Samstag, 21. Mai 2011

Der verwirrte Mandant

Bisweilen fragt man sich, ob ein Mandant einfach nur ein wenig verwirrt ist oder ob er einen zum Narren halten will. Es ist nicht häufig der Fall, aber unlängst war es wieder so weit:

Das Gericht hatte in einer Zivilsache einen Hinweis erteilt, Stellungnahmefrist 2 Wochen. Das bedeutet, dass man 2 Wochen Zeit hat, sich zu diesem Hinweis zu erklären, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen. Der Mandant hatte zugesagt, bis zum Ablauf der 1. Woche die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Nicht geschah. Ein Erinnerungsschreiben brachte nicht den gewünschten Erfolg. Am Tag des Fristablaufs beantragte meine umsichtige ReNo vorsorglich eine Fristverlängerung und rief den Mandanten an. Sie erreichte ihn und fragte, ob er unser letztes Schreiben nicht erhalten habe und wann mit dem Eingang der zugesagten Informationen zu rechnen sei. Nein, er habe kein Schreiben erhalten, so der Mandant, aber er sei schließlich auch im Urlaub. Die Umsichtige fragte nach der Urlaubsadresse um ihm das Schreiben sowie das inzwischen eingetroffene Protokoll der Hauptverhandlung erneut zusenden zu können und staunte nicht schlecht, als ihr gesagt wurde, die Adresse sei nicht genau bekannt. Es handele sich um eine Ferienwohnung ohne Fax und Emailanschluss, deren Adresse aber im Laufe des Tages mitgeteilt werden könne. Die gewünschten Informationen zur Sache erhielten wir in den nächsten Tagen mit der Post.

Wir blieben ohne Nachricht, die Frist verstrich.

Es bleibt nun abzuwarten, ob sich der Mandant jemals wieder meldet. Es ist sicher nicht witzig, wenn man nicht weiß, wo man sich befindet und es auch nicht innerhalb eines Tages in Erfahrung bringen kann. Denkmöglich wäre noch, dass der Mandant einen zum Narren halten möchte oder schlicht keine Lust hat, am eigenen Verfahren mitzuwirken. Aber deswegen Katz-und-Maus-Spielchen?

Solange es nur vereinzelt Mandanten sind, die sich derart seltsam verhalten, ist die Welt jedenfalls noch in Ordnung.

2 Kommentare:

Vermieter hat gesagt…

Ein normales "Berufs"-Schuldnerverhalten...

Stühler-Walter hat gesagt…

Stimmt ... die Rechnung wird er wohl dann auch nie erhalten haben wollen ...