Gestern verurteilte das Landgericht Koblenz eine Frau und Mutter von 3 Kindern wegen zweifachen Mordes an ihren Schwiegereltern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, so dass eine Haftentlassung nach Verbüßung von 15 Jahren nicht in Betracht käme, wenn das Urteil rechtskräftig würde.
Rechtskräftig ist ein Urteil dann, wenn kein Rechtsmittel mehr dagegen eingelegt werden kann. Gegen Urteile des Landgerichts findet die Revision zum Bundesgerichtshof statt und es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung ihrer Mandantin dazu raten wird, Revision einzulegen.
Der Prozess wurde nicht nur in Internetforen, in denen es sich Leute zur Aufgabe gemacht haben, ungeklärte Kriminalfälle zu diskutieren und ein wenig Sherlock Holmes zu spielen, viel beachtet, sondern auch vor Ort. Der Grund dafür liegt möglicherweise darin, dass es sich um einen Indizienprozess handelte. Beweise im Sinne von Tatzeugen oder DNA-Spuren am Tatort, die auf die Täterschaft der Angeklagten hätten schließen lassen, gab es nicht. Beste Voraussetzungen also, dass sich das sog. gesunde Volksempfinden Raum und Stimme wie selten verschaffen konnte.
Ein Fernsehsender (wider Erwarten keiner der Sorte, die ihre Sendezeit mit Unterschichten-TV füllt) hatte sich die Mühe gemacht, eine Prozessbeobachterin der ersten Stunde zu begleiten und war sich nicht zu fein, das Festgehaltene auszustrahlen. Der Zuschauer wurde so gewahr, dass bereits ab 4 Uhr morgens vor dem Justizgebäude campiert wurde. Kennen Sie diese hässlichen, aufklappbaren Campingstühle aus wasserfestem Stoff, rechts und links mit Getränkehalterungen? Genau die waren im Einsatz. Die 5 Stunden bis zum Beginn der Hauptverhandlung wollen schließlich bequem verbracht werden. Was des Urlaubers Handtuch auf dem Liegestuhl, ist des Prozessbeobachters Faltcampingsessel.
Die Prozessbeobachterin zeigte sich "zufrieden" mit dem Urteil. Sie habe es erwartet und sei "froh und erleichtert", dass sie nun "den Stress nicht mehr" habe. Welchen Stress sie meint, führt sie nicht aus, was auch gar nicht nötig ist, denn auch ohne weitere Ausführungen kann festgestellt werden: das Sprichwort stimmt.
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