Ich hatte hier von einem Prozess berichtet, in dem 6 Männer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurden. Die Anzeigeerstatterin hatte sie zu Unrecht bezichtigt.
Kürzlich wurde gegen sie verhandelt wegen Falschaussage und schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft. Mein Mandant war Nebenkläger und durch mich vertreten.
Die Dame bestritt zunächst noch in der Hauptverhandlung, gelogen zu haben, was angesichts der Tatsache, dass immerhin zwei der Herren zum behaupteten Tatzeitpunkt sicher hinter Schloss und Riegel untergebracht waren, schon sehr seltsan anmutete.
Die später folgende Erklärung ihres Verteidigers, die Vorwürfe würden eingeräumt, machte dem Prozess dann ein schnelles Ende, das leider nicht im Sinne der Nebenklage war. Die angeblich Vergewaltigte wurde für ihr Verhalten mit 2 Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, bedacht. Das ist angesichts der Tatsache, dass den seinerzeit Beschuldigten Freiheitsstrafen nicht unter 5 Jahren geblüht hätten, wenn das Gericht der Amzeigeerstatterin geglaubt hätte, eine sehr billige Strafe.
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, so dass noch die Hoffnung besteht, dass das Berufungsgericht der Dame verdeutlicht, dass es sich nicht lohnen kann, Unschuldige hinter Gitter zu bringen und die Justiz an der Nase herumzuführen.
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