2030 Js 64625/07.34 OWi
Das freisprechende Urteil ist nicht mit Gründen versehen. Die Staatsanwaltschaft hat kein Rechtsmittel eingelegt.
Wer also von dem ESO 1.0 im Wortsinne betroffen ist, dem kann nur angeraten werden, sich die Messfotos ganz genau anzusehen, vor allem dann, wenn in der Dämmerung oder Dunkelheit gemessen wurde. Dann nämlich kann es sein, dass die Fotoregistrierung nicht durch das Fahrzeug, sondern durch das Fahzeuglicht erfolgte, was im Ergebnis die Messung ungültig macht.
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