Freitag, 28. November 2008

Der Fall Marco W. oder: prosaische Ergüsse eines Unverteidigten

Eine überregionale Tageszeitung veröffentlichte heute Auszüge aus dem Buch des ehemals in der Türkei inhaftierten Marco W.. Titel: Marco packt aus.
Eine Video gibts dazu auch, zu sehen auf der Homepage der Zeitung. Darin sieht man Marco W. in weißem Hemd, Jeans und Brille und hört, wie er erklärt, dass er das Buch geschrieben habe um die Erlebnisse im türkischen Knast zu verarbeiten. Er erklärt weiter, er sei unschuldig, das britische Mädchen habe ihm auf Nachfragen gesagt, sie sei älter. Dann sei da noch dieses grüne Bändchen, das alle Personen über 16 hatten um Alkohol trinken zu dürfen. Zudem frage man auch nachts um 1 Uhr in der Disco nicht nach dem Ausweis.
Ich habe großes Verständnis für die Verteidiger des Buchautoren, die das Mandat niedergelegt haben (Quelle: die zeit). Einen Mandant, der ohne Rücksprache mit mir ein Buch herausbringt, das sich mit dem Tatvorwurf befasst, wollte ich auch nicht haben. Ich stelle mir gerade vor, wie es später sein könnte im Rahmen des Prozesses, wenn er mit seinen prosaischen Ergüssen konfrontiert wird. Mir würde beispielsweise die Frage auf der Zunge liegen, weshalb er denn überhaupt nach dem Alter fragte. Oder vielleicht, ob er vor 22 Uhr nach einem Ausweis gefragt hätte.
Sicher hat der Junge schlimme Dinge erlebt und sicher ist es nicht leicht, diese Erlebnisse zu verarbeiten. Ich bezweifle aber, dass die gewählte Form die richtige ist dafür. Zu wünschen ist ihm, dass er nun Berater findet, die versuchen, das Beste aus der Situation zu machen und zu denen das Vertrauen groß genug ist, etwaige weitere Veröffentlichungen mit ihnen zu besprechen.

Donnerstag, 27. November 2008

Angebot jenseits von Gut und Böse

Mein Mandant war wegen Körperverletzung angezeigt worden. Im Ermittlungsverfahren wendete sich das Blatt und schließlich fand sich das angebliche Opfer auf der Anklagebank wieder wegen Körperverletzung zum Nachteil meines Mandanten. Dumm gelaufen für den Anzeigeerstatter. Noch dümmer für ihn lief es weiter. Er wurde verurteilt zu einer Bewährungsstrafe, fing sich die Kosten der Nebenklage (rund 1800 Euro) und ist derzeit Hauptdarsteller im zivilprozessualen Drama auf Schmerzensgeld.
Eben rief er bei mir an und bot an, die Kosten der Nebenklage in monatlichen Raten à 40 Euro ab Januar 2009 zurückzuzahlen. Dieses Angebot habe ich abgelehnt. Rechnet man die Zinsen drauf, zahlt er schlappe fünf Jahre ab, was für den Gläubiger nicht zumutbar ist. Statt dessen schicke ich lieber den Gerichtsvollzieher los. Der Schuldner betreibt eine Firma. Vielleicht erhöht er ja sein Angebot bevor es so richtig dumm für ihn weiter läuft.

Mittwoch, 26. November 2008

Fehlendes Augenmaß - Staatsanwaltschaft nimmt Berufung zurück

Soeben hatte ich Gelegenheit, die Staatsanwältin, die diese Berufungsbegründung verfasst hat, live zu erleben.
Zur Erinnerung: mein Mandant befand sich schon in einer stationären Therapie als das Urteil erster Instanz gefällt wurde und die Amtsrichterin hatte einen mehr als positiven Eindruck von ihm, weshalb sie ihm trotz einschlägigen Bewährungsversagens die Freiheitsstrafe nochmals zur Bewährung aussetzte. Das war im Februar. Seit ich kopfschüttelnd die Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft gelesen hatte, die darauf abzielte, meinen Mandanten stationär im Knast statt weiter in der Therapie unterzubringen, versorgte ich das Berufungsgericht regelmäßig mit Therapieberichten und Berichten über negative Screeningergebnisse. Mein Mandant machte auch heute wieder einen guten Eindruck auf das Gericht. Begleitet wurde er von einer Mitarbeiterin der Einrichtung, die als Zeugin über den Therapieverlauf gehört wurde. Übereinstimmend war man der Auffassung, dass sich der positive Eindruck manifestiert hat. Die Staatsanwaltschaft nahm auf Anregung des Gerichts ihre Berufung zurück und obwohl mir nach wie vor der Kamm schwillt wenn ich die Berufungsbegründung lese, die meinem Mandanten nahezu ein halbes Jahr im Nacken saß, freut mich natürlich dieser Meinungsumschwung. Das fehlende Augenmaß musste also nicht erst durch ein Berufungsurteil korrigiert werden.

Dienstag, 25. November 2008

Nebenklägerisches Vergnügen - der Provinzposse gutes Ende

Die Verhandlung mit den vier Angeklagten und mir in der ungewohnten Nebenklagevertreterrolle wurde heute fortgesetzt. Alles war wie schon im letzten Termin: wieder wurden Zeugen vernommen, wieder wurde ihnen ein ganzer Schwung Fragen seitens der Verteidigung gestellt, die erfreulicherweise das Vorbringen der Nebenkläger untermauerten und wieder hatte ich das Gefühl, gut unterhalten zu werden.
So zum Beispiel als einer der behandelnden Ärzte eines Nebenklägers als Zeuge vernommen wurde. Der Arzt kam in Begleitung seiner im Kinderwagen sitzenden kleinen Tochter. Er befand sich (ganz emanzipierter Vater) in Elternzeit. Der Vorsitzende forderte ihn auf, dem Kleinkind das Fläschchen aus der Hand zu nehmen, was zwar als Scherz gemeint war, aber trotzdem befolgt wurde und gab seiner Hoffnung Ausdruck, das Kind werde kein Trauma erleiden durch die Beiwohnung einer Gerichtsverhandlung in derart jungen Jahren.
Nach seiner Vernehmung, die die angezweifelten Verletzungen des Nebenklägers bestätigte, zog man sich ins Beratungszimmer zurück und siehe da - ein Verteidiger zeigte sich kompromissbereit und versuchte, Schadensbegrenzung zu betreiben. Ihm gelang es auch, die restlichen Kollegen davon zu überzeugen, dass ein Freispruch in unerreichbare Ferne gerückt war. Die weitere Beweisaufnahme konnten wir uns sparen. Die Angeklagten wurden zu milden Bewährungsstrafen verurteilt und zur Abgeltung aller zivilrechtlichen Ansprüche der Nebenkläger haben wir einen Schmerzensgeldvergleich gezimmert, der nun ein zivilrechtliches Verfahren obsolet macht.
So schön es auch war: Verteidigen gefällt mir trotzdem besser als die Vertretung der Nebenklage.

Montag, 24. November 2008

Prostitution und Putzen

Der Strafprozess dient zweifelsohne dem Erkenntnisgewinn. Eine Zeugin behauptete unlängst, man habe sie kurz nach ihrer Einreise nach Deutschland zur Prostitution gezwungen. Sie habe das schrecklich gefunden und hätte lieber als Putzfrau gearbeitet. Welcher Tätigkeit sie denn nun nachgehe, wollten die Verfahrensbeteiligten wissen. Immer noch der Prostitution, antwortete die Zeugin. Die Erklärung, warum denn nicht als Putzfrau, lieferte sie auf Nachfragen gleich mit: sie spreche nicht ausreichend Deutsch um als Putzfrau zu arbeiten.
Zugegeben, im Bereich der Prostitution spielt sich sicher vieles im nonverbalen Bereich ab, allerdings sind mir keine Bodenbeläge bekannt, die der besonderen verbalen Zuwendung - noch dazu in deutscher Sprache - bedürfen.

Freitag, 21. November 2008

Zermürbende Beweisanträge

Schon zum zweiten Mal waren meine Kollegin und ich heute bei einem beschaulichen Amtsgericht in der Nähe von Trier. Unseren Mandanten war gemeinschaftlicher Betrug vorgeworfen worden. Im Vorgespräch standen Geldstrafen zur Diskussion. Von einem solchen Deal hatten wir unseren Mandanten abgearten. Nachdem wir gegen Ende der letzten Sitzung weitere Beweisanträge gestellt hatten, wurde uns angeboten, das Verfahren gegen einen der Angeklagten nach § 153 a StPO einzustellen und nur den anderen zu verurteilen. Auch dieses Angebot lehnten wir ab, so dass wir uns heute wieder trafen um einen weiteren Zeugen zu hören. Es handelte sich um einen Vertreter einer Krankenkasse, dessen Erinnerung nicht mehr ganz taufrisch war. Auffrischen konnte er sie auch nicht, weil sich die betreffende Akte in Berlin befand, wo sie verfilmt werden sollte. Trotzdem war seine Aussage geeignet, uns die Sorgenfalten auf die Stirn zu treiben. Wir stellten daher weitere Beweisanträge (die wir schon für die letzte Sitzung vorbereitet hatten, aber noch nicht verpulvern wollten) und die Vorsitzende holte ihren Terminkalender. Es galt, zwei Verteidiger und zwei Angeklagte innerhalb von drei Wochen unter einen Hut zu bringen. Ein gemeinsamer Termin fand sich nicht. Die Möglichkeiten wurden erörtert: aussetzen und irgendwann wieder ganz von vorne beginnen oder vielleicht doch einstellen. Wir einigten uns auf eine Einstellung nach § 153 StPO.
Entgegen dem Wunsch unserer Mandanten hatten wir die Beweisanträge nicht schon im vorangegangenen Termin en bloc gestellt. Jetzt wissen sie, warum.

Donnerstag, 20. November 2008

Knallharte Belehrung

Eben lese ich in einem polizeilichen Vernehmungsprotokoll (vernommen wurde ein 24-jähriger wegen Verdachts des Einbruchsdiebstahls, die Vernehmung wurde geführt von einem KOK bei einer Kreispolizeibehörde):
"Vorhalt: Ich kann mir das so wie du das erzählst nicht vorstellen. Ich habe dich eben belehrt und dir den § 46 StGB erläutert. Überlege noch einmal genau!"
Wir wollen mal großzügig darüber hinwegsehen, dass die beiden Protagonisten nicht miteinander die Schulbank gedrückt haben, so dass für die distanzlose Duzerei eigentlich kein Anlass bestand und stattdessen annehmen, dass eine besonders kuschlige und vertraute Vernehmungsatmosphäre geschaffen werden sollte. Ebenfalls vernachlässigbar ist der Umstand, was sich ein Polizist so alles nicht vorstellen kann, da Phantasie ja bekanntlich etwas sehr Individuelles ist. Dass aber ein Polizeibeamter - offenbar um sich wichtig zu machen - munter mit Paragarphen um sich schmeisst in der Annahme, der nicht juristisch vorgebildete Beschuldigte werde das ohnehin nicht verstehen, ist ein starkes Stück, das noch zusätzlich dadurch verstärkt wird, dass er im Ermittlungsstadium schon munter über die Grundsätze der Strafzumessung parliert. Der hybride KOK scheint also den Schuldigen bereits vor Abschluss der Ermittlungen ausgemacht zu haben. War da nicht mal was, das sich Unschuldsvermutung nennt? Wie dem auch sei: es gibt Zeugen, auf deren Befragung in der Hauptverhandlung man sich als Verteidiger immer besonders freut. Dieser gehört dazu.