Seit November versuche ich vergeblich, das Amtsgericht N. dazu zu bewegen, mir die meinen Mandanten betreffende Akte zu übersenden und über meinen Antrag auf Beiordnung zu entscheiden. Es tut sich - nichts. Gar nichts.
Auf Schreiben wird nicht reagiert, ruft man an, erhält man die Auskunft, die Sache werde umgehend bearbeitet, was dann nicht geschieht und der Mandant, der verständlicherweise wissen möchte, wann und wie es weitergeht, muss vertröstet werden.
Ob es so schwierig ist, eine Akte in einen Umschlag zu stecken? Damit wäre zumindest einmal ein Antrag bearbeitet.
Die Sache liegt jetzt bei mir eine weitere Woche auf Frist, nachdem ich gestern erneut schriftlich erinnert habe. Sollte sich weiterhin nichts tun, werde ich den Direktor des Amtsgerichts bitten, sich der Sache anzunehmen. Vielleicht gelingt es ihm ja, die Dornröschen wachzuküssen.
10 Kommentare:
Die Nichtbescheidung eines Beiordnungsantrages ist mit dessen Ablehnung gleichzusetzen.
Vielleicht sollte sich das Landgericht einmal mit der Sache befassen.
Außerdem, was will der Mandant? Je länger es dauert .... Oder istber unschuldig und kann mit einem Freispruch rechnen?
Bitte korrigieren Sie mich wenn ich falsch liege, aber: Warum wollen Sie unbedingt die Sache fördern? Wenn die ganze Sache liegen bleibt (natürlich sicher nicht für immer), schiebt sich die mögliche VErhandlung auch immer weiter nach hinten.
Pflegen Richter
/innen nicht irgendwann auch einen Abschlag vorzunehmen nach dem Motto "Ist auch schon so lang her!".
Ihre Meinung?
Vielleicht ist die arme Akte ja "außer Kontrolle" geraten und es wird verzweifelt nach ihr gesucht oder zumindest versucht eine Kopie beizubringen.
Man stelle sich vor: die Akte auf der Flucht, Hubschrauber, Zielfahnder, KSK und BILD hint der Akte her .... traurig
Macht der Amtsdirektor bestimmt gerne, wenn die Richterin so wie Dornröschen aussieht. Pech nur wenn der Direktor selbst der Sachbearbeiter ist. Er ist aber nicht Dienstvorgesetzter des Richters, hat aber dennoch Einfluss.
Bessere Taktik wäre es, sich mit dem Richter persönlich verbinden lassen.
Wenn der Richter einen Anschiss bekommt, besteht die Gefahr das er die Sache verschleppt, hierfür eignet sich die Einholung von Gutachten besonders oder sich mit dem Staatsanwalt beim Antrag verbündet. Kann für den Richter nie falsch sein.
In solchen Fällen arbeite ich mit Dienstaufsichtsbeschwerden. Führt zur sofortigen Erledigung, jedenfalls bisher.
Gestern habe ich Akteneinsicht auf einer Amtsgerichtsgeschäftsstelle genommen. Da wurde mir einiges klar. In den 15 Minuten, die ich dort an einem Tisch saß, haben sich die drei Damen ausgiebig über alles unterhalten, was nicht im mindesten mit gerichtlicher Tätigkeit zu tun hatte. Anschließend (!) ging man in die Frühstückspause. Und da wundert man sich, weshalb Verfügungen vom 15. Juli erst am 21. November ausgeführt werden...
Entweder hat der liebe Gott mein Beten erhört oder irgendwer beim Amtsgericht N. liest mein Blog - heute kam die Akte. :-)
Dienstaufsichtsbeschwerden bringen ja raschen Erfolg, beinhalten aber das Risiko das der Richter oder dessen Kollegen aus Solidarität nachtragend sind. Dienstaufsichtsbeschwerden werden allgemein als schwerer Affront nicht in der Sache empfunden. Wenn dem Anwalt ein Erfolg vergönnt wird, leidet meist auch der Mandant. Der Freispruch dürfte weniger davon abhängen, mehr aber ob ein Verfahren eingestellt wird, wie hoch der Tagessatz bei einem Selbstständigen geschätzt wird.
Auch ob 80 Tagessätze oder 120 TS ist rechtlich kaum angreifbar, letzteres kommt aber ins Führungszeugnis für alle.
Ist wie Bayern München, die spielen gerne gegen Real Madrid, weil die zwar gut kämpfen aber nicht, weil die treten.
@kj: Sehe ich ähnlich, wobei Sie einen ganz wesentlichen Aspekt ausblenden: die Arbeit, die DABen beim RA verursachen.
Da ist in etwa so als müsste Özil seine Trikots selber waschen.
Stimmt, vor allem könnte er die Zeit zu Trainingseinheiten nutzen. Was nützt auch das schöne saubere Trikot, wenn der nächste Platz eine Matschwiese ist. Macht das Dreckigmachen vielleicht mehr Spaß, wäre dann wie Vertragen nach DAB.
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