In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Dienstag, 12. April 2011
Der Quotenmann
Unlängst berichtete eine Kollegin, sie komme gerade aus einer Verhandlung, an der nur Frauen beteiligt gewesen seien. Sie habe das als sehr angenehm empfunden. Kann sein, kann nicht sein. Es gibt solche women only Veranstaltungen, die auch ich als angenehm empfinde; andere wiederum sind von einer Stutenbissigkeit geprägt, die schwerlich zu übertreffen ist. Kürzlich hatte ich übrigens das Beste zweier Welten: eine Damenkammer und einen männlichen Nebenklagevertreter, der hübsch anzuschauen war und außer Grußformeln nichts zu sagen wusste. Schön war´s!
Gebühren im OWi-Verfahren oder: Kollege Günstig
Ich hatte vor 3 Jahren einen Betroffenen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidigt. Vorverfahren, 2 Hauptverhandlungstermine, in denen ich Beweisanträge stellte, Beweisaufnahme, Urteil. Abgerechnet wurden Mittelgebühren. Der Betroffene bzw. dessen Rechtsschutzversicherung kürzte meine Rechnung mit der Behauptung, Mittelgebühren seien nicht angemessen. Ich klagte den Restbetrag ein. Ein Gutachten der hiesigen Rechtsanwaltskammer gelangte zu dem Ergebnis, dass meine Rechnung angemessen war und sie es auch dann noch gewesen wäre, wenn ich 20% mehr als die Mittelgebühr in Rechnung gestellt hätte. Zu diesem Gutachten hat nun der Prozessbevollmächtigte des Gegners, nennen wir ihn im Folgenden Herrn Kollegen Günstig, Stellung genommen und auf 5 Seiten (einzeilig) dargelegt, warum das Gutachten falsch und meine Rechnung überhöht sein soll. Angeheftet waren seinem Schriftsatz gefühlte 100 Seiten Rechtsprechung, die seinen Standpunkt untermauern sollen. Kollege Günstig nimmt übrigens auch OWi-Mandate entgegen und ich frage mich, ob er dabei stets reduzierte Gebühren abrechnet. Ich habe übrigens gerade selbst ein OWi-Verfahren in eigener Sache. Ob ich ihn damit mal beauftrage und ihm dann gelegentlich unter Kürzung seiner Gebühren seinen Schriftsatz zukommen lasse? Wäre gar nicht ungünstig - für mich jedenfalls.
Montag, 11. April 2011
So ein Ding, in dem alles drinsteht
Er habe da so ein Ding erhalten, so ein Schreiben vom Gericht, in dem alles drinstünde, also, wer was gesagt habe und wann verhandelt worden sei, sagt mir der Mandant am Telefon und möchte wissen, ob er mir das schicken soll oder nicht. Die Hauptverhandlung hatte beim Amtsgericht stattgefunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und ich hatte wie üblich mit Einlegung des Rechtsmittels das Protokoll der Hauptverhandlung angefordert. Ob die Geschäftsstelle das Protokoll versehentlich an den Mandanten geschickt hat? Ich vermute es anhand der Beschreibung des Mandanten, frage aber vorsichtshalber, ob "Protokoll über die öffentliche Sitzung des Amtsgerichts vom Soundsovielten" auf der ersten Seite stehe. Im Hintergrund zunächst Blätterrascheln und dann: "Nö, da steht URTEIL". Ah ja. ich vergaß, auch ein Urteil ist so ein Ding, in dem alles drinsteht.
Freitag, 8. April 2011
Beschleunigungsgrundsatz kontra Bremskraftverstärker
Ich verteidige gerne mit einem oder zwei Kollegen gemeinsam. Meist erweisen sich gerade solche Verteidigungen als besonders interessant und fruchtbar, da vier Augen bekanntlich mehr sehen als zwei. Vor einiger Zeit hatte ein Mandant einen weiteren Kollegen mit seiner Verteidigung beauftragt und mir dies mitgeteilt. Nachdem sich der Kollege nicht bei mir meldete, schrieb ich ihn an und regte an, die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Keine Reaktion. Ich schrieb dem inhaftierten Mandanten, wie meine Vorstellung von seiner Verteidigung sei und bat ihn, dies beim nächsten Besuch dem Kollegen mitzuteilen, verbunden mit der Bitte, sich doch bei mir zu melden. Nichts geschah. Derweil ich immer noch auf ein Lebenszeichen des Kollegen wartete, schrieb mir der Mandant, dass der Kollege sich seit seinem Antrittsbesuch nicht mehr bei ihm habe blicken lassen. Wiederum schrieb ich den Kollegen an, teilte meine Vorstellungen zum weiteren Vorgehen kurz mit, bat erneut um Abstimmung und kaum 6 Wochen später - inzwischen war das Hauptverfahren schon eröffnet - geruhte er tatsächlich, mich anzurufen. Das Gespräch dauerte nicht lange, denn man braucht nicht viele Worte um auszudrücken, dass in Haftsachen der Beschleunigungsgrundsatz gilt. De iure für das Gericht, im Interesse des Angeklagten aber auch de facto für seinen Verteidiger.
Dienstag, 5. April 2011
Kleben Sie sich das hinter die Ohren
Nein, heute wird kein Sprichwort überprüft, sondern ich berichte lediglich von einem recht eigenartigen Kaugummiaufbewahrungsort. Zunächst dachte ich, er trägt ein Hörgerät, mein aus der Haft vorgeführter Mandant. Ein weißes, ovales Etwas befand sich hinter seinem rechten Ohr, allerdings fehlte die Zuleitung ins Ohr. Bei genauerem Hinsehen entpuppte sich das Etwas als Kaugummi. Erklärung dazu: es schicke sich nicht, in der Hauptverhandlung Kaugummi zu kauen. Andererseits dürfe selbst in den Pausen in der Wartezelle nicht geraucht werden, also würde dann der Kaugummi wieder eingesetzt. Na, wenn das so ist - Mahlzeit!
Donnerstag, 31. März 2011
Freispruch, die 2. - Fortsetzung von: Bitte mehr Drama
Ich hatte hier über einen Prozess berichtet, der nach einer erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil in die 2. Runde ging und der die örtliche Presse aus den Löchern gelockt hatte. Gestern wurde mein Mandant erneut freigesprochen. Die Presse war nicht zugegen, auch nicht der wissbegierige Reporter, der mich zum Prozessauftakt mit seinen Fragen genervt und keine ihn zufriedenstellende Antwort bekommen hatte. Ein Freispruch ist wohl nicht dramatisch genug. Schade eigentlich.
Montag, 28. März 2011
Wildpinkler verhaftet
Zugegeben, es ist unschicklich, außerhalb von dafür vorgesehenen Toilettenanlagen zu urinieren. Dass es in diesem Fall die Wand einer Polizeiwache traf, macht die Sache nicht besser, sondern für den Betroffenen eher schlimmer. Ob er den Ort, sein durchaus menschliches Bedürfnis zu erfüllen, fahrlässig oder vorsätzlich ausgewählt hat, bleibt ungeklärt. In Abwandlung zu dem Spruch "Trau, schau wem" könnte man formulieren "Trau, schau wohin".
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