Freitag, 23. August 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Prosaischer Antrag und lyrische Erwiderung

"Da kann ich mir keinen Reim drauf machen", war unter vielen Verteidigern im Aktionsbüro-Mittelrhein-Verfahren die Reaktion auf den Antrag des Verteidigers eines Angeklagten. Der Verteidiger hatte beantragt, das Verfahren gegen seinen Mandanten, der umfassend ausgesagt hatte, nach § 45 JGG einzustellen. Da diese Vorschrift im Vorverfahren gilt (wir aber zum Zeitpunkt der Antragstellung ziemlich genau ein Jahr hauptverhandelten), ist es in der Tat schwierig, sich auf den Antrag einen Reim zu machen. Vielleicht zielte er eher darauf ab, die persönliche Situation des Angeklagten zu beleuchten. So wurde unter anderem dargestellt, dass man im Winter bei "Eis und Schnee" über die Autobahn nach Koblenz anreise. Nun befindet sich mein Mandant nicht (mehr) in Haft, aber würde ich einen der noch Inhaftierten verteidigen, wäre mir spätestens an dieser Stelle ein imaginärer Kragen geplatzt, da ich davon überzeugt bin, dass die noch inhaftierten Angeklagten auch widrigste Witterungsbedingungen gerne in Kauf nehmen würden, wenn sie die Zeit außerhalb der Hauptverhandlung bei ihren Familien verbringen dürften. Soweit meine prosaische Stellungnahme zum Geschehen.

Mein Kollege Dr. Björn Clemens, dessen Mandant sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat zu dessen Situation einerseits und in Erwiderung auf den Antrag andererseits in lyrischer Form erwidert und zwar wie folgt:


Was ich im Saale letztens hörte
Ein wenig mich doch leis empörte
Dem muß ich was entgegenstellen
Ich hoff, der Vize wird nicht bellen

 
Mit Schmeichel kann ich nicht entzücken

Die Tränendrüse auch nicht drücken

Mich in den grauen Staub nicht werfen

Und auch den Rechtskampf nicht entschärfen

 

Erwartend, dass Herr D. nicht weine,

Versuch ich mich wie Heinrich Heine

Denn des Gerichtes jüngstes Treiben

lässt sich nur mit Humor beschreiben

 

In einem Jahr konnt man erleben

Des hohen Rechtes wahres Streben

Doch steht nicht viel in den Bilanzen

Seht her im Großen und im Ganzen:

 

Wo Koblenz liegt im deutschen Lande

Gehts gegen kriminelle Bande

Mit Pomp und Mediengetöse

Bekämpft der Staatsanwalt das Böse

 

Wir traten häufig auf der Stelle

Die Zeugen kaum besonders helle

Der Hauptverdacht blieb ungekläret

Was offenkundig keinen störet

 

Und als das erste Jahr zu Ende

Da ruft ein Anwalt nach der Wende

Dort in der großen Staatsschutzkammer

Beklagt er seinen Katzenjammer

 

Betrübter Stimmung gibt er kund

Sein Schützling leide wie ein Hund

Er stehe krankhaft unter Streß

Drum müß er raus aus dem Prozeß

 

Die Lösung hat er schnell parat

Denn für des Jünglings Femetat

Man die gerechte Prämie kennt

Verfahrensteil wird abgetrennt

 

Zu rechter Zeit hinausgestiegen

Die Strafen lasset andre kriegen

Hat er doch wie gewünscht gesungen

In Unsrem Ohr hats schal geklungen

 

Denn ob er noch so furchtbar leidet

Zusammenhalt und Ehre meidet

Laßt mich ganz laut und deutlich sagen

Die Haft ist auch nicht leicht zu tragen

 

Die Tage meines Schützlings schwinden 

Bedrückend hinter Stahlgebinden

Er hat dies Jahr nicht nur gesessen

Inzwischen kämpfen wir ums Essen  

 
Darum verlang ich vom Gericht

Bewilligt jenen Antrag nicht

Bei Gott ist anderes zu tun

Und was das ist, das sag ich nun:

 

Mit diesem solln sie sich befassen

Die Sieben aus dem Knast entlassen

Allmählich ist es überzogen

Mit falschem Maß wird hier gewogen

 
Damit die Männer hinter Mauern

Nicht länger ohne Urteil kauern

Die Haft darf keine Stund mehr dauern

Sonst wird Justitia erschauern

 

Das, was ich also ernsthaft sprach

Erkennt der Name Volk als Schmach

Nach einem Jahrs ists langsam Zeit

Wir fordern ein Gerechtigkeit!

 

 







6 Kommentare:

Andreas Neuber hat gesagt…

Liebe Frau Kollegin, ich hätte das Werk des Kollegen nicht veröffentlicht und mich damit des Verdachts ausgesetzt, ich würde das bekannte Gedankengut des Marburger Rheinfranken unterstützen.

Anonym hat gesagt…

Zum letzten Teil des Gedichts kann man nur sagen:

Einfach keine Anträge mehr stellen und schon gibt's ein Urteil.

Anonym hat gesagt…

Wunderschön und sehr treffend

Anonym hat gesagt…

@Andreas Neuber:
In dem Verfahren wird doch bereits genug zensiert. Ist es denn nicht das Recht eines jeden, zu veröffentlichen, was kund gegeben wird? Ich kann in jenem Gedicht leider kein "Gedankengut" erkennen. Und im Übrigen ist ein Strafverfahren, welches in Deutschland verhandelt wird, in der Regel öffentlich. Oder haben sie dies innerhalb ihres Studiums nicht gelernt??? Ich kenne leider ihre berufliche Funktion nicht, würde ihnen jedoch mit ihrer Sichtweise beste Voraussetzungen für eine Bewerbung als Richter einer Staatsschutzkammer geben (falls die Noten stimmen). Als Verteidiger wären sie gänzlich ungeeignet.

Anonym hat gesagt…

Gerade in solchen Verfahren, die von einer "Staatsschutzkammer" verhandelt werden und wo von politischer Seite enormer Druck ausgeübt wird, wird sich mit dem Verfahren allgemein viel Zeit gelassen. Schließlich sitzen die Herren bestimmt ja noch in U-Haft. Und die Koblenzer Staatsschutzkammer ist ja für ihre "uneigenommenen" ( :-D ) Urteile bekannt.

Anonym hat gesagt…

Handelt es sich in diesem Blog um die 12. Strafkammer mit Herrn RLG Hagemeyer? Deren Urteile haben in der Regel doch eh keinen Bestand... Da wird sich der BGH ja wieder mal freuen.