Freitag, 10. Juli 2009

Knastberatung

Herr X sitzt zwecks Verbüßung eines Urteils A in einer JVA ein. Es gibt neben dem rechtskräftigen Urteil A noch ein Urteil B, das nicht rechtskräftig ist. In Urteil B wurde X zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Demnächst steht die Hauptverhandlung in der Berufungsinstanz bevor und die Chancen stehen nicht schlecht, dass die durch Urteil B verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden wird.

Herr X möchte nun, dass die Berufung zurückgenommen wird, denn er habe sich in der JVA mit einem Mithäftling unterhalten, der gesagt habe, dass er die Freiheitsstrafe aus Urteil B nicht würde verbüßen müssen und dass das auch ohne Berufung gehe. Wie das gehen soll, wird bedauerlicherweise nicht mitgeteilt.

Sicher, in der JVA haben die meisten Insassen mehr Zeit als in Freiheit und damit auch mehr Zeit, sich fortzubilden. Grundsätzlich sind Fortbildungsmaßnahmen ja zu begrüßen, aber der ein oder andere wird den halbgaren Tipp eines Zellengenossen im Nachhinein schon verflucht haben.

Mittwoch, 8. Juli 2009

Über die Freude, einen Polizisten zu treffen

Es ist manchmal kurios, wen man bei Gericht alles wiedertrifft. Vor einigen Jahren hatte es einem meiner ehemaligen Lehrer, der Schöffe bei einer Jugendstrafkammer war, beinahe die Sprache verschlagen, als er ausgerechnet mich als Verteidigerin dort antraf. Meine gute Laune war übrigens auch dahin als ich ihn sah. Wir beide hatten eben keine erfreulichen Erinnerungen aneinander und ich habe, ich gebe es zu, nur darauf gelauert, dass er einen Pieps von sich gibt, der mich in die Lage versetzt hätte, ihn wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Leider tat er mir diesen Gefallen nicht und auch ansonsten fügte er sich nahtlos in das Bild ein, was ich seit jeher von ihm hatte und das ich an dieser Stelle nicht vertiefen möchte.

Es gibt jedoch nicht nur unerfreuliche Treffen.

Heute beim Amtsgericht M. wartete ich auf dem Flur auf den Beginn der Hauptverhandlung gegen meinen Mandanten. Es waren u.a. zwei Polizeibeamte geladen. Nun ist es so, dass ich mir einbilde, Polizeibeamte auch in Zivil recht gut ausmachen zu können und trotz meines schlechten Gesichtergedächtnisses kam mir einer der Beamten bekannt vor. Ein Blättern in der Akte nach seinem Vornamen bestätigte mir, dass er einem Mann sehr ähnlich sieht, den ich nur noch als maximal 15-jährigen in Erinnerung hatte. Wir wohnten im selben Ort, seine Schwester war meine Schulfreundin und für ihn hab ich als 9-jährige mal geschwärmt.

Der Polizeibeamte sah dem besagten Mann nicht nur ähnlich, er war es tatsächlich. Dementspechend herzlich fiel die Begrüßung aus und die Freude über das unverhoffte Wiedersehen war echt.

Merke: auch Verteidiger können sich manchmal sehr darüber freuen, einen Polizisten anzutreffen.

Haushaltshilfe für 8 Euro brutto?!

In einer Zivilsache (es geht um einen Unfall, bei dem meine Mandantin verletzt wurde) klage ich u.a. den meiner Partei entstandenen Haushaltsführungsschaden ein und berechne diesen unter Beachtung einer unter Juristen bekannten Tabelle.

Die Gegenseite, eine namhafte Versicherung, wendet ein, dass man Haushaltshilfen regelmäßig für brutto 8 Euro anstellen könne. Ich konnte mit nicht verkneifen, zurück zu schreiben, dass ich um Mitteilung der Adressen der in Frage kommenden Personen bitte.

Vielleicht spreche ich die falschen Personen auf meiner Suche nach einer Haushaltshilfe an, aber 8 Euro brutto?! Liebe X-Versicherung: die meisten potentiellen Haushaltshilfen wollen nicht unter 10 Euro arbeiten - netto wohlgemerkt. Und wehe, man möchte sie anmelden. Dann erntet man Blicke als hätte man sie gebeten, nackt zu putzen.

Dienstag, 7. Juli 2009

Anklagen, die die Welt nicht braucht

Es gibt Fälle, in denen man sich fragt, ob es denn tatsächlich nötig gewesen wäre, sie anzuklagen.
In dem Fall, in dem ich heute verteidigt habe, stellte sich mir genau diese Frage.

Mein psychisch kranker Mandant war in einem Geschäft von einem Detektiv beobachtet worden, wie er mit CDs, von denen er das Sicherungsetikett entfernt hatte, umherging. Eingesteckt hatte er die CDs (Wert ca. 70 Euro) nicht.

Der Detektiv sah hierin (Parallelwertung in der Laiensphäre) einen vollendeten Ladendiebstahl, nicht so der Polizeikommissar, der den Abschlussvermerk schrieb und zutreffend von einem Diebstahlsversuch ausging.
Der mit der Sache befasst Staatsanwalt klagt meinen Mandanten an und schliesst sich der Mindermeinung des Detektivs (vollendeter Diebstahl) an. Das Amtsgericht gab angesichts der Erkrankung meines Mandanten zunächst ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit in Auftrag. Der Psychiater gelangte zu dem Ergebnis, dass mein Mandant zum Zeitpunkt der Tatbegehung eingeschränkt schuldfähig war. Spätestens hier wäre die Sache meines Erachtens einstellungsreif gewesen. Ein versuchter Diebstahl, begangen im Stadium der eingeschränkten Schuldfähigkeit - welche Sanktion soll dabei herauskommen?

Im Zuge der Hauptverhandlung ging der vorsitzende Richter behutsam mit meinem geständigen Mandanten ins Gericht. Er liess sich berichten, wie er in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt, welchen Tätigkeiten er dort nachgeht und gab ihm mit auf den Weg, dass er besonders gut darauf achten müsse, dass man ihm nicht etwas zu Unrecht in die Schuhe schiebe.

Er regte an, das Verfahren nach § 153 II StPO einzustellen. So geschah es. Das glückliche Ende einer Bagatelle.

Freitag, 3. Juli 2009

ESO 1.0 - das Gutachten

Ich hatte vor einiger Zeit über ein Ordnungswidrigkeitenverfahren berichtet, in dem mein Mandant freigesprochen worden war.

Im Nachgang zu meinem Blogeintrag über das Verfahren erreichten mich viele Anfragen von Kollegen, Betroffenen und sogar Personen, die Schulungen von Messbeamten vornehmen. Da es den Rahmen sprengen würde, alle Anfragen zu beantworten, gebe ich das Gutachten des Sachverständigen, das mir inzwischen vorliegt, zusammengefasst wie folgt wieder:

"Für den Messlogarithmus der im vorliegenden Fall eingesetzten Anlage (...) ist zu berücksichtigen, dass in Abhängigkeit der verwendeten Fotoregistriereinrichtung eine bestimmte Wegstrecke zwischen Messlinie und Fotopunkt vorliegen muss. (...) Werden die Bilder entsprechend ausgewertet, ist dies (...) für das Fahrzeug des Betroffenen nicht festzustellen. Aus technischer Sicht ist zwar bekannt, das insbesondere bei Dunkelheit durch die vorderen Scheinwerfer eines Fahrzeuges eine vergleichsweise frühe Auslösung der Fotoregistriereinrichtung erfolgt, diese ist jedoch in dieser Weise weder in der Bedienungsanleitung in dieser Form noch im Rahmen der Bauzulassung durch die PTB so bestätigt."

Ich werde das freisprechende Urteil demnächst veröffentlichen und die Quelle hier bekanntgeben.

Donnerstag, 2. Juli 2009

Sonnenstich - die Frau im Navi und die Fähre

Das Amtsgericht Rüdesheim, bei dem zu verhandeln ich heute das Vergnügen hatte, liegt beschaulich in dem Städtchen mit der Drosselgasse in der Gerichtsstraße. Man erreicht es von Koblenz aus über die A61 oder die B42. Wählt man erstere Strecke, muss man in Bingen die Autofähre nehmen nach Rüdesheim. So geschehen. Angekommen in Rüdesheim begann mein Navigationsgerät, mich im Kreis zu leiten und wollte mich wieder auf die Fähre schicken. Der Termin rückte näher.

Nachdem ich absehen konnte, dass ich mich verspäten würde (ich hasse Verspätungen), versuchte ich ca. zwei Dutzend mal vergeblich, beim Amtsgericht irgendjemanden zu erreichen. Erfolglos. Geschäftsstelle unbesetzt, Zentrale dito, Handy des Mandanten, der sicher schon nervös auf dem Flur wartete, ausgeschaltet.

Nachdem Telefonieren nicht der Schlüssel zum Glück war, entschloss ich mich, meine Suche nach dem Gericht zu beschleunigen und Passanten nach dem Weg zu fragen, derweil ich mit dem Gedanken spielte, die Frau im Navi, die nicht müde würde, mich auf die Fähre zurücklotsen zu wollen, kurzerhand im Rhein zu versenken.

Da es Sommer ist und Rüdesheim vor Touristen nur so wimmelt, kann man froh sein, wenn man bei der Suche nach dem Weg spontan einen Landsmann erwischt. Japaner sind phänotypisch rasch erkannt und auch Engländer bilde ich mir ein, erkennen zu können. Der deutsche Tourist trägt meist Ledersandalen und Socken zur im Übrigen schlecht sitzenden halblangen Hose, aus der blasse Beinchen hervorstechen. Also sprach ich nur Männer (Frauen nach dem Weg zu fragen ist Zeitverschwendung, es sei denn man will im Ergebnis nicht zielführende Sätze hören wie: "Und dann fahren Sie an der Ecke, wo vor zwei Jahren die Katze von Frau Schmitz überfahren wurde, rechts hoch") mit langen Hosen an. Die ersten vier Herren stammten dem Dialekt nach aus Bayern, Thüringen und Sachsen und hätten mir zwar bestimmt sagen können, wo es den besten Rüdesheimer Kaffee gibt, nicht aber, wie ich zum Amtsgericht finde. Im fünften Anlauf hatte ich Glück: ein Einheimischer - der den Weg nicht kannte, das nicht zugeben wollte und mir daher eine Art Rundfahrt durch Rüdesheim verschaffte. Drei Passanten später traf ich an einem Kiosk den nächsten Einheimischen, der zwar betrunken war, aber nüchtern genug um mir den richtigen Weg zu weisen.

Ich kam exakt zwei Minuten zu spät, nachdem ich einen schattigen Parkplatz im Halteverbot ergattert hatte.

Bevor ich ein Navigationsgerät hatte, fuhr ich immer nach einem Plan, den ich mir zuvor von einem der Routenfinder ausgedruckt hatte. Ich fand es immer lästig, nach Plan und mit selbigem in der Hand, zu fahren. Bis heute.
Im Büro zurück gibt es eine neue Arbeitsanweisung: ab sofort werden nicht nur Terminszettel ausgedruckt, sondern auch wieder Zettel mit Routen zum Zielort falls die Frau im Navi mal wieder einen Sonnenstich hat.

Mittwoch, 1. Juli 2009

Entnervt

Heute Morgen beim Schöffengericht: angeklagt sind zwei aus Schwarzafrika stammende Männer, denen das Einschleusen von Ausländern vorgeworfen wird. Beide sprechen nur mäßig deutsch, aber gut englisch, weshalb ein öffentlich bestellter und allgemein vereidigter Dolmetscher für die englische Sprache vor Ort ist.
Nun soll man meinen, dass so jemand in der Lage ist, simultan zu übersetzen. Dem war nicht so. Das Deutsch des Dolmetschers war nicht gut, dafür sein Englisch umso mäßiger. Hätte ihm die Anklageschift nicht in übersetzter Form vorgelegen, würden wir wahrscheinlich jetzt noch in Saal 108 sitzen und seiner Übersetzung lauschen.

Er bekommt das mit dem Vorlesen der Anklage in englischer Sprache noch eben so hin und mir schwant schon, dass seine Übersetzungen weder strafprozessual so vorgesehen noch von den Beteiligten geduldet werden kann. Als dann der Vorsitzende die Angeklagten belehrt und der Dolmetscher dies übersetzen soll, gehts erst recht los: der Dolmetscher radebrecht nur die Hälfte dessen, was der Vorsitzende gesagt hat und vergisst die Stelle zu übersetzen, in der es heisst, dass die Angeklagten auch das Recht haben, zu schweigen.
Protest seitens der Verteidigung, der Oberstaatsanwalt wirkt irritiert, der Vorsitzende runzelt die Stirn und kann sich die Bemerkung nicht verkneifen, dass er solche Probleme mit Dolmetschern noch nicht erlebt habe.

Um die Verhandlung nicht platzen zu lassen, beschliesst man, es zunächst weiter mit ihm zu versuchen.

Das Klassenziel aber ist erreicht als er während der Einlassung des Mitangeklagten zur Sache ein Gespräch zwischen Verteidiger und Staatsanwalt u.a. darüber, dass die vor der Tür wartende Zeugin die Wahrheit zu sagen hätte, damit übersetzt, dass er dem Angeklagten sagt, ER, also der Angeklagte, müsse vor Gericht die Wahrheit sagen.

Ein Missverständnis, sicher, aber dass es aufgedeckt wurde, ist allein dem Umstand zu verdanken, dass nahezu alle Verfahrensbeteiligten englisch verstehen und sprechen können. Wenn man sich überlegt, wie oft man in Verfahren sitzt, in denen man selbst und auch sonst kein Verfahrensbeteiligter - mit Ausnahme der Angeklagten freilich - die Sprache versteht, für die ein Dolmetscher geladen ist, kommt man ins Grübeln. Bevor man Dolmetscher in Gerichtssäle lässt, sollten sie meines Erachtens zumindest eine Art Crashkurs "Verfahrensrecht" absolviert haben, damit derartige Patzer von vorneherein ausgeschlossen sind. Dann wäre diesem Dolmetscher zumindest aufgefallen, dass das, was er meint verstanden zu haben, nicht zutreffend sein kann und er hätte zumindest nachfragen können.

Souverän beendete der Vorsitzende das Dolmetscherdebakel. Die Sache wurde ausgesetzt und es geht zu einem anderen Zeitpunkt mit einem anderen Dolmetscher weiter.