Mittwoch, 20. Juni 2012

Anreise mit eigener Sackkarre?

Man muss sie mal loben, die Wachtmeisterei beim Landgericht Koblenz.

Eben erhielt ich einen Anruf, dass dort ca. 30 Bände Akten für mich zur Abholung bereitliegen. "Kommen Sie mit eigener Sackkarre oder nehmen Sie unsere mit?", wollte der freundliche Wachtmeister wissen.

Ich werde die Justizsackkarre leihen. Eine eigene habe ich bislang noch nicht angeschafft. Noch hege ich die Hoffnung, dass es auch in Koblenz in nicht allzu ferner Zukunft gelingen wird, dass Ermittlungsakten eingescannt anstatt kopiert werden und man dann eine CD ins Gerichtsfach gelegt bekommt.

Donnerstag, 24. Mai 2012

Fremdgehen auf Juristisch

Wir Juristen sind ja bekannt für unsere zum Teil recht "eigene" Sprache.

Eine besonders gelungene Formulierung aus dem Bereich des Familienrechts berichtete mir gerade ein Kollege, dessen Mandantin angeblich wegen eines anderen Mannes ihren Ehemann verlassen haben soll.

Der Anwalt des Ehemannes formulierte das in der Scheidungsantragsschrift so:

"Die Antragsgegnerin brach aus einer intakten Ehe aus um sich in geschlechtsvertraulicher Absicht einem hierzu bereiten Dritten zuzuwenden."



Montag, 21. Mai 2012

Ich Seelchen

Ein Mandant hat die Beschädigung seines Autos zu beklagen. Ich bitte um Hereingabe von Lichtbildern, die die Beschädigungen zeigen.

Er sendet sie mir zu als Anhang zu einer Email, die da lautet:

"Nicht erschrecken! Das Auto sieht schlimm aus."

Dass ich beim Anblick der Fotoanlagen der zuletzt hier eingetrudelten Obduktionsberichte nicht erschreckte, habe ich mal als gutes Zeichen gewertet und mutig den Anhang geöffnet. Ich darf nun mitteilen, keinen seelischen Schaden beim Anblick eines beschädigten Fahrzeuges genommen zu haben.

Mittwoch, 16. Mai 2012

Mutti, Vati und Frau Fensterguck

Eine Beklagte, nennen wir sie Mutti, hatte beim Rückwärtsfahren das parkende Auto meines Mandanten "erwischt". Anlass, den Unfall zu melden, sah sie nicht. Vielleicht rechnete sie auch einfach nicht mit einer aufmerksamen Dame, die das Geschehen zufällig vom Fenster eines nahegelegenen Hauses beobachtet hatte. Vom Gericht befragt, erklärte sie, von einem Unfall nichts bemerkt zu haben.

Die Klage war rasch diktiert und - nachdem Mutti bestritt, dass die Spuren am Fahrzeug meines Mandanten vom ihrem Fahrzeug stammten - stieg das Gericht in die Beweisaufnahme ein. Dabei waren neben Gericht, Sachverständigem und Anwälten: die Zeugin Fensterguck sowie Mutti nebst Gatte (nennen wir ihn Vati). Vati guckte angespannt, Mutti noch angespannter.

Frau Fensterguck bestätigte nicht nur, dass es das Fahrzeug der Beklagten war, dass das Auto meines Mandanten erwischt hatte, sondern auch, dass es einen ziemlichen Knall gegeben habe. Der hinzugezogene Sachverständige bestätigte, dass die Unfallspuren durchaus zu den beiden Autos passen. Meine Frage, ob man als Fahrer gemerkt haben muss, dass man wogegen fährt, beantwortete er dahingehend, dass er - wäre man im Strafprozess - die Wahrnehmbarkeit auf jeden Fall bejahen würde.

Vati blickte Mutti mürrisch an, Mutti blickte unter sich.

Dabei hatte Mutti Glück gehabt. Im Strafverfahren gegen sie wegen Unfallflucht war sie mit der Behauptung, nichts bemerkt zu haben, durchgekommen und das Verfahren war eingestellt worden.

Montag, 14. Mai 2012

Diebstahl von ungefähr zwei Hosen

Manche Akten, die einem auf den Tisch flattern, sind sogenannte Blindschleichen. Die Angaben der Zeugen sind mehr als vage, die Anklage nebulös und der Eröffnungsbeschluss offenbar von dem Wunsch getragen, in der Hauptverhandlung Licht ins Dunkel bringen zu können.

Kürzlich hatte ich mal wieder so eine: Mehrere Personen sollen gemeinsam in einer Boutique gestohlen haben. Dabei erwischt worden waren sie nicht. Eine Verkäuferin will kurze Zeit nachdem die Personen den Laden verlassen hatten, leere Kleiderbügel ausgemacht haben. Einer ihrer Kollegen nahm die Verfolgung auf, konfiszierte die Handtaschen der verdutzten Verdächtigen, wurde nicht fündig, alarmierte die Polizei, die auch noch das Fahrzeug der angeblichen Diebe ergebnislos durchsuchte und - erstattete Strafanzeige.

Die Ermittlungen endeten in einer Anklage, in der davon die Rede war, es seien zwei Hosen und eine Jacke im Wert von 80 € gestohlen worden. Die Angaben zum Stehlgut waren indes unterschiedlich gewesen und reichten von einer bis zwei Hosen und ebensovielen Collegejacken.

In der Hauptverhandlung gerieten die Angaben noch mehr ins Wanken. Zwischen zwei bis drei Hosen und einer bis zwei Jacken, wahlweise Blazer oder College sollten abhanden gekommen sein.

Die Vorsitzende sprach die Angeklagten frei und erläuterte gegenüber den Zeugen, man habe nicht genügend Anhaltspunkte für eine Tatbegehung. Wenn nicht einmal klar sei, was weggekommen sei, könne man niemanden deswegen verurteilen. Stimmt. 

Freitag, 30. März 2012

Emden, der Mob und die Unschuldsvermutung

Der 17-jährige, der wegen des Tötungsdelikts in einem Parkhaus festgenommen worden war, ist wieder auf freiem Fuß.

Nach einem Bericht der Welt könne er als Täter ausgeschlossen werden.

Presseberichten zufolge waren Lynchaufrufe laut geworden, das Polizeipräsidium belagert worden, bei Facebook war der Schüler beschimpft worden.

Hartes Brot für einen 17-jährigen, der als Täter nicht in Frage kommt. Da hilft es auch nicht, wenn der GdP Vorsitzende Witthaut nun Bestrafungen für die Lynchjustizbefürworter fordert.

Blicken wir zurück: es ereignet sich ein tragisches Tötungsdelikt, kurze Zeit später wird ein Jugendlicher festgenommen, wiederum kurze Zeit später wird er freigelassen. Er kann nicht der Täter gewesen sein. Wie es dazu kommt, kann man derzeit nur vermuten. Vielleicht konnte er mittels DNA-Gutachten ausgeschlossen werden. Wenn dem so gewesen sein sollte, dann frage ich mich, warum man nicht mit der Mitteilung, einen jugendlichen (!!!) Tatverdächtigen festgenommen zu haben, so lange zugewartet hat bis das Ergebnis des DNA-Gutachtens vorlag.

Dass die zum Teil wenig differenziert denkende Bevölkerung nicht viel von der Unschuldsvermutung weiß, dürfte den Ermittlungsbehörden schwerlich entgangen sein. Wo Rauch ist, da ist auch Feuer und bislang hat noch keiner unschuldig gesessen, dröhnt es aus dem Volksmund, schwadroniert es am Stammtisch.

Nun hat es einen 17-jährigen Schüler erwischt. Man kann bestenfalls eine vage Vorstellung von der Situation und den Gefühlen eines Jugendlichen entwickeln, der wegen Mordsverdachts "einkassiert" wird. Als Verteidiger kennt man immerhin die äußeren Umstände, man weiß, wie Zugangszellen aussehen, weiß, wie es beim Haftrichter und bei polizeilichen Verhören zugeht und man weiß um die Wiedrigkeiten, die mit einer Untersuchungshaft einhergehen. Wirklich nachempfinden, wie es einem jungen Menschen (und dessen Eltern) gehen muss, der all dem und obendrein noch dem tobenden Mob ausgesetzt ist, kann man nicht.

Dienstag, 27. März 2012

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Der frühe Vogel fängt den Wurm

Heute war ich ein ganz früher Vogel. Ich bin gleichsam lange vor dem Wachwerden aufgestanden und in bester Verteidigungsabsicht zu einem auswärtigen Amtsgericht gefahren.

Wäre ich noch früher aufgestanden und erst einmal ins Büro gefahren, dann hätte ich es gesehen, das Fax meines Mandanten, bestehend aus einem ärztlichen Attest über dessen Verhandlungsunfähigkeit.

So aber zeigte es mir kurz vor 9 Uhr die Protokollbeamtin im Sitzungssaal kurz vor Beginn der Verhandlung und nahezu zeitgleich rief meine inzwischen in der Kanzlei eingetroffene ReNo an, die gerade das Fax aus dem Gerät gefischt hatte.

Zurück zum Wurm und dem frühen Vogel: Das Stichwort stimmt. Ich habe nämlich den Ausflug zum Amtsgericht genutzt um auf dem Heimweg jenes entzückende Schuhgeschäft anzufahren um dort als früher Vogel Würmer in Gestalt von noch entzückenderen Schuhen zu fangen.