In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Donnerstag, 4. August 2011
Nachtrag zu: Ich Referendarin - nix verstehen
http://www.youtube.com/watch?v=uOg_8A-Zfn0
Vielen Dank an den Kollegen, der mich darauf aufmerksam gemacht hat!
Mittwoch, 3. August 2011
Mandant sitzt und sitzt und sitzt
Irgendwann ereilte mich die Ladung des Gerichts für einen Termin, zu dem auch das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wurde. Das ist klar, denn ähnlich wie bei der Eheschließung sind auch beim actus contrarius die Betreffenden anwesend.
Im Gericht angekommen, musste ich erstmal warten. Nicht auf´s Christkind (so lange dauerte es denn doch nicht), sondern auf den Beginn der Verhandlung, der sich verzögerte. Die Wartezeit wollte ich nutzen um noch ein paar Worte mit meinem Mandanten zu wechseln, den ich in einer der Haftzellen wähnte. Dort traf ich ihn aber nicht an und die Wachtmeisterei versicherte glaubhaft, dass noch kein Gefangenentransport eingetroffen sei.
Die Verhandlung begann dann ohne meinen Mandanten und auf Befragen erklärte die Vorsitzende, dass sie ihn gar nicht geladen habe, schließlich sitze der doch in der JVA. Auf meine Frage hin, was es denn dann zu bedeuten habe, dass sie das persönliche Erscheinen angeordnet habe, stutzte sie, blätterte in der Akte um dann festzustellen, dass das wohl ein Versehen gewesen sei. Sie habe auch gar nicht vor, die Ehe im Termin zu scheiden, sondern sie wolle erstmal die Ehefrau anhören. Mein Mandant solle zu einem späteren Termin bei einem anderen Gericht angehört werden, das näher an der JVA gelegen sei. Danach beraume sie dann wieder einen Termin an und dann werde in diesem die Ehe geschieden. So einfach sei das.
Klar, dachte ich, ist ganz einfach. Statt einem Termin gibt es 3, statt einem Richter sind 2 mit der Sache befasst, 2 Rechtsanwälte reisen zu 2 Anhörungen statt einer und danach noch zum Termin, in dem geschieden werden wird, aber man spart ca. 30 Kilometer Gefangenentransport. Fürwahr - ganz einfach.
Dienstag, 2. August 2011
Ich Referendarin - nix verstehen
Unlängst aber musste sie feststellen, dass sie an ihre Grenzen gestoßen war. Zur Besprechung erschien eine Dame mittleren Alters, die anstelle von Hochdeutsch einen hier heimischen Dialekt sprach, gespickt mit Ausdrücken, die aus der Zigeunersprache stammen.
Nach der Besprechung blickte mich meine Referendarin hilfesuchend an, meinte, sie habe nichts verstanden und wollte wissen, ob ich die Dame verstanden hätte. Ich hatte. Und danach hab ich es meiner Referendarin übersetzt. Pfiffig und fleissig wie sie nun mal ist, schreibt sie nun ein Rechtsgutachten zu dem von der Dame vorgetragenen Fall - auf Hochdeutsch.
Montag, 1. August 2011
Die angedichtete Tochter
Die Prozessbeteiligten schmunzelten, denn der Angeklagte hatte Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen gemacht und hierbei auch die Namen seiner Kinder (8 an der Zahl, darunter 3 Mädchen) genannt. Sämtliche Kinder tragen - nun sagen wir - eher ungewöhnliche Namen, im Stil von Chantal-Jolie oder Rocco-Maurice. Anna würde sich im Vergleich zu diesen Namen doch sehr schmucklos darstellen und auf Nachfrage erklärte der Angeklagte: "Anna? Habbich net!"
Hatte er wirklich nicht und tatsächlich erwies sich die Aussage der Zeugin nicht nur in diesem Punkt als - nun sagen wir - phantasievoll.
Dienstag, 19. Juli 2011
Wir überprüfen Sprichwörter - Heute: Quod licet Iovi, non licet bovi
Quod licet Iovi, non licet bovi
In Strafverfahren vor großen Kammern mit Schöffen kommt es immer mal zu Terminskollisionen, weil -sofern die Kammer ein wenig knapp terminiert hat- immer mal wieder einer der Beteiligten aus unterschiedlichen Gründen nicht erscheinen kann.
Ich erinnere mich noch gut an ein Verfahren vor dem Landgericht B. - große Strafkammer, Nebenklage, mehrere Gutachter, kurz: eine Situation wie die vorbeschriebene war vorprogrammiert.
Da einer der Schöffen eine Kur antreten wollte, die ihn für annähernd 3 Wochen ins Ausland verschlug, musste kurz vor Kurantritt noch rasch verhandelt werden um die 3-Wochen-Frist zu wahren. Das Gericht rief in meinem Büro an, erreichte meine Reno und fragte bei dieser nach, ob ein bestimmter Termin noch frei sei. Die Reno bejahte, nicht wissend, dass an diesem Tag ein runder Geburtstag meines Vaters anstand. Als die Ladung kam, versuchte ich, den Termin verlegen zu lassen oder zumindest, einen Sprungtermin daraus machen zu lassen, damit ich einen Kollegen mit meiner Vertretung hätte beauftragen können. Dies wurde abgelehnt. Begründung: der Gutachter kann nur an diesem Tag und der Termin ist schließlich mit meinem Büro abgeklärt. Zumindest Letzteres stimmte offenkundig und ich bekenne mich schuldig, dass ich bis dahin meinen Angestellten erlaubt hatte, Termine mit den Vorsitzenden abzusprechen. Kommt seither nicht mehr vor, obwohl der nächste runde Geburtstag naher Angehöriger noch ein paar Jährchen aussteht. Formaljuristisch betrachtet hatte der Vorsitzende ebenfalls Recht und ich konnte nichts dagegen tun, außer mich zu ärgern.
Als es kurze Zeit später in demselben Verfahren darum ging, dass mal wieder Fortsetzungstermine bestimmt werden mussten, äusserte ich in der Sitzung, an dem vorgeschlagenen Tag wegen eines nachmittäglichen Gerichtstermins nur bis zum Mittag Zeit zu haben, was dem Vorsitzenden nicht recht zu gefallen schien. Noch bevor der dazu kam, etwas dazu zu sagen, flüsterte ihm sein frisch aus der Kur zurückgekehrter Schöffe etwas ins Ohr, das dann dazu führte, dass der Termin nur bis 10.30 Uhr angesetzt wurde. Der Schöffe war Bürgermeister einer Gemeinde, die am fraglichen Tag eine Kirmes hatte, bei deren Eröffnung um 11 Uhr es dem Herrn Bürgermeister oblag, den Bierbrunnen zu eröffnen. Fürwahr ein triftiger Grund, hierauf bei der Terminierung Rücksicht zu nehmen, das Eröffnen eines Bierbrunnens ist freilich eine unvertretbare Handlung, hinter dem solche Petitessen wie ein Gerichtstermin selbstverständlich zurück zu stehen haben.
Der Frau Staatsanwältin erging es im Übrigen ähnlich wie mir: die hatte eigens ihren Urlaub wegen des Verfahrens verschoben um an den festgelegten Terminen zugegen zu sein. Als dann aber ein weiterer Termin wegen der Eröffnung eines Jahrmarktes in B. verschoben wurde auf einen Termin, an dem die Staatsanwältin dann im Urlaub war und just an diesem Termin ein Gutachter zu Wort kommen sollte, von dessen Gutachten viel abhing, war auch dies kein Grund für das Gericht, seine Terminierung abzuändern oder einen Sprungtermin zu machen. Die Frau Staatsanwältin, die die Nummer mit dem Bierbrunnen noch in lebhafter Erinnerung hatte, wirkte - für mich nachvollziehbar - ein wenig mürrisch.
Ergebnis: Das Sprichwort stimmt.
Donnerstag, 30. Juni 2011
Wir überprüfen Sprichwörter - Heute: Qui s´excuse, s´accuse
Er fiel mir wieder ein als ich kürzlich in einer Jugendstrafsache verteidigte und die Opferzeugin berichtete, dass sich drei der vier Angeklagten bei ihr im Nachgang zur in Rede stehenden Tat entschuldigt hätten. Mein Mandant war der, der sich nicht entschuldigt hatte. Wozu auch? Die Opferzeugin hatte ihn entlastet. Wer das trotzdem nicht gut fand, war die Frau Mama meines Mandanten, die hinten im Sitzungssaal saß und mehr als mürrisch dreinblickte.
Als sie ihrem Sprößling dann in einer Verhandlungspause auf dem Flur zuraunte, er solle sich gefälligst jetzt entschuldigen, schließlich hätten die Mitangeklagten das auch getan und was würde es denn für einen Eindruck machen, wenn er als Einziger und so weiter und so fort.
Ich gebot der aufgeregten Mutti Einhalt, was einiger sehr deutlicher Worte bedurfte, von deren Sinn sie erst überzeugt war, als ihr Sohn kurze Zeit später freigesprochen wurde.
Der Richterin glaubte sie, dass ihr Sohn nichts angestellt hatte. Der Zeugin nicht. Ihrem Sohn, der von Anfang an eine Beteiligung bestritten hatte, hatte sie offenbar auch nicht geglaubt. Schade. Ich habe sie gefragt, ob sie sich nicht bei ihrem Sohn entschuldigen wolle. Sie hat´s nicht kapiert. Auch schade.
Donnerstag, 9. Juni 2011
Pro OLG Koblenz - Justizminister fordert Bedienstete zur Zurückhaltung auf
Dass der Protestmarsch vom 13.05.2011 erst der Anfang war und Justizbedienstete und Anwälte weiter für "ihr" OLG kämpfen wollen, beweist der Umstand, dass zwischenzeitlich ein Verein Pro Justiz Rheinland gegründet wurde.
Nach einem Bericht des swr soll ein Rundschreiben des Justizministers Hartloff bei der Gründungsversammlung des Vereins für Verärgerung gesorgt haben. In diesem fordere der Minister die Bediensteten zu mehr Zurückhaltung bei ihrem Protest auf.
Bleibt zu hoffen, dass das Schreiben genau das Gegenteil bewirken wird und der Protest gegen die Schließung des OLG Koblenz auch weiterhin laut erschallen wird - bis weit über die Stadtgrenzen von Zweibrücken hinaus.