

Aus aktuellem Anlass:

Ein Rechtsschutzversicherer lässt sich Zeit und ist noch pampig, wenn man nachfragt, wann mit Begleichung einer Rechnung von Anfang Oktober 2010 zu rechnen ist.

Wie groß das Geschrei aber ist, wenn ein Versicherungsnehmer nicht pünklichst seine Beiträge zahlt, ist bekannt.

Ergebnis: das Sprichwort stimmt.

Freitag, 14. November 2014

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Schlimmer geht immer - Albtraum Saalverhaftung

Das, was heute Herrn Middelhoff geschehen ist, zählt zum Albtraum eines jeden Angeklagten, der den Gerichtssaal als freier Mann betreten hat. Kaum ist das Urteil verkündet, klicken die Handschellen und es geht schnurgerade und in der Regel ohne Zahnbürste in die Zelle - Saalverhaftung.

Auch als Verteidiger gehört die Saalverhaftung des Mandanten zu denjenigen Situationen, auf die man gut verzichten kann. Finster, wenn sich weder die Hoffnung auf einen Freispruch oder zumindest eine Bewährungsstrafe bestätigt und obendrein auch noch ein Haftbefehl gegen den Mandanten verkündet wird.

Im Fall Middelhoff wurde der Haftbefehl bekanntermaßen damit begründet, dass er über einen Wohnsitz im Ausland verfügt. Nun ja, Frankreich ist nicht Brasilien, aber es reichte den Essener Richtern für die Annahme, er könnte sich ins Ausland absetzen. Ob dies das letzte juristische Wort ist, bleibt abzuwarten.

Die Krönung der Saalverhaftung durfte ich in diesem Jahr im Aktionsbüro Mittelrhein Prozess erleben. Dort traf es einen der rechten Szene zugehörigen Zeugen.

Dieser hatte eine Aussage gemacht, die ihm die Staatsanwaltschaft nicht abkaufte. Nach einer Verhandlungspause befanden sich neben den üblichen Justizbeamten im Saal drei weitere im Zuschauerraum und uns Verteidigern war sofort klar, dass sie dies nicht aus Gründen der hausinternen Fortbildung tun. Der Zeuge wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Saal festgenommen und in eine Zelle verbracht, die er erst wieder verlassen durfte, nachdem er seine Aussage korrigiert hatte.

Dieser Zeuge hatte sicher noch weniger als Herr Middelhoff damit gerechnet, gesiebte Luft zu atmen.

Ergebnis: das Sprichwort stimmt.






Montag, 14. März 2011

Wir überprüfen Sprichwörter - heute: Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam

Gerichte, die erstinstanzlich Urteile in Strafsachen sprechen, können dem mit der Revision beauftragten Verteidiger übel mitspielen und diesem die Frist zur Revisionsbegründung verkürzen.

Die Monatsfrist zur Begründung der Revision beginnt spätestens dann zu laufen, wenn das Urteil zugestellt wurde.

Um Verfahrensrügen erheben zu können, benötigt man das Protokoll der Hauptverhandlung, weshalb man bereits mit Einlegung der Revision das Protokoll der Hauptverhandlung anfordert, damit man es auf jeden Fall hat, wenn das Urteil eintrifft und die Begründungsfrist zu laufen beginnt.

Das Protokoll der Hauptverhandlung hatte ich mit Einlegung der Revision bereits im Dezember vergangenen Jahres erstmalig angefordert, ohne dass hierauf reagiert worden wäre.

Das Urteil wurde vergangene Woche zugestellt, das Protokoll der Hauptverhandlung nicht. Telefonate mit der Geschäftsstelle des Landgerichts B. ergaben, dass man die Akte mitsamt Protokollband an die Staatsanwaltschaft geschickt habe. Eine Nachfrage dort ergab, dass man sie erstmal kopieren wolle (was 3-4 Tage in Anspruch nehme) und alsdann an das Landgericht zurück senden werde. Daraufhin rief ich bei der Geschäftsstelle des Landgerichts an und bat um umgehende Rückforderung der Akte und Übersendung an mich. Das sagte man immerhin zu.

Man muss kein Prophet sein um erahnen zu können, dass mir das Protokoll noch immer nicht vorliegt, während die Frist läuft und läuft und läuft.

Was man dagegen tun kann? Nicht besonders viel, außer Bombardements mit Faxen und Anrufen an die Geschäftsstelle (wobei die dortigen Mitarbeiter am wenigsten dafür können, dass die Akte nebst Protokollband noch nicht an mich abverfügt ist), ggf. Weiterleitung des Sachverhalts an die Dienstaufsicht, sich darauf einstellen, dass man zur Fertigung der Revisionsbegründung die ein oder andere Nachtschicht einlegen muss und feststellen, dass das Sprichwort stimmt.

Dienstag, 24. Februar 2015

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Nichts ist so ansteckend wie schlechte Laune

Bisweilen trifft man bei Gericht auf nette Menschen. In Koblenz gehören zu dieser Spezies zweifellos die Protokollführer. Ich kenne dort keinen, der nicht meistens gut gelaunt und zu einem Plausch aufgelegt wäre.

Das krasse Gegenteil erlebte ich unlängst bei einem auswärtigen Amtsgericht und es gab Anlass, das Zitat von Henri Stendhal (1783-1842) zu überprüfen.

Zehn Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung betraten mein Mandant und ich den Sitzungssaal. Auf unser freundliches "Guten Morgen" schallte uns ein barsches "Wer sind Sie?" entgegen. Pflichtschuldigst stellten wir uns der Dame vor und wurden dabei kurz gemustert bevor sie dazu überging, uns keines weiteren Blickes mehr zu würdigen - zumindest vorerst.

Mein Mandant und ich begannen, Akten, Bücher und Laptop auf dem Tisch zu arrangieren, der uns zugedacht war. Die Aktenordner stellten wir hierbei aufrecht vor den Platz meines Mandanten. Als wir gerade dabei waren, sie der Reihe nach zu sortieren, erschallte die unliebliche Stimme der Frau Fürstin Feldmarschall in Gestalt der Protokollführerin: "Ich muss de Angeklagte sehe könne! So könnense des ned lasse!"

Hört, hört. Bislang dachte ich, Protokollführer seien damit befasst, das Protokoll zu führen und nicht, Augenpflege an kräftig gebauten Angeklagten zu betreiben. Die Dame hatte Glück. Sowohl mein Mandant als auch ich waren gut gelaunt. Ich wies ihn an, sich hinzusetzen. Er überragte die Akten mühelos und wurde schon alleine deswegen mit einem vernichtenden Blick bedacht. Ich gestehe, dass mir dieser Blick ein Grinsen entlockte. Wäre ich schlecht gelaunt gewesen, hätte ich mich zu einer launigen Bemerkung hinreißen lassen, aber ich war bester Laune und zudem konnte ich nicht ausschließen, dass die Dame sonst ganz anders war und einfach nur einen kohlrabenschwarzen Tag erwischt hatte. Letztlich hätte sie meine Mutter sein können, was eine gewisse Beisshemmung bei mir zur Folge hatte.

Wir waren übrigens nicht die Einzigen, die Frau Protokollführerin mit ihrem speziellen Charme bedachte und so wurde der Vorsitzende gleich zu Beginn der Sitzung von ihr angeherrscht, er solle schon mal alle Anweisungsbögen für die Zeugen unterschreiben, damit wenigstens das schon mal erledigt sei. Der Vorsitzende guckte nicht kariert genug, dass man davon hätte ausgehen können, er sei von ihr einen anderen Ton gewohnt und fügte sich stirnrunzelnd der erteilten Anweisung. Das konnte heiter werden. Ich kenne Vorsitzende, die an dieser Stelle kurz die Hackordnung im Sitzungssaal geklärt hätten. Dieser hier gehörte nicht dazu, dazu war der Mann zu gut erzogen.

Nun ist es ja so, dass Leute, die in ihrem Job gut sind, manchmal durch eine vorlaute Art imponieren, die sie sich qua überlegenem Wissen bzw. Fertigkeiten durchaus leisten können. Ich vermutete, Frau Protokollführerin gehörte zu dieser Sorte und so beobachtete ich sie ein wenig bei der ihr zugedachten Tätigkeit und - staunte. Obwohl eine Tastatur vor ihr stand, schrieb sie auf ein daneben liegendes Blatt. Als dann der Vorsitzende auf meinen Antrag hin eine wesentliche Förmlichkeit der Hauptverhandlung ins Protokoll aufnehmen wollte, war sie nicht in der Lage, sich den Satz auch nach mehrfacher Wiederholung zu merken und so fragte sie belästigt nach jedem zweiten Wort "Was?" Der Vorsitzende sprach übrigens Deutsch und nicht etwa Kisuaheli, obwohl die Dame sich so anstellte. Es dauerte eine Weile bis sie soweit war. Der Wort für Wort diktierende Vorsitzende wirkte nun ein wenig angegriffen, derweil ich mich in die Grundschulzeit zurückversetzt fühlte. Ich kenne Lehrer, die in vergleichbarer Situation mit Gegenständen um sich geworfen hätten, aber auch hier stand dem Vorsitzenden wieder seine gute Erziehung im Wege.

Die Pausen nutzte die Protokollführerin übrigens dazu, ihre handschriftlichen Ergüsse in den gerichtlichen Computer zu übertragen und als ich sah, wie das vonstatten ging, wurde mir klar, weshalb sie nicht von Vorneherein die Tastatur benutzte, welchselbige sie mit exakt zwei Fingern bediente, nachdem sie den jeweils gewünschten Buchstaben entdeckt hatte. Letzteres konnte übrigens dauern. Man darf gespannt sein, wie das Protokoll der Hauptverhandlung irgendwann aussehen wird. Immerhin befinden wir uns beim Amtsgericht und anders als beim Landgericht ist dort ein Wortprotokoll zu führen. Wortprotokoll meint, dass die Aussagen der Zeugen mitgeschrieben werden müssen. Eine Verpflichtung, das Protokoll maschinenschriftlich zu führen, existiert nicht, aber die kurze Einlage mit dem Wortprotokoll ist schon mal vielversprechend.

Ich habe der Dame nach Schluss der Hauptverhandlung übrigens noch einen schönen Tag gewünscht. Sie mir nicht. Macht nix. Wenigstens hat sie mich nicht angesteckt.

Ergebnis: das Sprichwort stimmt nicht.



Dienstag, 14. Mai 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Der Spott endet wo das Verständnis beginnt

Der Spott endet wo das Verständnis beginnt (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)

Ich hatte unlängst das Vergnügen für einen geschätzten Kollegen von der grauen Küste in Untervollmacht einen Termin vor dem Oberlandesgericht Koblenz in einer Zivilsache wahrzunehmen. Der Senat war ein wenig in Verzug und so lauschte ich der vorher terminierten Verhandlung. Der Vorsitzende verwendete bei seiner Berichterstattung viele lateinische Begriffe und ich war an dieser Stelle heilfroh, dass ich u.a. dank eifrigen Studiums von Asterixheften zumindest das kleine Latinum geschafft habe.
Die Parteien auf Klägerseite hatten offenbar keine Asterixhefte gelesen und erfragten bei ihrem Anwalt die Übersetzungen.

Da sich die Verhandlung in die Länge zog, füllte sich der Saal langsam mit Kollegen, die auf den Stühlen, die am Ende des Raumes in einer Reihe standen, Platz nahmen.

Als ich an der Reihe war, begab ich mich zu meinem Platz rechts vom Richtertisch. Der Vorsitzende erstattete seinen Bericht, währenddessen ein eher blässlicher Kollege im dunklen Anzug den Saal betrat, hinten auf einem der Stühle neben einer Kollegin Platz nahm, die Beine keck übereinander schlug, so dass seine Hosenbeine etwas hochrutschten und den Blick freigaben auf - pinkfarbene Socken! Textmarkerpink! Gute Güte - welcher ambitionierte Verkäufer einer Wuppertaler Herrenboutique hat sich denn an dem Kollegen versündigt und ihm diesen geschmacklosen Ladenhüter aufgeschwatzt?

Die Kollegin, die neben dem Kollegen sitzt, starrte ebenfalls auf das grelle Beinkleid, wir tauschten einen amüsierten Blick, wohingegen der Senat (Vorsitzender und zwei Damen) keine Miene verzog.

Zurück im Büro berichtete ich der besten Reno von allen, die mich wissen ließ, dass diese Saison Knallfarben der letzte Schrei seien und selbige auch vor Männerbeinen nicht halt machten. Der Kollege, von dem ich dachte, er läge farblich schwer daneben, lag also voll im Trend. Ich bin ein wenig betroffen.

Ergebnis: Das Sprichwort stimmt.

Mittwoch, 4. März 2015

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute am Fall Edathy: Pecunia non olet

Die Herrn Edathy angebotene Geldauflage, nach deren Erfüllung das gegen ihn gerichtete Verfahren endgültig eingestellt werden wird (bis zur Erfüllung handelt es sich um eine vorläufige Einstellung) sollte dem Kinderschutzbund zukommen. Der aber will das Geld nicht haben unter Hinweis auf einen "moralischen Widerspruch".

Anlass also, das Vespasian zugedachte Zitat (http://de.m.wikipedia.org/wiki/Pecunia_non_olet) zu überprüfen.

Mit den Geldauflagen, die die Gerichte Beschuldigten oder Angeklagten anbieten, verhält es sich so: bei jedem Gericht existieren Listen mit Vereinen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und sich in der Regel über Geld freuen.
Stellt nun ein Richter ein Verfahren gegen Auflage ein, entscheidet er auch, ob das Geld der Staatskasse zufließt oder einem der Vereine, die auf der Liste stehen. Nicht wenige Richter versuchen, wählen sie einen Verein, einen Empfänger auszusuchen, der "passt". Wird beispielsweise eine zu Lasten einer Frau begangene Körperverletzung eingestellt, fließt die Auflage gerne mal an den Weißen Ring, bei Vergehen gegen das Tierschutzgesetz an den Tierschutzbund etc..

Das Geld von Herrn Edathy aber ist, jedenfalls nach Auffassung des Kinderschutzbundes, bemakelt. Es stinkt. Ob nach Urin wie bei Vespasian, anderen Körperflüssigkeiten, altem Fisch oder Knoblauch lassen wir dahinstehen, obwohl gerade im Fall Edathy sich weitere Sprichwörterüberprüfungen geradezu aufdrängen würden (Sie wissen schon, der Fisch, der am Kopf zu stinken beginnt u.ä.).
Angesichts von gut 957.000 € Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Bußgeldern (auch der hier in Rede stehenden Auflagen) und Erbschaften alleine in 2013, so der Jahresbericht das Kinderschutzbundes, sind 5000 € freilich nicht der Rede wert.

Eine therapeutische Puppe kostet im Schnitt 50 €, das macht 100 Puppen, die man von dem Geld hätte anschaffen können - theoretisch. 100 mal sinnvolles Spielzeug - theoretisch. 100 Kinder, die sich gefreut hätten - auch theoretisch.
Praktisch fehlen diese 5000 € aber nun in der Bilanz und die Frage stellt sich, wer davon profitiert.
Die sinnvolle Arbeit des Kinderschutzbundes jedenfalls nicht und damit auch nicht die Kinder, die gefördert und geschützt werden sollen. Herr Edathy auch nicht, der muss ohnehin zahlen.
Der Kinderschutzbund hat ein Zeichen gesetzt, das falscher nicht sein kann und erhält dafür paradoxerweise verschiedentlich Zuspruch. Wenn das Schule macht und künftig jeder gemeinnützige ausschließlich Geld von unbescholtenen Bürgern akzeptiert, werden die Einnahmen deutlich zurückgehen..

Wäre es nicht besser gewesen, sich im Sinne des Vereinszwecks etwas weniger moralinsauer zu äußern und stattdessen etwa ein paar Worte dazu zu verlieren, wie traumatisierten Kindern geholfen werden kann mit 5000 €? Das Ganze vielleicht verknüpft mit einem Spendenaufruf, etwa weil man den Meinung ist, 5000 € seien zu wenig Auflage für das vorgeworfene Unrecht?

Ich kann jeden Richter verstehen, der Geldauflagen künftig einer anderen Kinderschutzorganisation zukommen lässt, die im Sinne des Vereinszwecks weniger gutmenschentümlich agiert. Als Verteidiger darf man übrigens für Fälle der Einstellung gegen Geldauflage selbst Vorschläge machen, wem die Auflage zu Gute kommen soll. Bislang haben sich andere Kinderschutzorganisationen nicht zu dem Thema geäußert. Sie mögen dies bitte tun, damit klar ist, wer auch Geld nimmt, dem der Geruch einer Straftat anhaftet.

Ergebnis: Offen.
Anzumerken wäre allerdings, dass auch mit stinkendem Geld gute Sachen gekauft werden können.



Montag, 23. Juli 2012

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Neue Besen kehren gut

Mein lieber Kollege Werner Siebers, das Kantholz aus Braunschweig, mit dem zusammen ich nahezu ein Jahr lang im sog. Bulgari-Verfahren verteidigt habe, kommentierte einen meiner Blogbeiträge wie folgt:

Alte Krawallschachtel, so kennt man ihn, den Besen aus Ko ;-))))

Ich wurde in der Vergangenheit schon als "Trümmerkuh" (ein Staatsanwalt) und "Hexe" (ein gegnerischer Kollege in einem Zivilprozess) benamt. Dagegen nimmt sich "Besen" fast schon niedlich aus. Von den Bezeichnungen nehme ich übrigens nur die "Hexe" ein wenig übel. Die "Trümmerkuh" stammt von einem durchaus geschätzten Staatsanwalt, der zwar zu klaren Worten neigt, aber nie unfair ist.

Das Sprichwort: Neue Besen kehren gut (aber die alten kennen die Winkel besser) meint, dass Neuerungen viel bewirken können bzw. eine Person, die gerade neu in einem Job ist, besonders motiviert ist, wohingegen eine erfahrene Person manche Winkel(züge) kennt, die einem Anfänger nicht bekannt sind.

Demnach bin ich eine Mischung aus altem, neuem und noch ein paar anderen Besen. Mit 14 Berufsjahren durchaus erfahren, dabei immer noch neugierig und motiviert kehre ich auch schon mal ganz gerne mit eisernem Besen und habe vor Überraschung auch schon den ein oder anderen Besen gefressen. Manchmal bin ich auch das, was der Kollege Siebers meinte: ein schlimmer Besen. 

Ergebnis: das Sprichwort stimmt.

Gleich mache ich Feierabend und schwinge mich auf meinen Besen um nach Hause zu reiten. ;-)

Montag, 18. Oktober 2010

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

Ich bin gerade dabei, eine Berufungsbegründung gegen ein zivilrechtliches Urteil zu überarbeiten. Das Verfahren dauerte über zwei Jahre und es drängt sich der Eindruck auf, als habe die Richterin über die Verfahrensdauer das Ein oder Andere irgendwie verdrängt.

In einem Hinweis aus dem Jahre 2009 lautet es: "Das Gericht weist darauf hin, dass Zweifel an der Angemessenheit der Kosten gemäß Kostenvoranschlag vom x. bestehen. (...) Hierzu, aber auch zur Höhe im Übrigen wäre die Einholung eines kostenintensiven Sachverständigengutachtens erforderlich."

Im Urteil (Sommer 2010) heisst es: "Die angemeldeten Kosten sind gerichtsbekannt ortsüblich und angemessen. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedurfte es daher nicht."

Ergebnis: Das Sprichwort stimmt.

Donnerstag, 30. Juni 2011

Wir überprüfen Sprichwörter - Heute: Qui s´excuse, s´accuse

Das war einer der Lieblingssprüche meiner früheren Französischlehrerin mit der unvergleichlichen platinblonden Einlegehochsteckfrisur, die ihr eine gewisse Vornehmheit verlieh und von der ich mich frage, wie lange es wohl jeden Morgen gedauert haben mag bis alle Haare im rechten Winkel in ihrem jeweiligen Klämmerchen lagen.

Er fiel mir wieder ein als ich kürzlich in einer Jugendstrafsache verteidigte und die Opferzeugin berichtete, dass sich drei der vier Angeklagten bei ihr im Nachgang zur in Rede stehenden Tat entschuldigt hätten. Mein Mandant war der, der sich nicht entschuldigt hatte. Wozu auch? Die Opferzeugin hatte ihn entlastet. Wer das trotzdem nicht gut fand, war die Frau Mama meines Mandanten, die hinten im Sitzungssaal saß und mehr als mürrisch dreinblickte.


Als sie ihrem Sprößling dann in einer Verhandlungspause auf dem Flur zuraunte, er solle sich gefälligst jetzt entschuldigen, schließlich hätten die Mitangeklagten das auch getan und was würde es denn für einen Eindruck machen, wenn er als Einziger und so weiter und so fort.


Ich gebot der aufgeregten Mutti Einhalt, was einiger sehr deutlicher Worte bedurfte, von deren Sinn sie erst überzeugt war, als ihr Sohn kurze Zeit später freigesprochen wurde.


Der Richterin glaubte sie, dass ihr Sohn nichts angestellt hatte. Der Zeugin nicht. Ihrem Sohn, der von Anfang an eine Beteiligung bestritten hatte, hatte sie offenbar auch nicht geglaubt. Schade. Ich habe sie gefragt, ob sie sich nicht bei ihrem Sohn entschuldigen wolle. Sie hat´s nicht kapiert. Auch schade.

Mittwoch, 8. Mai 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: jemandem den schwarzen Peter zuschieben

Nachdem im Sinne der politischen Korrektheit diverse Kinderbücher um manche Ausdrücke ausgemerzt werden müssen, bin ich ganz froh, dass man - zumindest in Koblenz - das Kartenspiel "Schwarzer Peter" noch nicht unter der Ladentheke kaufen muss.

Vor einiger Zeit ist es nämlich in einer längeren Verhandlungspause im Aktionsbüro-Mittelrhein-Prozess einem mitverteidigenden Kollegen gelungen, besagtes Kartenspiel zum Zwecke des sofortigen Einsatzes in einem gerichtsnahen Restaurant zu erwerben. Dem vorausgegangen war der Wunsch von 4 Verteidigern, darunter auch ich, eine längere Verhandlungspause zum Skatspielen zu nutzen. Die Suche nach einem über jeden Vorwurf der politischen Inkorrektheit erhabenen Skatblatt gestaltete sich leider aussichtslos. Kein Restaurant, keine Kneipe, kein Kiosk und kein Spielwarengeschäft rund um das Gericht hält ein Skatblatt vor. Da musste der Schwarze Peter eben als Ersatz herhalten.

Für uns 4 war es gefühlte 100 Jahre her seit wir das letzte Mal Schwarzer Peter gespielt hatten, was der Freude jedoch keinen Abbruch tat. Und so zog er seine Kreise an unserem Tisch, der politisch unkorrekte schwarze Peter, der uns keck aus seinen kaffeebraunen Augen zuzublinzeln schien, wenn wir ihn gezogen hatten. Zugeschoben wird der schwarze Peter nämlich im Kartenspiel nicht, sondern man ist selbst dafür verantwortlich, wenn man ihn zieht. Das Sprichwort stimmt demnach nicht.

P.S.: Mittlerweile habe ich aus den Tiefen einer meiner Schreibtischschubladen ein Skatblatt gefischt (Werbegeschenk vom Anwaltverein) und sofort in meinen Rollkoffer gepackt. Leider ist es bis heute nicht zum Einsatz gekommen und ich weiß so gar nicht, wem ich dafür den schwarzen Peter zuschieben kann.