Allen Bloglesern wünsche ich einen guten Rutsch!
Auch für 2010 habe ich mir vorgenommen, weiter zu bloggen, obwohl mir das Bloggen im zurückliegenden Jahr nicht nur Freu(n)de bereitet hat. An dieser Stelle möchte ich mich bei meinem Kollegen Werner Siebers für die Vertretung in dem gegen mich gerichteten Verfahren bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz bedanken. Das Verfahren wurde eingestellt oder zutreffender formuliert: Diejenigen, die die Eingabe bei der Kammer gemacht hatten, haben schließlich davon abgesehen, ein Verfahren gegen mich einzuleiten.
Mein Blog-Fazit für 2009:
Sowohl die positive Resonanz vieler Mandanten und Kommentatoren wie auch die kritischen Äusserungen u.a. eines einzelnen Herrn tragen dazu bei, dass Bloggen nie langweilig wird.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Donnerstag, 31. Dezember 2009
Guter Vorsatz für 2010? - Scheidung!
Ein Mandant, der Dank einer Strafanzeige seiner Ehefrau für ein paar Monate in den Genuss der Gastlichkeit der Justizvollzugsanstalt gekommen war, wurde kürzlich aus der Haft entlassen.
Er bedankte sich bei mir, gelobte, mir immer treu sein zu wollen (als Mandant versteht sich!) und sagte dann: "So, und als nächstes sorgen Sie dafür, dass ich schnellstmöglich geschieden werde!"
Wird gemacht!
Er bedankte sich bei mir, gelobte, mir immer treu sein zu wollen (als Mandant versteht sich!) und sagte dann: "So, und als nächstes sorgen Sie dafür, dass ich schnellstmöglich geschieden werde!"
Wird gemacht!
Mittwoch, 30. Dezember 2009
Kinderbesuch im Knast
Gestern hatte ich seit längerer Zeit mal wieder das Vergnügen, die Freundin eines inhaftierten Mandanten (U-Haft) zu treffen, die es strikt ablehnte, die beiden gemeinsamen Kinder (4 und 1,5 Jahre) in die JVA zu den Besuchsterminen mitzunehmen.
Natürlich vermisse ihr Freund die Kinder und die Kinder ihn, erklärte sie, aber sie und ihr Freund seien sich einig darüber, dass man den Kindern Besuche hinter Gittern nicht antun muss.
Die Einstellung kann ich nur begrüßen. Alles, was ich bislang zu diesem Thema vor Ort mitbekommen habe (verstörte Kinder trotz netter Vollzugsbeamter) lässt mich annehmen, dass die meisten Kinder es besser verarbeiten, ihren Vater eine Zeitlang gar nicht zu sehen als im Rahmen überwachter JVA-Besuche.
Natürlich vermisse ihr Freund die Kinder und die Kinder ihn, erklärte sie, aber sie und ihr Freund seien sich einig darüber, dass man den Kindern Besuche hinter Gittern nicht antun muss.
Die Einstellung kann ich nur begrüßen. Alles, was ich bislang zu diesem Thema vor Ort mitbekommen habe (verstörte Kinder trotz netter Vollzugsbeamter) lässt mich annehmen, dass die meisten Kinder es besser verarbeiten, ihren Vater eine Zeitlang gar nicht zu sehen als im Rahmen überwachter JVA-Besuche.
Dienstag, 29. Dezember 2009
Das Picknick im Auto - das Urteil
Showdown im Picknick-Fall: die Klage auf Ersatz der durch die umherfliegende Colaflasche beschädigten Windschutzscheibe, der Reinigung des Autoinnenraumes sowie der Kleidung der Beifahrerin (Letztere wurde auch durch den umherfliegenden Käsekuchen verunreinigt!), wurde abgewiesen.
Nicht, dass ich etwas Anderes erwartet hätte, klang doch der Vortrag der Klägerin von Schriftsatz zu Schriftsatz immer abenteuerlicher und die Versuche, das Gutachten in Zweifel zu ziehen, hatten die Grenze des Amüsanten längst erreicht.
Das Gericht stützt seine Entscheidung auf das eingeholte Gutachten zur Schadensplausibilität. Wir erinnern uns: der Gutachter hielt es für technisch unmöglich, dass die Colaflasche anders als durch ein schräges Werfen nach oben die Windschutzscheibe überhaupt hätte treffen können. Geworfen haben will die Klägerin die Flasche aber freilich nicht. Auch der klägerseits beschriebene Käsekuchenflug sei bei dieser Sachlage völlig auszuschließen.
Es bleibt abzuwarten, ob es eine Fortsetzung geben wird. Der Streitwert wurde auf satte € 677,35 festgesetzt; die Sache ist also berufungsfähig, § 511 II Nr. 1 ZPO.
Nicht, dass ich etwas Anderes erwartet hätte, klang doch der Vortrag der Klägerin von Schriftsatz zu Schriftsatz immer abenteuerlicher und die Versuche, das Gutachten in Zweifel zu ziehen, hatten die Grenze des Amüsanten längst erreicht.
Das Gericht stützt seine Entscheidung auf das eingeholte Gutachten zur Schadensplausibilität. Wir erinnern uns: der Gutachter hielt es für technisch unmöglich, dass die Colaflasche anders als durch ein schräges Werfen nach oben die Windschutzscheibe überhaupt hätte treffen können. Geworfen haben will die Klägerin die Flasche aber freilich nicht. Auch der klägerseits beschriebene Käsekuchenflug sei bei dieser Sachlage völlig auszuschließen.
Es bleibt abzuwarten, ob es eine Fortsetzung geben wird. Der Streitwert wurde auf satte € 677,35 festgesetzt; die Sache ist also berufungsfähig, § 511 II Nr. 1 ZPO.
Montag, 28. Dezember 2009
To do Liste aus dem Knast
Gerade frage ich mich, ob der Sozialdienst in der Justizvollzugsanstalt E. für Gefangene nicht erreichbar ist, oder ob ich beim Erstgespräch mit dem Mandanten wohl vergessen habe, ihm mitzuteilen, dass ich zwar für seine Verteidigung, damit aber nicht automatisch für seine sonstigen Angelegenheiten zuständig bin.
Beim Lesen der Post nämlich stolpere ich über das Schreiben eines inhaftierten Mandanten, der mir aufträgt:
- Mutter anrufen wegen Paket
- Arbeitgeber anrufen
- Vermieter anrufen
- Kumpel anrufen wegen Besuch
- Handyvertrag vorsorglich kündigen
- Kontoauszüge besorgen
Was die Frau Mama angeht, bin ich dieser gegenüber von der Schweigepflicht entbunden und werde daher die To-do-Liste an sie weiterreichen. Wetten, dass die sich freut?!
Beim Lesen der Post nämlich stolpere ich über das Schreiben eines inhaftierten Mandanten, der mir aufträgt:
- Mutter anrufen wegen Paket
- Arbeitgeber anrufen
- Vermieter anrufen
- Kumpel anrufen wegen Besuch
- Handyvertrag vorsorglich kündigen
- Kontoauszüge besorgen
Was die Frau Mama angeht, bin ich dieser gegenüber von der Schweigepflicht entbunden und werde daher die To-do-Liste an sie weiterreichen. Wetten, dass die sich freut?!
Donnerstag, 24. Dezember 2009
Mal was Besinnliches...
Der Weihnachtsabend
Die fremde Stadt durchschritt ich sorgenvoll,
der Kinder denkend, die ich ließ zu Haus.
Weihnachten war’s, durch alle Gassen scholl
der Kinderjubel und des Markts Gebraus.
Und wie der Menschenstrom mich fort gespült,
drang mir ein heiser Stimmlein in das Ohr:
"Kauft, lieber Herr!" Ein magres Händchen hielt
feilbietend mir ein ärmlich Spielzeug vor.
Ich schrak empor, und beim Laternenschein
sah ich ein bleiches Kinderangesicht;
wes Alters und Geschlecht es mochte sein,
erkannt’ ich im Vorübertreiben nicht.
Nur vor dem Treppenstein, darauf es saß,
noch immer hört’ ich, mühsam, wie es schien:
"Kauft, lieber Herr!" den Ruf ohn’ Unterlass;
doch hat wohl keiner ihm Gehör verliehn.
Und ich? War’s Ungeschick, war es die Scham,
am Weg zu handeln mit dem Bettelkind?
Eh’ meine Hand zu meiner Börse kam,
verscholl das Stimmlein hinter mir im Wind.
Doch als ich endlich war mit mir allein,
erfasste mich die Angst im Herzen so,
als säß’ mein eigen Kind auf jenem Stein
und schrie nach Brot, indessen ich entfloh.
(Theodor Storm, 1817 - 1888)
Die fremde Stadt durchschritt ich sorgenvoll,
der Kinder denkend, die ich ließ zu Haus.
Weihnachten war’s, durch alle Gassen scholl
der Kinderjubel und des Markts Gebraus.
Und wie der Menschenstrom mich fort gespült,
drang mir ein heiser Stimmlein in das Ohr:
"Kauft, lieber Herr!" Ein magres Händchen hielt
feilbietend mir ein ärmlich Spielzeug vor.
Ich schrak empor, und beim Laternenschein
sah ich ein bleiches Kinderangesicht;
wes Alters und Geschlecht es mochte sein,
erkannt’ ich im Vorübertreiben nicht.
Nur vor dem Treppenstein, darauf es saß,
noch immer hört’ ich, mühsam, wie es schien:
"Kauft, lieber Herr!" den Ruf ohn’ Unterlass;
doch hat wohl keiner ihm Gehör verliehn.
Und ich? War’s Ungeschick, war es die Scham,
am Weg zu handeln mit dem Bettelkind?
Eh’ meine Hand zu meiner Börse kam,
verscholl das Stimmlein hinter mir im Wind.
Doch als ich endlich war mit mir allein,
erfasste mich die Angst im Herzen so,
als säß’ mein eigen Kind auf jenem Stein
und schrie nach Brot, indessen ich entfloh.
(Theodor Storm, 1817 - 1888)
Mittwoch, 23. Dezember 2009
Talking Ishan und kein Ende
Letzter Verhandlungstermin für dieses Jahr im Schleuserverfahren war heute. Entgegen meiner Hoffnung ging es nicht zu Ende.
Nachdem auch die heute gehörten Telefonate in der Übersetzung wiederum in eklatantem Gegensatz zu den Zusammenfassungen der Polizei standen, stellte sich erneut die Frage, wie fortzufahren ist.
Das Gericht hat dem Wunsch der Staatsanwaltschaft Rechnung getragen, noch weitere Telefonate zu hören. Damit geht es im kommenden Jahr also weiter.
Das Verfahren, das seit 2005 mit einem großen Ermittlungsaufwand betrieben worden ist, hat sich bislang nicht so entwickelt, dass die Anklage auch nur in einem einzigen Punkt hätte bestätigt werden können. Mein Verteidigerkollege hat heute wieder mal darauf aufmerksam gemacht, dass die Fortsetzung des Verfahrens früher oder später den Rechnungshof interessieren könnte. Nun gut, jeder Verhandlungstag kostet ein paar hundert Euro, aber wie pflegte einer meiner früheren Ausbilder zu sagen: "Wenn´s der Wahrheitsfindung dient!"
Nachdem auch die heute gehörten Telefonate in der Übersetzung wiederum in eklatantem Gegensatz zu den Zusammenfassungen der Polizei standen, stellte sich erneut die Frage, wie fortzufahren ist.
Das Gericht hat dem Wunsch der Staatsanwaltschaft Rechnung getragen, noch weitere Telefonate zu hören. Damit geht es im kommenden Jahr also weiter.
Das Verfahren, das seit 2005 mit einem großen Ermittlungsaufwand betrieben worden ist, hat sich bislang nicht so entwickelt, dass die Anklage auch nur in einem einzigen Punkt hätte bestätigt werden können. Mein Verteidigerkollege hat heute wieder mal darauf aufmerksam gemacht, dass die Fortsetzung des Verfahrens früher oder später den Rechnungshof interessieren könnte. Nun gut, jeder Verhandlungstag kostet ein paar hundert Euro, aber wie pflegte einer meiner früheren Ausbilder zu sagen: "Wenn´s der Wahrheitsfindung dient!"
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