Dienstag, 9. Juni 2009

Verteidigung mit "alle Mann"

Eine Kanzlei, die immerhin 11 Anwälte auf dem Briefkopf führt, darunter Fachanwälte für IT-Recht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht (im Grunde alles außer Strafrecht) schreibt an die Staatsanwaltschaft: "in der Strafsache gegen XY bestellen wir uns zu Verteidigern des Beschuldigten". Beigefügt ist eine Vollmacht, auf der wiederum alle Rechtsanwälte stehen.

Auf schriftliche Nachfrage der Staatsanwaltschaft, wer den Beschuldigten verteidige, antwortet die Kanzlei: "teilen wir mit, dass der Beschuldigte durch unser Büro verteidigt wird".
Ich wäre gerne dabeigewesen als der zuständige Dezernent dieses Schreiben auf dem Tisch hatte und ich bin auf die Fortsetzung dieser Brieffreundschaft, die ich dann der ergänzenden Akteneinsicht werde entnehmen können, schon sehr gespannt.

Merke: Ein Beschuldigter darf maximal drei Verteidiger haben. 11 Mannen gibts beim Fußball, wobei dort nicht alle 11 Verteidiger sein dürfen.

Montag, 8. Juni 2009

Der Praktikant und die Fußspur

Ich habe immer mal wieder Praktikanten in meinem Büro, deren Aufgabe nicht nur darin besteht, Akten abzulegen oder herauszusuchen. Wenn die Pflichtarbeiten erledigt sind, dürfen sie entweder mit zum Termin, mit in den Knast oder einfach eine besonders spannende Akte lesen.

Oft stellen sie nach dem Aktenstudium eine Menge Fragen, begonnen bei der Gretchenfrage (Haben Sie eigentlich keine Probleme, so jemanden zu verteidigen?), bis hin zu praktischen Fragen (Wieso muss immer ein Stempel mit "Verteidigerpost" auf die Briefe?). Als mich neulich mein Praktikant fragte, was denn "Spusi" (Spurensicherung) bedeutet, habe ich ihm erklärt, was alles an Spuren gesichert werden kann und dass es dafür idR bei jeder Polizeiinspektion eine eigene Abteilung gibt, die sich damir richtig gut auskennt. Wir haben uns dann noch ein wenig über die Wichtigkeit der Spurensicherung unterhalten und darüber, was passieren kann wenn zuviel Zeit vergeht bis die Spuren gesichert sind.

Kurz darauf steht er triumphierend mit einer (bereits abgelegten) Akte in meinem Büro und strahlt: "Hier hat die Spusi aber geschlampt!"
Es geht um den Vorwurf des Einbruchsdiebstahls. Am Tatort wurden Fußspuren (Sohlenabdrücke) festgestellt, die die Polizeibeamten fotografiert haben. Die Fußspuren wurden erstmals in der Akte erwähnt an dem Tag, an dem der Einbruch gemeldet worden war, die Fotos stammen vom Folgetag. Klar, dass die Spuren inzwischen nicht besser geworden waren. Ich fordere ihn auf, weiter zu lesen und dann nochmal über seine Bemekung nachzudenken. Er tut wie ihm geheissen um dann festzustellen: "Verstehe schon. Wer so blöd ist, am Telefon über den Einbruch zu quatschen, bei dem kommts wohl auf einen Sohlenabdruck nicht mehr so wirklich an." So ist es.
Nicht der Fußabdruck hatte den Täter in diesem Fall überführt, sondern neben der DNA Spur auch die Auswertung seiner Handydaten.

Freitag, 5. Juni 2009

Freitagmorgen im Knast - der ganz normale Wahnsinn

Heute Morgen, 10 Uhr an der Eingangspforte der JVA Koblenz. Es begehren Einlass: 5 Verteidiger (alle berichten von aktuellen oder vergangenen Fällen, es wird über gemeinsam geschlagene Schlachten geflachst), 1 Referendarin (die gespannt zuhört; ihr Ausbilder ist Anfang 40 und für einen Anwalt sieht er ganz gut aus), 4 Polizeibeamte (davon einer in kurzen Hosen bei nicht gerade kuscheligen 13 Grad, dafür sind seine Beine aber braungebrannt und stecken weder in Socken noch Sandalen) und ein Mann von der Firma, die Essen liefert ("Ich hab 5 Kartons Kohlrouladen dabei-wohin damit?")

Abwicklung der gesamten Meute in weniger als 10 Minuten! Um 10.15 Uhr wurde mir der erste Mandant gebracht. Da habe ich anderswo alleine schon länger gewartet.

Verfahrenseinstellung - Tag versaut

Oft freut man sich ja, wenn Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt werden. Gestern hätte ich deswegen vor Wut aber am liebsten in die Tischkante gebissen.

Die Anklage ging von gewerbsmäßigem Handeltreiben mit nicht geringen Mengen XTC und Amphetamin aus. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme konnte Gewerbsmäßigkeit nicht nachgewiesen werden. Was das Handeltreiben mit XTC anging, befand der Staatsanwalt (Marke ausgebufft aber sympatisch) auch dieses nicht für nachgewiesen, wohl aber das Handeltreiben mit Amphetamin. Insoweit hätte man hinsichtlich des Vorwurfes des Handeltreibens mit XTC also entweder einstellen oder aber einen Teilfreispruch aussprechen müssen. Eine Einstellung war nicht erörtert worden, im Plädoyer hatte ich auch keinen Teilfreispruch beantragt und hierbei die Hoffnung gehegt, dieser würde vergessen werden. Im Urteil wurde dann tatsächlich kein Teilfreispruch verkündet.

Ich frohlockte innerlich während die Vorsitzende ihr Urteil begründete und sah mich schon als Siegerin der Sprungrevision. Dann, kurz vor der Begründung zu Einziehung und Verfall meldete sich der Staatsanwalt zu Wort: "Halt. Hinsichtlich der XTC hätten sie teilfreisprechen oder einstellen müssen. Ich rege an, nochmals in die Beweisaufnahme einzutreten." Mir entgleisen die Gesichtszüge und ich hätte am Liebsten s.o..
Daraufhin der Staatsanwalt grinsend: "Hab ich Sie jetzt etwa geärgert?"
Touché. Die Runde ging an ihn.

Donnerstag, 4. Juni 2009

Erregungsrestitenter Psychiater

Gestern traf ich bei einem Besuch in der JVA Koblenz einen Facharzt für Psychiatrie. Wir warteten beide auf dem Gang auf unsere Mandanten/Patienten und plauderten über die Besuchsbedingungen in unterschiedlichen JVAs. Übereinstimmend stellten wir fest, dass zwar die Besucherräume in Koblenz mit denen in anderen Haftanstalten nicht mithalten können, jedoch die Freundlichkeit der Vollzugsbeamten in Koblenz die anderer JVAs weit übertrifft.

In diesem Zusammenhang berichtete der Arzt von einer JVA, in der man Termine neuerdings per Fax zu vereinbaren habe, d.h., man stelle einen Antrag. Sei das Fax kaputt und man rufe stattdessen an, wiehere am anderen Ende der Amtsschimmel, dass die telefonische Terminsvereinbarung ein "Ausnahmetatbestand" sei. Ich hätte angesichts einer derartigen Ansage wahrscheinlich eine unbedachte Bemerkung losgelassen, die den Beamten veranlasst hätte, sich meinen Namen zu merken. Nicht so der Psychiater. "Ach wissen Sie, ich bin da ziemlich erregungsresistent." Diese Wort aus dem Munde eines Psychiaters verwundert nicht.

Ärzte dieses Fachzweiges scheinen ganz gerne am wortspielerischen Hochreck zu turnen. Ein anderer Psychiater bezeichnete mal in einer Sitzungspause den Look eines Zuschauers (großgeblümtes Hemd, Adiletten, kurze Hose) als "ibizoid" (Wortstamm "Ibiza"). Auch sympatisch. Und wieder ein neues Wort gelernt.

Mittwoch, 3. Juni 2009

Klinik erstellt Gutachten - nicht

Was bei Sammelanhörungsterminen in psychiatrischen Kliniken passiert, war schon einmal Thema. Unlängst war ich wieder mal dort, nachdem die Klinik zum letzten Anhörungstermin mit einem bereits 2 Jahre alten Gutachten über meinen Mandanten erschienen war. Die Strafvollstreckungskammer nahm ins Protokoll auf, dass umgehend ein neues Prognosegutachten erstellt werden solle, das zum nächsten Termin Gegenstand der Erörterung sein sollte.

Am Tag vor der Anhörung brach in meinem Büro Hektik aus. Die Suche nach dem neuen Prognosegutachten begann, war ich mir doch sicher, dass einige Tage zuvor ein Gutachten der Klinik aus dem Fax gekommen war. Bei der Geschäftsstelle der Kammer war nachmittags niemand zu erreichen, also wurden die den Mandanten betreffenden Akten durchgesehen. Nichts. Das Gerichtspostfach wurde nachmittags nochmal geleert. Fehlanzeige. Ich ärgerte mich maßlos über die Schlamperei.

Am nächsten Morgen dann der Termin. Das Gutachten war nicht bei mir aufgetaucht und ich überlegte, ob mir die Kammer einen Unterbrechungsantrag zum Lesen des Gutachtens wohl übel nehmen würde. Und dann kam alles ganz anders. Nicht mein Büro und ich hatten das Gutachten verschlampt, nein, es gab auch diesmal keines. Die Klinik hatte keines erstellt, zumindest nicht in der Sache, die diesen Mandanten betraf. Das Gutachten aus dem Fax betraf einen anderen Mandanten.

Dass sich die Begeisterung der Strafvollstreckungskammer angesichts des neuerlichen "Nichtgutachtens" in äusserst engen Grenzen hielt, muss nicht betont werden. Bei mir hielten sich Erleichterung und Empörung die Waage.

Demnächst gehts weiter, dann hoffentlich mit einem aktuellen Gutachten.

Dienstag, 2. Juni 2009

Man lügt nicht bei der Polizei

Mein betagter Mandant ist ein Gentleman. Stets pünktlich und zuverlässig und zwar nicht nur wenn es um Termine, sondern auch wenn es um Zahlungen geht, daneben zuvorkommend und charmant.

Ihm wird ein Verkehrsdelikt vorgeworfen und er hat eine Vorladung der örtlichen Polizeidienststelle erhalten, der er Folge leisten möchte. Ich rate hiervon ab und erkläre ihm, dass es besser ist, wenn wir zunächst mal wissen, was in der Akte steht bevor wir uns ggf. dazu äussern. In diesem Zusammenhang erkläre ich ihm seine Rechte, die er als Beschuldigter im Strafverfahren hat. Er müsse gar nichts sagen und wenn er etwas sage, müsse dies nicht der Wahrheit entsprechen. Ich setze gerade an, ihm diese schlagwortartige Belehrung näher zu erläutern als er mich empört unterbricht: "Junge Frau, man lügt nicht! Auch nicht bei der Polizei! Mit der Wahrheit bin ich noch immer am besten gefahren."

Ich sehe ein, es hat keinen Zweck, zu diskutieren. Der Mandant hat seine eigene Meinung, die ja auch irgendwo lobenswert ist, und wird davon nicht abweichen. Wir verbleiben so, dass er den Vernehmungstermin nicht wahrnimmt, wir die Akte abwarten und dann entscheiden wie es weitergehen soll.

Das war vor ein paar Wochen.

Heute ruft er mich an und gesteht: er sei zwischenzeitlich doch bei der Vernehmung gewesen. Man habe seinen Führerschein gleich dabehalten. Ich muss an seine Worte denken, die mit dem Fahren und der Wahrheit (s.o.) und verkneife mir nur mühsam die Bemerkung, dass mit dem Fahren wohl erstmal Schluss ist.