Freitag, 31. Januar 2014

Aktionsbüro Mittelrhein: von Stinkbomben und Stunkmachern

Gestern stank es wieder sprichwörtlich bis zum Himmel im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Koblenz. Eine Stinkbombe, die offenbar im Eingangsbereich des Saales abgeworfen worden war, sorgte dafür, dass der Prozess bereits am Mittag beendet war. Wie bereits im vergangenen Jahr rückte die Feuerwehr an und die Prozessbeteiligten aus.

Die Koblenzer Rhein-Zeitung beleuchtet in ihrer heutigen Ausgabe die Kosten, die dieser Prozess verursacht. Der Vollständigkeit hätte man erwähnen können, dass auch andere Großverfahren wie beispielsweise die Al Qaida Prozesse, die vor dem Koblenzer Oberlandesgericht verhandelt wurden, sicher keine "Schnäppchen" für den Steuerzahler waren, aber sei´s drum.

Die Angeklagten, wie der Artikel zutreffend meinen Kollegen Udo Vetter zitiert, sind quasi heute schon insolvent.
Was die Aussicht auf Arbeit angeht, ist diese in etwa vergleichbar mit der einer zugewanderten Nichtfachkraft. Einem potentiellen Arbeitgeber damit aufzuwarten, dass man maximal an 3 Tagen pro Woche arbeiten kommen könnte, da man von Dienstag bis Donnerstag bei Gericht sitzt, braucht Mut - und Humor auf Arbeitgeberseite. Nicht erstaunlich also, dass die Angeklagten hauptberuflich Angeklagte sind und es fürs Erste auch bleiben werden.

Was die Darstellung der heimischen Presse zu den Verhandlungszeiten und Pausen angeht, erreicht der Artikel bedauerlicherweise einen tendenziösen Tiefpunkt. Kommentiert werden zwei 15-minütige Pausen, die während der Dauer der Inhaftierung der letzten 7 Angeklagten am Vor- und Nachmittag eingelegt worden waren, damit, dass diese notwendig seien, damit der "Ex-Chef des Aktionsbüro Mittelrhein" sich "sammeln und eine Kleinigkeit essen" könne. Beim Lesen dieser Passage sieht man den geneigten Leser vor seinem geistigen Auge, wie er den Kopf schüttelt. Snackpausen für den Boss zwecks Joghurtlöffeln und innerer Einkehr, derweil die Kosten weiterlaufen?! Ein Unding, denkt der geneigte Leser. Wirklich ein Unding? Nein, denn was er nicht weiß, ist, dass die Verteidiger der bis vor Kurzem Inhaftierten monatelang einen zähen und ergebnislosen Kampf mit Gericht und JVA ob der Frage führten, wie es zu bewerkstelligen sei, dass ihren Mandanten ein warmes Mittagessen serviert werden könne. Der Angeklagte, den die Rhein-Zeitung salopp als den "Ex-Chef" be - und weichzeichnet, hatte infolge dieser Übung gesundheitliche Probleme bekommen, so dass die eingelegten Pausen ärztlich empfohlen worden waren. Für das Gericht stellte es eine Selbstverständlichkeit dar, dieser Empfehlung nachzukommen und das ist auch richtig so gewesen. Plumpe Stimmungsmache ist hier fehl am Platz.

Ich löffle nun übrigens einen Joghurt und sammle mich ein wenig, bevor ich in 15 Minuten weiterarbeite.



Dienstag, 7. Januar 2014

Aktionsbüro Mittelrhein: Freiheit für die letzten 7

Das neue Jahr beginnt für die 7 noch Inhaftierten Angeklagten aus dem ABM-Prozess mit einer guten Nachricht: nach 22 Monaten wurde die Untersuchungshaft beendet. Die 7 werden heute auf freien Fuß gesetzt und werden zur Hauptverhandlung, die am 28.01.2014 fortgesetzt wird, erstmals selbst anreisen.

22 Monate Untersuchungshaft sind selbst gemessen am Umfang dieses Verfahrens eine lange Zeit, in der nicht nur für die Inhaftierten viel passiert ist. Die Schattenwirkungen der Untersuchungshaft sind vielgestaltig. Sie reichen vom Verlust der Arbeit oder Ausbildung bis hin zu familiären und sozialen Belastungen, die man als "freier Mann" nur erahnen kann.

Mitbestrafte jeder Untersuchungshaft sind die Familien der Betroffenen, vor allem die Kinder, die eine Zeitlang ohne ein Elternteil auskommen müssen.

Ich erinnere mich an ein Gespräch mit der Ehefrau eines Mandanten, der "nur" 2 Monate in Untersuchungshaft saß. Das 2-jährige Kind, so die Ehefrau ganz zu Beginn der Untersuchungshaft, bekomme noch nicht wirklich mit, dass der Vater nicht mehr da sei. Als ich ein paar Wochen später mit ihr sprach, hatte sie ihren kleinen Sohn dabei, dessen Verhalten sie Lügen strafte: das Kind spielte mit einer Puppe, die es "Papa" nannte. Am Ende der Besprechung fragte mich der Kleine traurig: "Kommt der richtige Papa heute heim?" Ich musste ihn vertrösten, wenn auch nicht für lange, aber seither weiß ich, dass ein Kind nicht zu klein ist, einen Verlust zu realisieren.


Dienstag, 17. Dezember 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Schiller und die Schwiegermutter

Die bevorstehenden Feiertage sind für Angeklagte, die sich in Untersuchungshaft befinden, und deren Familien besonders belastende Tage. Dies gilt auch für die 7 noch inhaftierten Angeklagten im ABM-Verfahren, die seit mehr als 20 Monaten in Untersuchungshaft sitzen.

Am heutigen Verhandlungstag beantragte ein Verteidiger, den gegen seinen Mandanten bestehenden Haftbefehl vom 24.12. bis 26.12. außer Vollzug zu setzen. Sein Mandant werde sein Ehrenwort geben, am Abend des 26.12. wieder in die JVA zurück zu kehren. Sollte dies dem Gericht nicht ausreichen, bot der Verteidiger an, anstelle des Mandanten für die Zeit, die sein Mandant auf freiem Fuß ist, in die JVA einzurücken. Sein Mandant werde ihn am Abend des 26.12. wieder auslösen.

Nun mag man reflexartig schmunzeln über einen solchen Antrag, aber neu ist der Gedanke nicht, ein menschliches Pfand zu stellen. Schon Schiller setzte sich in der "Bürgschaft" damit auseinander. Jüngeren Datums ist das Schicksal von Robert Campbell, einem britischen Kriegsgefangenen, dem Kaiser Wilhelm II. im Jahre 1916 Haftverschonung gewährte, damit dieser seine kranke Mutter besuchen konnte. Dem Kaiser hatte seinerzeit das Ehrenwort des britischen Kriegsgefangenen gereicht und dieser hatte sich daran gehalten.

Ob die Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz dem kaiserlichen Vorbild folgen wird, bleibt abzuwarten.

Ein weiterer Verteidiger schloss sich dem Antrag an und stellte sich ebenfalls als Bürge zur Verfügung.

Ganz so weit wollte ein dritter Kollege nicht gehen und bekundete: "Ich schließe mich dem Antrag auch an, möchte mich aber nicht selbst zur Verfügung stellen, sondern meine Schwiegermutter."

Offensichtlich haben auch andere Verfahrensbeteiligte Schwiegermütter zu beklagen und die Vorstellung, diese über die Feiertage in der JVA untergebracht zu wissen, sorgte für allgemeine Heiterkeit.





Freitag, 8. November 2013

Aktionsbüro Mittelrhein - da waren´s wieder 26

Für heute Vormittag war die Verhandlung gegen die 4 Angeklagten vorgesehen, gegen die das Gericht am 05.11.2013 das Verfahren abgetrennt hatte.

Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abtrennung am vergangenen Dienstag war alles sehr schnell gegangen. Die Staatsanwaltschaft stellte den Antrag, das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete danach den Abtrennungsbeschluss.

§ 33 StPO bestimmt:
 Eine Entscheidung des Gerichts, die im Laufe einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach Anhörung der Beteiligten erlassen.

Nachdem keine Anhörung erfolgt und dies gerügt worden war, wurden die abgetrennten Verfahren heute wieder mit dem Ursprungsverfahren verbunden.

Donnerstag, 7. November 2013

Mandate, die die Welt nicht braucht

Der potentielle Mandant war in U-Haft eingerückt. Kein unbeschriebenes Blatt, mehrere Bewährungsstrafen offen, polytoxikoman (vulgo: zieht sich alles rein, was Karussell in der Birne macht). Er bittet mich dringend um einen Besuch, den ich ihm 2 Tage später abstatte.
Zunächst ist die Freude groß.

Er schildert mir, dass es eine Frechheit ist, dass er ist wo er ist und die Haftrichterin nicht mehr alle Latten am Zaun habe. Der habe er gesagt, sie ruiniere seine Drogentherapie, wenn sie ihn einsperre. Ich hake nach. Stationär? Nee, ambulant, bei der Suchtberatung. Da gehe er alle 2 Wochen hin, wenn er es schaffe. Aha.
Das ist nun ungefähr so wie wenn jemand behauptet, er könne Klavierspielen und in Wahrheit schafft er mit Ach und Krach den Flohwalzer.
Ich überlege laut, dass von einer ruinierten Therapie wohl keine Rede sein könne und es auch in der JVA eine Drogenberatung gebe. Das, so der potentielle Mandant, habe die Haftrichterin auch gemeint. Sieh einer an. "Ach" entfährt es mir und die Züge meines Mandanten verfinstern sich.

Einen Anwalt habe die ihm auch gleich beigeordnet, den Herrn N.. Herr N. ist von Hause aus Verkehrsrechtler und wie es zu seiner Beiordnung kam, werde ich nie erfahren, aber sei's drum.

Ich erläutere ihm, dass ich bereit sei, ihn als Wahlverteidigerin zu vertreten. Er ist einverstanden. Von Herrn N. habe er nichts Gutes gehört hier. Den wolle er auf gar keinen Fall.

Bezahlen könne er meine Dienste sobald er wieder draußen sei. Ich erkläre ihm, dass die von ihm angedachten Reihenfolge nicht meine Zustimmung findet und er wird laut. Ein bisschen mehr Interesse und Rücksicht habe er erwartet von mir, ich sei ihm schließlich empfohlen worden.

Es hilft nichts. Ich beende das Gespräch und lasse mir den nächsten Häftling bringen, der auf meiner Liste steht. Es kann nur besser werden.

Als ich einige Zeit später die JVA verlasse, spricht mich am Ausgang ein Bediensteter an. Der Zahlungsunwillige habe eine "Riesenwelle" gemacht, weil man ihn für meinen Besuch, den er weder bestellt noch gewollt habe (hört, hört), aus dem Bett geschmissen habe (es war übrigens 11.30 Uhr als er mir gebracht worden war). Rechtsanwalt N. sei sein Anwalt und nur mit dem wolle er sprechen.
Sicher wird der Kollege N. seine helle Freude haben.




Mittwoch, 6. November 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Da waren´s nur noch 22

Am 88. Hauptverhandlungstag beantragte die Staatsanwaltschaft die Abtrennung des Verfahrens gegen 4 der insgesamt 26 Angeklagten. Die 4, allesamt zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten Jugendliche bzw. Heranwachsende, hatten zu Beginn des Prozesses Aussagen gemacht.

Abtrennung unjuristisch formuliert bedeutet, dass das Gericht einzelne Angeklagte aus einem laufenden Prozess herauslösen kann, wenn es der Meinung ist, dass die Anklagevorwürfe, die sie betreffen, hinreichend geklärt (urteilsreif) sind.

Für das Vorgehen nach Abtrennung stellt sich die Frage, welches Gericht für den Fall der Abtrennung von Jugendlichen und Heranwachsenden für das weitere Verfahren zuständig ist.

Schaut man sich das Gesetz an, scheint es eigentlich recht eindeutig zu sein: zuständig für Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender ist ein Jugendgericht. Das wäre hier die Jugendkammer des Landgerichts Koblenz.
Ausnahme von dieser Regel: wenn ein Erwachsener mitabgetrennt würde, bliebe es bei der Zuständigkeit der Staatsschutzkammer, nichts müsste wiederholt werden.

Trotzdem werden die 4 bei der Staatsschutzkammer zu Ende verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Antrag auf Abtrennung thematisiert, dass man sich vorliegend nicht am Wortlaut des Gesetzes orientieren, sondern vielmehr im Blick haben müsse, dass der Gesetzgeber wohl infolge eines Redaktionsversehens Absatz 3 des § 103 JGG nicht geändert habe.

Die Verhandlung gegen die Angeklagten, deren Verfahren abgetrennt wurde, findet bereits am Freitag, dem 08.11.2013 statt.

Dienstag, 29. Oktober 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Stinkbombe sorgt für dicke Luft

Eigentlich sollte es ein Verhandlungstag wie jeder andere werden: wir saßen auf unseren Plätzen, das Gericht trat ein, ein Verteidiger stellte einen Befangenheitsantrag, die Sitzung wurde unterbrochen. Im Westen nichts Neues.

Während der Unterbrechung machte sich ein seltsamer Geruch breit.
Hat da jemand ein besonders stinkendes Käsebrot ausgepackt? Schweißfüße? Knoblauch?
Der Gestank wurde immer schlimmer und schon bald glaubte niemand mehr an Schweißfüße und Käsebrote. Erinnerungen an die Schulzeit wurden wach. Stanken so ungefähr damals die Stinkbomben? Es ist aber auch lange her...

Eine halbe Stunde später erschien der Vorsitzende und vertagte wegen des Befangenheitsantrages auf kommende Woche Dienstag und während wir uns anschickten unsere Sache zu packen, rückte die Feuerwehr an. Der Saal wurde geräumt und die Feuerwehrleute, die ihn dann betraten, taten dies mit Atemschutzmasken und weißen Sicherheitsanzügen, was angesichts der Tatsache, dass die meisten der Prozessbeteiligten mehr als eine halbe Stunde im Saal waren, nicht gerade beruhigend wirkte. Notarztwagen rückten an und eh ich´s mich versah, wurde mein Blutdruck gemessen. Der leitende Notarzt war ein Bekannter, den ich lange nicht gesehen hatte und so hatte der Tag zumindest ein kleines Highlight.

Ausgemacht werden konnte eine Flüssigkeit im Zuschauerbereich, die gerade auf dem Weg ins LKA ist zwecks Untersuchung.

Angesichts der Tatsache, dass es mir noch immer gut geht, ich keine Pustelchen im Gesicht habe und auch keinen Haarausfall, gehe ich mal davon aus, dass es eine harmlose Substanz war, die da für dicke Luft sorgte.