Samstag, 8. Januar 2011

Dank eines Úrteilsbegleiters

Exakt so wie es der Kollege Feltus hier beschreibt, pflegen sich Kollegen der Gattung "Urteilsbegleiter" gerne bei den sie beiordnenden Richtern zu bedanken.

Ich bin sicher, dass sie dieses Schreiben nicht an die jeweiligen Mandanten zur Kenntnisnahme weiterleiten. Vielleicht käme der ein oder andere ja dann auf die Idee, dass die Verbundenheit seines Verteidigers zum Gericht eine größere ist als die, die er ihm entgegenbringt.

Erfreulich: auch im kleinsten Knast sprechen sich die Namen der Kollegen rum, die immer wieder gerne zu solchen Aufgaben herangezogen werden.

5 Kommentare:

kj hat gesagt…

Ja und? Muss ja nicht bedeuten, dass der nicht in der Sache für seinen Mandanten hartnäckig ist und schlecht verteidigt. Wieso soll ein Richter Interesse haben, einen schlechten Anwalt zu bestellen oder das jemand verurteilt wird, wenn es nicht nachweisbar ist. Sogar Bayern München spielt lieber gegen Real Madrid als gegen einen zweitklassigen Gegner, zumal die Richter die Kohle kriegen, egal wie das Urteil ausfällt. Auch wenn man sich auf dem Platz nichts schenkt, kann man doch vorher oder nachher
nett miteinander umgehen.

Anonym hat gesagt…

Was ich mich als stiller Leser ja schon immer Frage:
Wie merkt man ob man einen Urteilsbegleiter oder einen engagierten Strafverteidiger hat? Als Laie ist das ja unmöglich zu beurteilen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@kj: Es macht schon einen Unterscheid, ob die Hauotverhandlung 1 Stunde dauert und dann alles in trockenen Tüchern ist (Rechtsmittelverzicht inklusive) oder ob Beweisanträgen des Verteidigers nachzugehen ist. Bayern München spielt ebenso wie Real Madrid lieber nur 90 Minuten als zusätzlich noch 2 Verlängerungen und Elfmeterschießen. Ist zwar dann auch unterm Strich nur ein Spiel, aber auf die Dauer kommt es an.
@Anonym: Das wäre eigentlich einen Extrapost wert. Ich sehe man zu.

kj hat gesagt…

@annoym
Ist schwierig einen Anwalt zu beurteilen. Jedenfalls sollte gleich am Anfang die Gebührenfrage geklärt werden, auch ob ggf. neben der Zahlung der Rechtsschutz weitere Beträge verlangt werden.
Nicht schlecht ist, wenn der Anwalt Rechtsprechung und Literatur zitiert, um seine Meinung zu untermauern. Allzu forsches Auftreten imponiert oft nur juristische Laien, alles abnicken ist natürlich sehr schlecht.
Geständnis gegen milde Strafe kann akzeptabel sein, allerdings sollte dann klar sein, was rauskommt.

@Rain Rueber
Bayern München verkraftet ein zwei Verlängerung mit Elfmeterschiessen locker, die sind so fit. Lieber sich mit Real Madrid messen als mit Kleinkleckersdorf. Verspricht größeres Erfolgserlebnis und ruhigeren Schlaf.

Gegen ein Quickie so mit Geständnis ist ja oft auch nix einzuwenden, wenn der Mandant mit dem Ergebnis insofern zufrieden ist, das er schlimmeres befürchtet hat.

Helmut Karsten hat gesagt…

Den Beweis, dass ich eine Urteilsbegleitung hatte, habe ich hier in der Akte. Nach dem Urteil erreicht mich ein Schreiben des Richters der Strafkammer: "Wenn Ihnen RA ..... , der sich in diesem Verfahren übrigens in außergewöhnlicher Weise, für Sie eingesetzt hat......bla bla"
Das ist vergleichbar damit, wenn ich losziehe, um einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Zur Sicherheit nehme ich einen Mechaniker mit. Nachdem er das Auto checkt, ich bezahlt habe, bricht der Kübel nach 10 Metern zusammen. Dann kommt der Verkäufer und klopft mir auf die Schulter und beglückwünscht mich zu meinem "außergewöhnlich guten" Mechaniker...........
Ein Hohn ist das.