Mittwoch, 26. Mai 2010

Wasserschaden - ein Update in eigener Sache

Es klingt fast schon grotesk, aber der Wasserschaden in meinem Büro vom vergangenen Jahr ist noch immer nicht behoben. Dafür passieren aber im Zusammenhang mit der Behebung Desselben immer wieder recht kuriose Dinge, von denen ich zuletzt hier berichtet habe.

Nun neigt sich die Sache dem Ende zu, wobei die mit der Schadensbehebung beauftragte Firma am Liebsten während der Büroöffnungszeiten hier werkeln würde und zunächst so gar nicht verstehen wollte, dass das nicht nur störend, sondern auch aus Gründen der Verschwiegenheit schlicht nicht möglich ist. Der schadhafte Raum befindet sich neben dem Besprechungszimmer. Zwischen beiden Räumen befindet sich eine (nicht schallgedämpfte!) Tür. Die weitere Tür (auch nicht schallgedämpft!), die vom "Aquarium" (Dikition meiner Reno) abgeht, führt zu meinem Büro.

Will sagen: alles, was in meinem Büro oder im Besprechungsraum gesprochen wird, ist hörbar im Aquarium. Ich habe dann den freundlichen Herrn der beauftragten Firma gefragt, ob es ihm eigentlich Recht wäre, dass, wenn er beim Anwalt sitze, im Nachbarzimmer tätige Handwerker mitbekommen, was er für ein (vorzugsweise strafrechtliches) Problem habe. Wäre ihm natürlich nicht Recht. Hatte ich auch nicht anders erwartet. Wir haben uns dann so geeinigt, dass an Samstagen und nach Büroschluss hier gewerkelt werden kann. Damit dachte ich, das Thema sei durch.

Offensichtlich aber hatte der Herr Handwerker bis dato falsche Vorstellungen von den Arbeitszeiten eines Anwalts und meinte, er könne ab 16 Uhr nachmittags mit seinem Trupp anrücken. Es mag ja sein, dass die Anwälte, die man im nachmittäglichen Unterschichten-TV sieht, ab spätestens 15 Uhr den Golfschläger schwingen, aber bei vielen Kollegen und auch bei mir sieht es so aus, dass die meisten (nicht in der JVA einsitzenden) Mandanten einer geregelten Tätigkeit nachgehen und daher überhaupt erst nachmittags für Besprechungen zur Verfügung stehen. Erfreulich für ihn, wenn bei ihm der Hammer nicht mehr nach 16 Uhr geschwungen wird/werden muss. Dann geht´s dem deutschen Handwerk wohl zumindest partiell besser als ich dachte.

Ich bin trotzdem Hoffnung, dass das Aquarium bald wieder in altem Glanz erstrahlt.

7 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Nun, das sind aber auch schwierige Arbeitsbedingungen ... Irgendwann muss der gute Mensch doch mal arbeiten können.

Tobias Feltus hat gesagt…

Oder Du fragst Carsten, ob er Dir seine Wanne borgt ;-)

Knitter hat gesagt…

Und die Hausordnung verbietet Lärm ab 20 Uhr?

Anonym hat gesagt…

Ärgerlich ist das schon. Aber das kann man nun wirklich nicht dem Handwerker anlasten. Dann muß die Kanzlei eben einmal 1-2 Tage geschlossen werden. Und es wird sich ja wohl auch einrichten lassen, einmal 1-2 Tage keine Besprechungstermine zu vergeben und nur Aktenarbeit durchzuführen.

Vorschlag: vergeben Sie doch Ihre Besprechungstermine für Samstag und lassen Sie den Handwerker in der Woche arbeiten.

Ferdinand Bruhn hat gesagt…

So sehe ich das auch, man muss auch mal felxibel sein, wozu sie nicht bereit sind, dann muss man sich auch nicht beschweren. Ich denke auch nicht, dass der gute Herr ab 16Uhr den Hammer nicht mehr schwingt, wenn er sich doch bereit erklärt ab 16Uhr bei Ihnen erst anzufangen. Also ein wenig mehr Vorausdenken. Sie sind ziemlich negativ eingestellt den Menschen gegenüber. Schade

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: So ähnlich habe ich es gemacht. Samstag ganztags und wochentags nach rechtzeitiger vorheriger Absprache und nicht wie geschehen nach dem Motto: Wir kommen dann morgen.
Eine Schließung für 1-2 Tage kommt für mich nicht in Frage, was Sie sicher vestehen können.

Blub hat gesagt…

1-2 Tage schließen... darauf kann man nur als Angestellter kommen. Oh man...