Der potentielle Mandant war in U-Haft eingerückt. Kein unbeschriebenes Blatt, mehrere Bewährungsstrafen offen, polytoxikoman (vulgo: zieht sich alles rein, was Karussell in der Birne macht). Er bittet mich dringend um einen Besuch, den ich ihm 2 Tage später abstatte.
Zunächst ist die Freude groß.
Er schildert mir, dass es eine Frechheit ist, dass er ist wo er ist und die Haftrichterin nicht mehr alle Latten am Zaun habe. Der habe er gesagt, sie ruiniere seine Drogentherapie, wenn sie ihn einsperre. Ich hake nach. Stationär? Nee, ambulant, bei der Suchtberatung. Da gehe er alle 2 Wochen hin, wenn er es schaffe. Aha.
Das ist nun ungefähr so wie wenn jemand behauptet, er könne Klavierspielen und in Wahrheit schafft er mit Ach und Krach den Flohwalzer.
Ich überlege laut, dass von einer ruinierten Therapie wohl keine Rede sein könne und es auch in der JVA eine Drogenberatung gebe. Das, so der potentielle Mandant, habe die Haftrichterin auch gemeint. Sieh einer an. "Ach" entfährt es mir und die Züge meines Mandanten verfinstern sich.
Einen Anwalt habe die ihm auch gleich beigeordnet, den Herrn N.. Herr N. ist von Hause aus Verkehrsrechtler und wie es zu seiner Beiordnung kam, werde ich nie erfahren, aber sei's drum.
Ich erläutere ihm, dass ich bereit sei, ihn als Wahlverteidigerin zu vertreten. Er ist einverstanden. Von Herrn N. habe er nichts Gutes gehört hier. Den wolle er auf gar keinen Fall.
Bezahlen könne er meine Dienste sobald er wieder draußen sei. Ich erkläre ihm, dass die von ihm angedachten Reihenfolge nicht meine Zustimmung findet und er wird laut. Ein bisschen mehr Interesse und Rücksicht habe er erwartet von mir, ich sei ihm schließlich empfohlen worden.
Es hilft nichts. Ich beende das Gespräch und lasse mir den nächsten Häftling bringen, der auf meiner Liste steht. Es kann nur besser werden.
Als ich einige Zeit später die JVA verlasse, spricht mich am Ausgang ein Bediensteter an. Der Zahlungsunwillige habe eine "Riesenwelle" gemacht, weil man ihn für meinen Besuch, den er weder bestellt noch gewollt habe (hört, hört), aus dem Bett geschmissen habe (es war übrigens 11.30 Uhr als er mir gebracht worden war). Rechtsanwalt N. sei sein Anwalt und nur mit dem wolle er sprechen.
Sicher wird der Kollege N. seine helle Freude haben.
3 Kommentare:
Was haben Sie aber auch für ein Pech mit Ihren Mandanten. Ganz anders Ihre bloggenden Strafverteidigerkollegen - die vertreten doch offenbar immer nur anständige Menschen, die vollkommen schuldlos in die Mühlen einer rabiaten Justiz geraten sind.
Wieso, bei der Kollegin Rueber ist es genau so.
Es ist ja der Mandant von RA N, dem Verkehrsrechtler...
Es gibt Gäste, die lesen kreuz und quer und haben immer das Pech, nur Artikel kommentieren zu müssen, die ihnen nicht gefallen. Mein teifes Beileid.
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