Montag, 10. Januar 2011

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Wenn 2 dasgleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe

Aus aktuellem Anlass:

Ein Rechtsschutzversicherer lässt sich Zeit und ist noch pampig, wenn man nachfragt, wann mit Begleichung einer Rechnung von Anfang Oktober 2010 zu rechnen ist.

Wie groß das Geschrei aber ist, wenn ein Versicherungsnehmer nicht pünklichst seine Beiträge zahlt, ist bekannt.

Ergebnis: das Sprichwort stimmt.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wie war das nochmal:
Bei einer Versicherung zahlt man Geld dafür, daß man im Schadensfall in komplizierten Worten geschrieben bekommt, warum man kein Geld bekommt...

kj hat gesagt…

Ein anderer Blog berichtet, das ein Anwalt trotz Bestellung als Pflichtverteidiger nicht in zwei Monaten seinen Mandanten in Haft besucht hat, aber wehe die Anwaltsrechnung wird nicht gleich beglichen.

Auch schaffen es manche Anwälte nicht eine schlüssige Klageschrift einzureichen. Wenn die Rechtsschutz auf den Schrott hinweist, wird nur gepampt, erst wenn das Gericht das macht, dann bequemt sich Anwalt nachzubessern.

Aber ich stimme Ihnen zu: Das Sprichwort stimmt.