Eine der häufigen Folgen von Strafverfahren sind Ehescheidungen. So auch im Falle eines Mandanten, der mir nach Abschluss des Verfahrens, das ihm für mehrere Jahre die Gastlichkeit einer rheinland-pfälzischen JVA einbrachte, das Mandat in seiner Scheidungssache erteilte.
Irgendwann ereilte mich die Ladung des Gerichts für einen Termin, zu dem auch das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wurde. Das ist klar, denn ähnlich wie bei der Eheschließung sind auch beim actus contrarius die Betreffenden anwesend.
Im Gericht angekommen, musste ich erstmal warten. Nicht auf´s Christkind (so lange dauerte es denn doch nicht), sondern auf den Beginn der Verhandlung, der sich verzögerte. Die Wartezeit wollte ich nutzen um noch ein paar Worte mit meinem Mandanten zu wechseln, den ich in einer der Haftzellen wähnte. Dort traf ich ihn aber nicht an und die Wachtmeisterei versicherte glaubhaft, dass noch kein Gefangenentransport eingetroffen sei.
Die Verhandlung begann dann ohne meinen Mandanten und auf Befragen erklärte die Vorsitzende, dass sie ihn gar nicht geladen habe, schließlich sitze der doch in der JVA. Auf meine Frage hin, was es denn dann zu bedeuten habe, dass sie das persönliche Erscheinen angeordnet habe, stutzte sie, blätterte in der Akte um dann festzustellen, dass das wohl ein Versehen gewesen sei. Sie habe auch gar nicht vor, die Ehe im Termin zu scheiden, sondern sie wolle erstmal die Ehefrau anhören. Mein Mandant solle zu einem späteren Termin bei einem anderen Gericht angehört werden, das näher an der JVA gelegen sei. Danach beraume sie dann wieder einen Termin an und dann werde in diesem die Ehe geschieden. So einfach sei das.
Klar, dachte ich, ist ganz einfach. Statt einem Termin gibt es 3, statt einem Richter sind 2 mit der Sache befasst, 2 Rechtsanwälte reisen zu 2 Anhörungen statt einer und danach noch zum Termin, in dem geschieden werden wird, aber man spart ca. 30 Kilometer Gefangenentransport. Fürwahr - ganz einfach.
4 Kommentare:
Es bestätigt sich wieder der alte Satz: "Judex noch calculat" ( für Nichtlateiner: der Richter rechnet nicht). Wäre ja noch schöner, wenn Richter/innen wirtschaftlich denken müßten. Ironiemodus aus! Manche tun es trotzdem - glücklicherweise.
Rain Petra Hildebrand-Blume
in anderen Blogs habe ich gelesen, dass ein Gefangenentransport mitunter mehrere Wochen dauern kann... ;)
Da kann ich "Anonym" nur beipflichten: Nach allem, was über die Gefangenentransporte (Im Knastjargon zu Recht "Verschubungen" genannt) in D bekannt ist sollten sie unbedingt vermieden werden - verhandlungsfähig dürfte der Gefangene danach jedenfalls nicht sein.
Tja, da bestätigt sich mal wieder diese schöne Aussage aus der Finanzbuchhaltung: Wir sparen! Koste es, was es wolle!!
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