Vor seiner Inhaftierung, so mein um gewählte Ausdrucksweise bemühter Mandant, habe er ein "Wohnverhältnis" gehabt.
"Und wie hieß dieses Wohnverhältnis?", wollte die Vorsitzende wissen und erwartete als Antwort wohl irgendwas zwischen Chantal und Jaqueline.
"Das hat das Amt bezahlt mit Wohngeld", so mein Mandant.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Montag, 28. September 2009
Freitag, 25. September 2009
Mit dem Gesicht gebremst
Gestern beim Landgericht. Einer der Angeklagten hatte schlimme Gesichtsverletzung. Mitleidig fragte ihn die Vorsitzende, was denn passiert und ob er verhandlungsfähig sei. Er habe am Vortag einen Unfall mit dem Fahrrad gehabt, habe aber keine Probleme, der Verhandlung zu folgen, erklärte der Angeklagte.
Kurze Zeit später liegt dem Gericht ein Fax der Polizei vor: der verbeulte Angeklagte wird beschuldigt, am Vortag ein Fahrrad gestohlen zu haben.
Gar nicht mehr mitleidig kündigte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer (2 Jahre Jugendstrafe mit Bewährung für einen Raub) an, er bringe ihn in den Knast, wenn an der Sache mit dem Fahrrad etwas dran sei.
Kurze Zeit später liegt dem Gericht ein Fax der Polizei vor: der verbeulte Angeklagte wird beschuldigt, am Vortag ein Fahrrad gestohlen zu haben.
Gar nicht mehr mitleidig kündigte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer (2 Jahre Jugendstrafe mit Bewährung für einen Raub) an, er bringe ihn in den Knast, wenn an der Sache mit dem Fahrrad etwas dran sei.
Mittwoch, 16. September 2009
Wie lange muss mein Sohn denn noch sitzen?
Dies wollte heute eine besorgte Mutter wissen, deren Sohn sich seit ein paar Wochen in Untersuchungshaft befindet.
Leider hat mich mein Mandant nicht gegenüber der Frau Mama von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden. Das ersparte es mir, seiner Mutter zu erklären, dass ich nicht hellsehen kann und ihr den Frust darüber, dass dem so ist.
Leider hat mich mein Mandant nicht gegenüber der Frau Mama von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden. Das ersparte es mir, seiner Mutter zu erklären, dass ich nicht hellsehen kann und ihr den Frust darüber, dass dem so ist.
Dienstag, 15. September 2009
Der Terminsnachweis und die Faxpanne
Ich hatte beim Amtsgericht N. um Terminsverlegung ersucht wegen einer Terminskollision. Ein üblicher Vorgang, der häufiger vorkommt.
Der Richter beim Amtsgericht N. (nein, wir kennen uns nicht persönlich) glaubt mir offenbar nicht und will es ganz genau wissen. Er schreibt mir, ich möge die Ladung des Amtsgerichts A. vorlegen zum Nachweis der Kollision. Ich ärgere mich, schließlich habe ich noch nie nachgefragt, warum mancher Vorsitzender Termine aus "dienstlichen Gründen" aufhebt und werde es auch in Zukunft nicht tun, da ich soviel Vertrauen habe, dass ein Gericht nicht aus einer Laune heraus Termine aufhebt. Nachdem ich den Richter telefonisch nicht erreiche, kritzele ich auf das Schreiben:
"Refax an oben - Ladung anonymisiert als Anlage zum Nachweis, dass ich mir keine Termine ausdenke. Weitere Glaubhaftmachung wird NICHT erfolgen!!!!"
Diese Verfügung wird prompt von meiner Mitarbeiterin ausgeführt, die das Original samt anonymisierter Ladung rausfaxt.
Eigentlich hatte ich mir vorgestellt, dass sie ein Fax versendete à la "zur Kenntnisnahme", aber inzwischen finde ich diese Variante gar nicht so verkehrt.
Der Richter beim Amtsgericht N. (nein, wir kennen uns nicht persönlich) glaubt mir offenbar nicht und will es ganz genau wissen. Er schreibt mir, ich möge die Ladung des Amtsgerichts A. vorlegen zum Nachweis der Kollision. Ich ärgere mich, schließlich habe ich noch nie nachgefragt, warum mancher Vorsitzender Termine aus "dienstlichen Gründen" aufhebt und werde es auch in Zukunft nicht tun, da ich soviel Vertrauen habe, dass ein Gericht nicht aus einer Laune heraus Termine aufhebt. Nachdem ich den Richter telefonisch nicht erreiche, kritzele ich auf das Schreiben:
"Refax an oben - Ladung anonymisiert als Anlage zum Nachweis, dass ich mir keine Termine ausdenke. Weitere Glaubhaftmachung wird NICHT erfolgen!!!!"
Diese Verfügung wird prompt von meiner Mitarbeiterin ausgeführt, die das Original samt anonymisierter Ladung rausfaxt.
Eigentlich hatte ich mir vorgestellt, dass sie ein Fax versendete à la "zur Kenntnisnahme", aber inzwischen finde ich diese Variante gar nicht so verkehrt.
Freitag, 11. September 2009
Das Urteil und die Auflage
Ein Mandant wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Als Bewährungsauflage wurde ihm u.a. eine Geldbuße auferlegt, ersatzweise Sozialstunden.
Im (nicht rechtskräftigen) Urteil steht freilich nichts von den Auflagen, weshalb er nun der Meinung ist, das Gericht habe die schlicht vergessen. Meine Versuche, ihm zu erklären, dass es bei einer Bewährungsstrafe auch einen gleichnamigen Beschluss gibt, aus dem sich die Auflagen ergeben, sind gescheitert. Er habe die Sache mit seinem Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle besprochen und der habe gemeint, dass sich Auflagen immer aus dem Urteil ergeben würden. Ich habe ihm anheim gestellt, sich anderweitig verteidigen zu lassen. Gegen derart geballte Kompetenz zu argumentieren, ist mir zu aufwändig.
Im (nicht rechtskräftigen) Urteil steht freilich nichts von den Auflagen, weshalb er nun der Meinung ist, das Gericht habe die schlicht vergessen. Meine Versuche, ihm zu erklären, dass es bei einer Bewährungsstrafe auch einen gleichnamigen Beschluss gibt, aus dem sich die Auflagen ergeben, sind gescheitert. Er habe die Sache mit seinem Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle besprochen und der habe gemeint, dass sich Auflagen immer aus dem Urteil ergeben würden. Ich habe ihm anheim gestellt, sich anderweitig verteidigen zu lassen. Gegen derart geballte Kompetenz zu argumentieren, ist mir zu aufwändig.
Donnerstag, 10. September 2009
Das Protokoll und der Wiedererkennungswert
Man sollte meinen, dass Protokollführer, die in der ersten Instanz beim Amtsgericht Dasjenige protokollieren, was Zeugen aussagen, gut und aufmerksam zuhören.
Wenn dann aber aus einem "Christian" ein "Christof" wird, aus einem 60-jährigen Zeugen ein 53-jähriger Zeuge gemacht wird und der Angeklagte mal ein Türke und mal ein Turkmene sein soll, fragt man sich als geneigter Leser der Protokolle, woran es liegen mag, dass derartige Fehler auftreten. Vergleicht man dann noch die Protokolle der einzelnen Zeugenaussagen mit den eigenen (wesentlich ausführlicheren) Mitschriften, überlegt man, ob man nicht in einer ganz anderen Hauptverhandlung saß. Liest man dann aber weiter die Urteilsgründe, in denen die einvernommenen Zeugen zum Teil völlig anders zitiert werden als es aus dem Protokoll hervorgeht, ist man wieder beruhigt, weil zumindest der Richter auch in einer ganz anderen Hauptverhandlung gesessen zu haben scheint.
Wenn dann aber aus einem "Christian" ein "Christof" wird, aus einem 60-jährigen Zeugen ein 53-jähriger Zeuge gemacht wird und der Angeklagte mal ein Türke und mal ein Turkmene sein soll, fragt man sich als geneigter Leser der Protokolle, woran es liegen mag, dass derartige Fehler auftreten. Vergleicht man dann noch die Protokolle der einzelnen Zeugenaussagen mit den eigenen (wesentlich ausführlicheren) Mitschriften, überlegt man, ob man nicht in einer ganz anderen Hauptverhandlung saß. Liest man dann aber weiter die Urteilsgründe, in denen die einvernommenen Zeugen zum Teil völlig anders zitiert werden als es aus dem Protokoll hervorgeht, ist man wieder beruhigt, weil zumindest der Richter auch in einer ganz anderen Hauptverhandlung gesessen zu haben scheint.
Mittwoch, 9. September 2009
Kinder, Kanzlei und Contenance
Zugegeben, ich habe es lieber, wenn Mandanten zu Bespechungen ihre Kinder anderweitig unterbringen und ich weiß auch, warum es mir lieber ist, wenn die lieben Kleinen nicht dabei sind. Hier eine (nicht abschließende) Liste der Gründe:
1. Die Schüssel mit den Gummibärchen ist nicht binnen einer Viertelstunde leer, wobei sich nur Teile des Inhalts im Magen Desjenigen befinden, der sie sich vorgenommen hat. Der Rest befindet sich - in meist feuchter Form wegen der besseren Haftung - auf dem Fußboden, dem Tisch oder in einem Blumentopf.
2. Die Modellautos, die dazu dienen, Unfallabläufe zu erklären, haben nach der Besprechung noch alle Räder.
3. Der Satz :"Nun sei doch bitte mal kurz still, die Tante und ich haben was zu besprechen" entfällt.
4. Ebenso der Satz: "Wenn du jetzt nicht still sitzt, gehen wir gleich nicht zu Mc D."
5. Gleichfalls unerwähnt bleibt: "Tut mir leid, er/sie hat ADS."
6. Alle Gardinen hängen noch.
Erfreulicherweise gibt es Ausnahmen, die einem Bilder malen, länger als 3 Minuten stillsitzen können und sogar schon "Bitte" und "Danke" beherrschen.
1. Die Schüssel mit den Gummibärchen ist nicht binnen einer Viertelstunde leer, wobei sich nur Teile des Inhalts im Magen Desjenigen befinden, der sie sich vorgenommen hat. Der Rest befindet sich - in meist feuchter Form wegen der besseren Haftung - auf dem Fußboden, dem Tisch oder in einem Blumentopf.
2. Die Modellautos, die dazu dienen, Unfallabläufe zu erklären, haben nach der Besprechung noch alle Räder.
3. Der Satz :"Nun sei doch bitte mal kurz still, die Tante und ich haben was zu besprechen" entfällt.
4. Ebenso der Satz: "Wenn du jetzt nicht still sitzt, gehen wir gleich nicht zu Mc D."
5. Gleichfalls unerwähnt bleibt: "Tut mir leid, er/sie hat ADS."
6. Alle Gardinen hängen noch.
Erfreulicherweise gibt es Ausnahmen, die einem Bilder malen, länger als 3 Minuten stillsitzen können und sogar schon "Bitte" und "Danke" beherrschen.
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