Mittwoch, 7. Dezember 2011

Überschaubar intelligenter Kollege?

Nicht zum ersten Mal habe ich für einen Kollegen einen Termin bei einem Gericht im Landgerichtsbezirk Koblenz in einer Zivilsache in Untervollmacht wahrgenommen.

Nicht zum ersten Mal wundere ich mich über die "Schreibe" der Kollegen, die die Gegenseite vertreten.

Zum ersten Mal aber lese ich in einem Schriftsatz, dass die "Behauptungen des Beklagtenvertreters lediglich von überschaubarer Intelligenz geprägt sind".

Hoppla!

Zugegeben, es sieht nicht gut aus für die Gegenseite, aber dass man deshalb gleich beleidigend werden muss...

5 Kommentare:

Andreas Neuber hat gesagt…

Auf groben Klotz ein grober Keil ?

Jens Müller hat gesagt…

Wieso? Dass ist doch eine mit dem größtmöglichen Maß an Sachlichkeit und Zurückhaltung vorgetragene Aussage.

Anonym hat gesagt…

Unfassbar!

Ich bin ja kein Freund von Kammerbeschwerden, aber wer so laut danach schreit ...

NEBGEN - rough justice hat gesagt…

Also unter Strafverteidigern ist das doch völlig sozialadäquate Ausdrucksweise...

kj hat gesagt…

Ich denke wer so was schreibt ist selbst von "überschaubarer Intelligenz" geprägt.