Freitag, 8. November 2013

Aktionsbüro Mittelrhein - da waren´s wieder 26

Für heute Vormittag war die Verhandlung gegen die 4 Angeklagten vorgesehen, gegen die das Gericht am 05.11.2013 das Verfahren abgetrennt hatte.

Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Abtrennung am vergangenen Dienstag war alles sehr schnell gegangen. Die Staatsanwaltschaft stellte den Antrag, das Gericht zog sich zur Beratung zurück und verkündete danach den Abtrennungsbeschluss.

§ 33 StPO bestimmt:
 Eine Entscheidung des Gerichts, die im Laufe einer Hauptverhandlung ergeht, wird nach Anhörung der Beteiligten erlassen.

Nachdem keine Anhörung erfolgt und dies gerügt worden war, wurden die abgetrennten Verfahren heute wieder mit dem Ursprungsverfahren verbunden.

1 Kommentar:

M.Z. hat gesagt…

Es ist einfach unglaublich, mit welcher Härte diese BRD-Justiz gegen Menschen vorgeht, die sich politisch engagieren. Noch immer sitzen 7 der Angeklagten in U-Haft. Mittlerweile seit über 1 1/2 Jahren. Weitaus großzügiger zeigt sich diese BRD-Gesinnungsjustiz da schon gegenüber Migrationshintergründlern. Diese kommen sogar mit lächerlichen Bewährungsstrafen davon, selbst wenn sie die Schuld am Tod eines Menschen haben. hier mal nur 2 Beispiele http://www.bz-berlin.de/tatorte/gericht/bewaehrung-fuer-u-bahn-hetzer-ali-t-article1424125.html und http://www.mopo.de/nachrichten/-20-cent-mord–onur-k–kommt-mit-bewaehrungsstrafe-davon,5067140,11270944.html Gibt es etwa doch vor der Justiz den so genannten Migrantenbonus?