Mittwoch, 14. April 2010

Hochgewächs - eine juristische Definition

Hochgewächs - diesen Ausdruck für jemanden, der bereits einmal eine Haftstrafe in erheblicher Höhe verbüßt hat, kannte ich bis heute Morgen noch nicht.

Er fiel in einem Telefonat mit dem Vorsitzenden einer Strafkammer, der angerufen hatte um die Hauptverhandlungstermine in der Sache abzustimmen.

5 Kommentare:

GlamGirl hat gesagt…

Hochgewächs ... hört sich für mich eher wie Grünzeug an ;D

Mausflaus hat gesagt…

soll wohl der Gegenbegriff zu "Kleinvieh" sein - oder wie nennt man Knastis die nur ein paar Monate sitzen?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Mausflaus: Ich geb die Frage mal weiter, weil ich keine Antwort weiß.

Vollzugsteilnehmer hat gesagt…

Der Begriff "Hochgewächs" war mir bis dato auch unbekannt. Und auch auf die Frage, wie man Knastis nennt, die nur ein paar Monate sitzen, fällt mir nicht wirklich etwas ein.

Als Ersatz aber dies:

Bei uns bezeichnete man die Gefangenen je nach Dauer der im Urteil ausgesprochenen Haftstrafe als "...-Ender".

Beispiel: War man zu fünf Jahren verurteilt, so lautete die Bezeichnung "Fünf-Ender". In diesem Fall war ich ein "Zehn-Ender".

Vollzugsteilnehmer

Lord hat gesagt…

Hochgewächs ist der eingetragene Markennahme der Sektfirma Kessler aus ES. Das Spitzenprodukt des Hauses, gern in Regierungskreise getrunken...
@Vollzugsteilnehmer: Kurzstrafer. In Thüringen wird das Strafmaß gern mal mit ***-Schuh beschrieben, also ein "5er Schuh"