Donnerstag, 28. Mai 2009

Das Video, der fehlende Rekorder und ganz viel Lust

In einem Strafverfahren geht es u.a. um eine im Betrieb meines Mandanten installierte Videokamera und die Aufzeichnungen, die er damit gemacht haben soll. Wer jetzt denkt, dass ich eine große Discounterkette vertrete, die ihre Mitarbeiter überwacht haben soll, irrt. Schade eigentlich, wäre finanziell sicher interessant gewesen.

Doch zurück zu meinem Fall: im Rahmen einer Durchsuchung hatte die Polizei ein Videoband sichergestellt und kurze Zeit später wieder an meinen Mandanten zurückgegeben. Jetzt kommt es auf genau dieses Band als Beweismittel an.
Gerne würde ich es mir ansehen bevor wir es uns in der Hauptverhandlung mit allen übrigen Prozessbeteiligten gemeinsam ansehen, aber: meinen letzten Videorekorder habe ich vor mehr als fünf Jahren ausrangiert.

Wer um alles in der Welt hat heutzutage noch einen Videorekorder?

Glücklicherweise zählt mein Mandant zu diesem erlesenen Kreis und so werde ich wohl demnächst das Vergnügen haben, mir ein paar Stündchen Video anzusehen, von dem ich vermute, dass der Inhalt des Bandes an Spannung selbst durch eine Dokumentation über Blattläuse spielend überboten werden kann.

Dienstag, 26. Mai 2009

Bulgari - da waren´s nur noch 2

Eigentlich hatte ich gedacht, als Nächster würde der junge Mann mit den herausragenden "Denglischkenntnissen" aus dem Kreis der Angeklagten ausscheiden. Dem war nicht so und stattdessen wurde das Verfahren gegen einen anderen Angeklagten abgetrennt, dem ich einen längeren Atem zugetraut hatte.

Auch TKÜ kann spannend sein

In manchem Großverfahren, in dem das Ende zum Greifen nah scheint, bedarf es der sorgfältigen Abarbeitung der vor Wochen und Monaten gestellten Beweisanträge, die sich manchmal im Zuge der Hauptverhandlung von selbst erledigen und manchmal nicht mehr kriegsentscheidend sind, so dass man darauf verzichten kann.

Als Folge davon werden dann Termine aufgehoben, zu denen die einst beantragten Personen als Zeugen vorgesehen waren und die Planung wird abgestimmt. Momentan stehen noch fünf Zeugen zur Vernehmung an und wenn deren Vernehmungen abgeschlossen sind, so die Ankündigung des Gerichts, "dann hören wir bis zum Abwinken TKÜ".

Das bedeutet für einen Verteidiger, sich in Vorbereitung der Termine, in den die Mitschnitte angehört werden, die betreffenden Telefonate zu Gemüte zu führen und mit den Mitschriften der Beamten, die teils Sinn- teils Wortprotokoll geführt haben, zu vergleichen. Das mag nicht besonders aufregend klingen, ist aber in Wirklichkeit gar nicht so langweilig. Häufig verstehe ich beim Abspielen der DVD auf meinem Laptop aufgrund der wohl schlechteren Tonqualität etwas Anderes als im Nachgang bei Gericht, wenn die Mitschnitte mit deutlich besserer Qualität wiedergegeben werden. Ähnlich ergeht es auch manchem Dolmetscher. Schon häufig bekam man Übersetzungen vorab zur Kenntnis zugeleitet und in der Hauptverhandlung wurden diese korrigiert.
Es bleibt also spannend und ich hoffe, von negativen Überraschungen verschont zu bleiben.

Freitag, 22. Mai 2009

Bulgari und Anwaltstag

Mein Kollege Siebers (aus Braunschweig) und unser Mandant sitzen gerade in einem Saal des Koblenzer Landgerichts im Bulgari-Verfahren, während ich in Braunschweig beim Deutschen Anwaltstag bin.

Damit bin ich zum ersten Mal in meinem Leben in Braunschweig, ohne dass Werner Siebers hier ist und muss feststellen, dass mir Braunschweig mit ihm besser gefällt.

Donnerstag, 21. Mai 2009

Beweisantrag - Klappe die Vierte

Es ist nicht mal einen Monat her, dass eine Kollege, mit dem zu verteidigen ich nun schon seit vielen Monaten das Vergnügen habe, zum dritten Male damit gescheitert war, einen Beweisantrag so zu stellen, dass er zumindest rechnerisch richtig ist.
Wir erinnern uns: trotz Excel-Tabellen stimmten die Summen nicht und der Beisitzer hatte ihm schon die richtigen Ergebnisse (ermittelt per simpler Addition) verraten.
So fragte denn die Vorsitzende gestern wieder einmal, was nun mit dem Beweisantrag sei.
Den, so der Kollege, habe der Steuerberater seines Mandanten leider noch immer nicht überarbeitet. Er selber komme gerade auch nicht dazu. Dazu benötige er einen ganzen Samstag und wenn zwischendrin einmal das Telefon klingele, könne er wieder von vorne anfangen. Zum nächsten Sitzungstag sei er dann aber soweit.
Die Vorsitzende gab zu bedenken, dass zwischenzeitlich Urkundsbeweise aus anderer Quelle über die Einnahmen seines Mandanten vorlägen, so dass der Beweisantrag vielleicht auch zurückgenommen werden könne. Der Kollege überlegt sich das noch bis zum nächsten Termin, wenn es wieder heisst: Beweisantrag - Klappe die Fünfte.

Mittwoch, 20. Mai 2009

Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln

Meine Mandantin M. hatte eine Anklageschrift erhalten, mit der ihr falsche Verdächtigung vorgeworfen worden war. Mittäter soll der Zeuge Z. gewesen sein.
Frau M. und Herr Z. hatten den getrenntlebenden Ehemann der M. wegen Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikten zulasten der Kinder der M´s und des Herrn Z. angezeigt (rein in die Kartoffeln). Monate später begab sich Herr Z. zur Polizei und erklärte dort, die Vorwürfe habe er zu Unrecht erhoben auf Veranlassung von Frau M. (raus aus den Kartoffeln)

Im Verfahren bestritt Frau M. den Vorwurf und erklärte, Herr Z. habe die Wahrheit gesagt, sein Widerruf sei falsch. Alles kam also auf die Aussage von Herrn Z. an.

Der erklärte gestern in der Hauptverhandlung gegen M., dass die Rücknahme der Strafanzeige auf Druck von Herrn M. geschehen sei und die Vorwürfe, die er zunächst zur Anzeige gebracht hätte, stimmten (also doch wieder rein in die Kartoffeln). Da er das alles nicht gänzlich widerspruchsfrei darstellte, stellte sich für alle Prozessbeteiligten die Frage, ob man das amtsgerichtliche Verfahren aufbläst, ich mit einem bunten Strauß Beweisanträge die nächste Runde eröffne, die Staatsanwaltschaft ebenfalls die Vernehmung weiterer Zeugen beantragt oder ob man die Kirche im Dorf lässt und das Verfahren einstellt. Die Entscheidung fiel zugunsten einer Einstellung nach § 153 StPO. Und damit waren wir alle raus aus dem Kartoffelacker.

Dienstag, 19. Mai 2009

Ein Ausflug ins Mietrecht

Heute hatte ich die Freude, einen Ausflug ins Mietrecht zu machen. Mein Mandant soll angeblich 2 Monatsmieten schulden. Der Kläger ist Beamter und vertritt sich selbst. Seine Schriftsätze dementsprechend anders aufgebaut als man das von Anwälten kennt. Genau das macht die Sache nicht einfacher, denn wenn der Gegner vom Hölzchen aufs Stöckchen kommt und dabei noch Nebenkriegsschauplätze aufreisst, die mit der Sache nichts zu tun haben, werden die Schreiben länger und die Lust, sie zu lesen, nimmt in gleichem Maße ab. Trotzdem hatte ich mich durchgewuselt und war froh, dass mich bis zum Termin keine Replik, also eine Erwiderung auf meinen Vortrag, erreichte.
Eine solche hatte der Kläger im Termin aber dabei und wollte sie nur dem Gericht geben. Abschriften für mich oder gar meine Mandantin gäbe es nicht, wir wüssten ja, was Sache sei.
Die Vorsitzende, Direktorin des Amtsgerichts, lächelte milde und führte die Verhandlung mit gewohnter Routine, nicht ohne zu erkennen zu geben, dass sie auf eine Schilderung der Nebenkriegsschauplätze, keinen Wert legt. Diesem glücklichen Umstand habe ich es zu verdanken, dass ich jetzt schon wieder im Büro sitze.
Sie erläuterte mit Engelsgeduld den Unterschied zwischen informatorischer Anhörung und Parteivernehmung und erteilte Hinweise.
Der Kläger darf jetzt erstmal die Nebenkostenabrechnung erstellen und kündigte an, sich einen Anwalt zu nehmen. Er habe gesehen, dass man ohne Anwalt nicht weit komme. Offenbar war er sauer, dass das Gericht nicht "die ganze Geschichte" hatte hören wollen und offenbar weiß er (noch) nicht, dass die im Zweifel auch den zu beauftragenden Kollegen nicht interessiert.
Die Abschriften seiner Replik bekam ich nach der Verhandlung von der Direktorin, die mich kurzerhand bat, in den Kopierraum mitzukommen. Keine Verfügung an die Geschäftsstelle, sondern selbst ist die Frau, auch als Direktorin.