Zeugen müssen bei Gericht aussagen. Selbst dann, wenn ihnen ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie Angaben zu ihrer Person machen. Das, so meint man, sollte nicht so schwierig sein, doch manchmal kommt es anders.
Meine Glanzlichter des Jahres 2017 in umgekehrter Reihenfolge.
Platz 3
Richter: "Wie alt sind Sie, Herr A?"
Herr A: "45."
Ich: "45? Niemals!"
Richter: "Wie bitte, Frau Rechtsanwältin?"
Ich: "Also wenn Herr A. 45 ist, sind wir beide zusammen 30."
Richter: "Herr A. - stimmt das, dass sie 45 sind?"
Herr A: "Ja, ´45 geboren."
Platz 2
Richter: "Was machen Sie beruflich, Herr B.?"
Herr B: "Nix."
Richter: "Also sind Sie arbeitssuchend?"
Herr B: "Nein, äh, doch, also ja, offiziell ja."
Platz 1
Richter: "Welchen Beruf üben Sie aus, Frau C.?"
Frau C.: "Fleischereifachverkäuferin, aber ich bin schon fertig mit der Lehre. Ich übe nicht mehr"
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