Nicht zum ersten Mal habe ich für einen Kollegen einen Termin bei einem Gericht im Landgerichtsbezirk Koblenz in einer Zivilsache in Untervollmacht wahrgenommen.
Nicht zum ersten Mal wundere ich mich über die "Schreibe" der Kollegen, die die Gegenseite vertreten.
Zum ersten Mal aber lese ich in einem Schriftsatz, dass die "Behauptungen des Beklagtenvertreters lediglich von überschaubarer Intelligenz geprägt sind".
Hoppla!
Zugegeben, es sieht nicht gut aus für die Gegenseite, aber dass man deshalb gleich beleidigend werden muss...
5 Kommentare:
Auf groben Klotz ein grober Keil ?
Wieso? Dass ist doch eine mit dem größtmöglichen Maß an Sachlichkeit und Zurückhaltung vorgetragene Aussage.
Unfassbar!
Ich bin ja kein Freund von Kammerbeschwerden, aber wer so laut danach schreit ...
Also unter Strafverteidigern ist das doch völlig sozialadäquate Ausdrucksweise...
Ich denke wer so was schreibt ist selbst von "überschaubarer Intelligenz" geprägt.
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