Freitag, 16. April 2010

Richtertipp zum Schuheinkauf

Immer wenn ich beim Amtsgericht M. verteidige, fahre ich auf dem Rückweg bei einem Schuhgeschäft vorbei und kaufe dort immer mindestens 1 Paar Schuhe. Da ich allerdings nur etwa ein Dutzend Mal im Jahr dorthin komme, hält es sich mit den Schuhen in Grenzen (ok, für eine Frau hält es sich in Grenzen).

Kürzlich war es so, dass die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt werden musste. In einer Sitzungspause, in der der Vorsitzende sein Bedauern darüber zum Ausdruck brachte, dass die Anreise für einen so kurzen Termin sich ja kaum gelohnt hätte, berichtete ich ihm von meinen Einkaufsvorhaben, was dazu führte, dass nicht nur er, sondern auch Staatsanwalt und Schöffen Empfehlungen für meinen Schuhkauf äusserten. Neben dem von mir genannten Laden gäbe es da noch einen Besseren und zwar (es folgte die Wegbeschreibung).

Die Sitzung endete mit den Worten des Vorsitzenden: "Die Sache wird auf unbestimmte Zeit vertagt. Neuer Termin von Amts wegen. Ich wünsche einen angenehmen Tag und viel Spaß beim Schuhekaufen."

Vielen Dank, den hatte ich und der Tipp war wirklich gut!

5 Kommentare:

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

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Anonym hat gesagt…

Immer wenn ICH beim Amtsgericht M. verteidige, fahre ich ebenfalls auf dem Rückweg bei einem Schuhgeschäft vorbei und kaufe dort immer höchstens 1 Paar Schuhe. Da ich allerdings alle 15 Monate dorthin komme, habe ich viel zu viele Schuhe (ok, für einen Mann habe ich viel zu viele Schuhe).

Martin Overath hat gesagt…

Bei einem Ehekrach - so sagt man - geht er in den Puff und sie zum Schuheinkauf. Hon(n)i soit qui mal y pense.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Martin Overath: Schon wieder ein Grund, nicht zu heiraten. Haben Sie in letzter Zeit mal die Schuhe der Liebsten gezählt? ;-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Ein Paar alle 15 Monate ist wirklich deutlich über dem Schnitt für einen Mann. Chapeau!