Dienstag, 24. Februar 2015

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Nichts ist so ansteckend wie schlechte Laune

Bisweilen trifft man bei Gericht auf nette Menschen. In Koblenz gehören zu dieser Spezies zweifellos die Protokollführer. Ich kenne dort keinen, der nicht meistens gut gelaunt und zu einem Plausch aufgelegt wäre.

Das krasse Gegenteil erlebte ich unlängst bei einem auswärtigen Amtsgericht und es gab Anlass, das Zitat von Henri Stendhal (1783-1842) zu überprüfen.

Zehn Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung betraten mein Mandant und ich den Sitzungssaal. Auf unser freundliches "Guten Morgen" schallte uns ein barsches "Wer sind Sie?" entgegen. Pflichtschuldigst stellten wir uns der Dame vor und wurden dabei kurz gemustert bevor sie dazu überging, uns keines weiteren Blickes mehr zu würdigen - zumindest vorerst.

Mein Mandant und ich begannen, Akten, Bücher und Laptop auf dem Tisch zu arrangieren, der uns zugedacht war. Die Aktenordner stellten wir hierbei aufrecht vor den Platz meines Mandanten. Als wir gerade dabei waren, sie der Reihe nach zu sortieren, erschallte die unliebliche Stimme der Frau Fürstin Feldmarschall in Gestalt der Protokollführerin: "Ich muss de Angeklagte sehe könne! So könnense des ned lasse!"

Hört, hört. Bislang dachte ich, Protokollführer seien damit befasst, das Protokoll zu führen und nicht, Augenpflege an kräftig gebauten Angeklagten zu betreiben. Die Dame hatte Glück. Sowohl mein Mandant als auch ich waren gut gelaunt. Ich wies ihn an, sich hinzusetzen. Er überragte die Akten mühelos und wurde schon alleine deswegen mit einem vernichtenden Blick bedacht. Ich gestehe, dass mir dieser Blick ein Grinsen entlockte. Wäre ich schlecht gelaunt gewesen, hätte ich mich zu einer launigen Bemerkung hinreißen lassen, aber ich war bester Laune und zudem konnte ich nicht ausschließen, dass die Dame sonst ganz anders war und einfach nur einen kohlrabenschwarzen Tag erwischt hatte. Letztlich hätte sie meine Mutter sein können, was eine gewisse Beisshemmung bei mir zur Folge hatte.

Wir waren übrigens nicht die Einzigen, die Frau Protokollführerin mit ihrem speziellen Charme bedachte und so wurde der Vorsitzende gleich zu Beginn der Sitzung von ihr angeherrscht, er solle schon mal alle Anweisungsbögen für die Zeugen unterschreiben, damit wenigstens das schon mal erledigt sei. Der Vorsitzende guckte nicht kariert genug, dass man davon hätte ausgehen können, er sei von ihr einen anderen Ton gewohnt und fügte sich stirnrunzelnd der erteilten Anweisung. Das konnte heiter werden. Ich kenne Vorsitzende, die an dieser Stelle kurz die Hackordnung im Sitzungssaal geklärt hätten. Dieser hier gehörte nicht dazu, dazu war der Mann zu gut erzogen.

Nun ist es ja so, dass Leute, die in ihrem Job gut sind, manchmal durch eine vorlaute Art imponieren, die sie sich qua überlegenem Wissen bzw. Fertigkeiten durchaus leisten können. Ich vermutete, Frau Protokollführerin gehörte zu dieser Sorte und so beobachtete ich sie ein wenig bei der ihr zugedachten Tätigkeit und - staunte. Obwohl eine Tastatur vor ihr stand, schrieb sie auf ein daneben liegendes Blatt. Als dann der Vorsitzende auf meinen Antrag hin eine wesentliche Förmlichkeit der Hauptverhandlung ins Protokoll aufnehmen wollte, war sie nicht in der Lage, sich den Satz auch nach mehrfacher Wiederholung zu merken und so fragte sie belästigt nach jedem zweiten Wort "Was?" Der Vorsitzende sprach übrigens Deutsch und nicht etwa Kisuaheli, obwohl die Dame sich so anstellte. Es dauerte eine Weile bis sie soweit war. Der Wort für Wort diktierende Vorsitzende wirkte nun ein wenig angegriffen, derweil ich mich in die Grundschulzeit zurückversetzt fühlte. Ich kenne Lehrer, die in vergleichbarer Situation mit Gegenständen um sich geworfen hätten, aber auch hier stand dem Vorsitzenden wieder seine gute Erziehung im Wege.

Die Pausen nutzte die Protokollführerin übrigens dazu, ihre handschriftlichen Ergüsse in den gerichtlichen Computer zu übertragen und als ich sah, wie das vonstatten ging, wurde mir klar, weshalb sie nicht von Vorneherein die Tastatur benutzte, welchselbige sie mit exakt zwei Fingern bediente, nachdem sie den jeweils gewünschten Buchstaben entdeckt hatte. Letzteres konnte übrigens dauern. Man darf gespannt sein, wie das Protokoll der Hauptverhandlung irgendwann aussehen wird. Immerhin befinden wir uns beim Amtsgericht und anders als beim Landgericht ist dort ein Wortprotokoll zu führen. Wortprotokoll meint, dass die Aussagen der Zeugen mitgeschrieben werden müssen. Eine Verpflichtung, das Protokoll maschinenschriftlich zu führen, existiert nicht, aber die kurze Einlage mit dem Wortprotokoll ist schon mal vielversprechend.

Ich habe der Dame nach Schluss der Hauptverhandlung übrigens noch einen schönen Tag gewünscht. Sie mir nicht. Macht nix. Wenigstens hat sie mich nicht angesteckt.

Ergebnis: das Sprichwort stimmt nicht.



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