Heute Mittag bei einem Amtsgericht in der hessischen Provinz staunte ich nicht schlecht als nach durchgeführter Beweisaufnahme der Richter zunächst meiner auch als Verteidigerin tätigen Kollegin das Wort erteilte. Die schaute irritiert in Richtung des Staatsanwalts, der sich nicht rührte, dann irritiert in meine Richtung (Achselzucken) und legte dann los.
Dann erhielt ich das Wort und begann mein Plädoyer, das nach 2 Minuten vom Geläut meines Handies unterbrochen (meine Sekretärin rief an um mir das Aktenzeichen der vorherigen Verurteilung meines Mandanten mitzuteilen, damit die Bildung einer Gesamtstrafe möglich war), dann fortgesetzt wurde. Hernach hatten die Angeklagten das letzte Wort.
Dann erst fiel dem Richter auf, dass der Staatsanwalt noch nichts gesagt und beantragt hatte und meinte augenzwinkernd in Richtung der Verteidigerbank, dass auch beim Amtsgericht B. dieselbe StPO gelte wie in Koblenz. Der Staatsanwalt, der sich als Referendar herausstellte, stotterte dann sein Plädoyer (wahrscheinlich war er froh, dass man ihn zunächst vergessen hatte), Verteidigung und Angeklagte bezogen sich auf ihre vorherigen Ausführungen und heraus kam ein Urteil, das man als sehr wohlwollend bezeichnen kann.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Montag, 8. Dezember 2008
Sonntag, 7. Dezember 2008
Amtsrichterin will nicht verlegen
In einer Zivilsache haben die gegnerischen Kollegen um Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung gebeten mit der Begründung, zwei der insgesamt drei Kollegen seien ortsabwesend, der dritte Kollege habe am gleichen Tag bereits anderweitige Termine wahrzunehmen.
Die Richterin weist den Antrag zurück mit der Begründung, erhebliche Gründe für die Verlegung seien nicht glaubhaft gemacht worden. Sie verweist auf § 227 ZPO, der vorsieht, dass derartige Gründe auf Verlangen glaubhaft zu machen sind. Verlangt hatte sie es aber gerade nicht. War sie am Ende davon ausgegangen, die Kollegen würden sich gleichsam im vorauseilenden Gehorsam darüber ausbreiten, wer von ihnen wann, wo und in welcher Sache unterwegs ist?
Freitagmittag rief dann die Geschäftsstelle der Richterin hier an und teilte mit, dass der Termin verlegt sei. An diesem Termin bin ich verhindert und schon ganz gespannt darauf, wie mit meinem Antrag verfahren werden wird.
Die Richterin weist den Antrag zurück mit der Begründung, erhebliche Gründe für die Verlegung seien nicht glaubhaft gemacht worden. Sie verweist auf § 227 ZPO, der vorsieht, dass derartige Gründe auf Verlangen glaubhaft zu machen sind. Verlangt hatte sie es aber gerade nicht. War sie am Ende davon ausgegangen, die Kollegen würden sich gleichsam im vorauseilenden Gehorsam darüber ausbreiten, wer von ihnen wann, wo und in welcher Sache unterwegs ist?
Freitagmittag rief dann die Geschäftsstelle der Richterin hier an und teilte mit, dass der Termin verlegt sei. An diesem Termin bin ich verhindert und schon ganz gespannt darauf, wie mit meinem Antrag verfahren werden wird.
Samstag, 6. Dezember 2008
Nicht gesund aber bequem
Hauptverhandlung in einem Strafprozess. Es geht u.a. um verfälschte Rezepte über ein Wachstumshormonpräparat.
Mein Mandant gab im Rahmen seiner Einlassung an, das Arzneimittel genommen zu haben, weil er sich davon einen Gewichtsverlust versprochen habe.
Der Staatsanwalt meinte hierauf, dass es zum Abnehmen auch andere Methoden gäbe. Die "FdH- Methode" beispielsweise würde bei ihm stets sehr funktionieren. Auf dergleichen Erfolge konnten weder mein Mandant, noch ich selbst, noch einer der Mitverteidiger verweisen. Bevor die Diskussion darüber, welcher der Prozessbeteiligten mit welcher Methode die besten Abnehmerfolge erzielt hat, richtig in Gang kommen konnte, meinte der Staatsanwalt, die von meinem Mandanten gewählte Methode sei doch nicht gesund. Darauf mein Mandant: "Gesund nicht, aber bequem."
Mein Mandant gab im Rahmen seiner Einlassung an, das Arzneimittel genommen zu haben, weil er sich davon einen Gewichtsverlust versprochen habe.
Der Staatsanwalt meinte hierauf, dass es zum Abnehmen auch andere Methoden gäbe. Die "FdH- Methode" beispielsweise würde bei ihm stets sehr funktionieren. Auf dergleichen Erfolge konnten weder mein Mandant, noch ich selbst, noch einer der Mitverteidiger verweisen. Bevor die Diskussion darüber, welcher der Prozessbeteiligten mit welcher Methode die besten Abnehmerfolge erzielt hat, richtig in Gang kommen konnte, meinte der Staatsanwalt, die von meinem Mandanten gewählte Methode sei doch nicht gesund. Darauf mein Mandant: "Gesund nicht, aber bequem."
Donnerstag, 4. Dezember 2008
Bordellinhaberin ruft Polizei zu Hilfe
Man bekommt schon einiges geboten im Bulgari-Verfahren. Ein Polizeibeamter, dem vieles "nischt erinnerlisch" ist, wusste heute davon zu berichten, dass eine Bordellinhaberin sich bei seinem Kommissariat gemeldet habe um mitzuteilen, dass mehrere junge Frauen, die als Prostituierte in ihrem Bordell gearbeitet hatten, abreisen wollten. Man sei deshalb ausgerückt und habe die Frauen zunächst ins Polizeipräsidium verbracht und anschließend in ein Hotel, da man sie am nächsten Tag vernehmen wollte, was auch geschehen sei. Vor Ort hätten sich die Prostituierten dann beklagt, von der Bordellbetreiberin um Dirnenlohn geprellt worden zu sein.
Soso, und um die Polizei hiervon in Kenntnis zu setzen, hatte die Chefin wohl in vorauseilendem Gehorsam eigens dort angerufen? Oder galt etwa der Anruf dem einfachen und kostengünstigen Abtransport von Prostituierten, der für sich genommen nicht in den originären Zuständigkeitsbereich der Kripo fällt?
Rein zufällig handelte es sich bei den Frauen um Zeuginnen, die Belastendes über die Angeklagten auszusagen wussten und bei der Bordellbetreiberin um eine Dame, von dem dem Zeugen auf Befragen dann erinnerlich war, dass sie schon einmal mit der Polizei kooperiert hatte.
Soso, und um die Polizei hiervon in Kenntnis zu setzen, hatte die Chefin wohl in vorauseilendem Gehorsam eigens dort angerufen? Oder galt etwa der Anruf dem einfachen und kostengünstigen Abtransport von Prostituierten, der für sich genommen nicht in den originären Zuständigkeitsbereich der Kripo fällt?
Rein zufällig handelte es sich bei den Frauen um Zeuginnen, die Belastendes über die Angeklagten auszusagen wussten und bei der Bordellbetreiberin um eine Dame, von dem dem Zeugen auf Befragen dann erinnerlich war, dass sie schon einmal mit der Polizei kooperiert hatte.
Dienstag, 2. Dezember 2008
Richter droht mit Kahlschlag
Der Prozess läuft seit vielen Monaten. Eine Wirtschaftsstrafsache. Beide Angeklagte haben die Anklage zum Teil eingeräumt. Heute liess sich einer der Angeklagten weiter ein. Der Vorsitzende fragte hinsichtlich der Einlassung des Mitangeklagten meinen Mandanten, ob er ebenfalls noch Erklärungen abgeben wolle. Schaden könne es nicht, denn "das er geschoren wird, ist klar; die Frage ist nur, wie weit er geschoren wird".
Angesichts der mehr als schütteren Haarpracht meines Mandanten liess sich mein Kollege Verteidiger zu der Bemerkung hinreissen, es sei ja nicht mehr viel zum Scheren da. Im Hinblick auf seinen Mandanten, der noch nicht so sehr in die Mauser gekommen war, vermochte ich nur zurückzugeben, dass bei diesem ja mehr verblieben sei.
Alle Beteiligten nahmen die Sache mit Humor; jedenfalls mit mehr Humor als die Beweisanträge der Staatsanwaltschaft, die danach verlesen wurden.
Angesichts der mehr als schütteren Haarpracht meines Mandanten liess sich mein Kollege Verteidiger zu der Bemerkung hinreissen, es sei ja nicht mehr viel zum Scheren da. Im Hinblick auf seinen Mandanten, der noch nicht so sehr in die Mauser gekommen war, vermochte ich nur zurückzugeben, dass bei diesem ja mehr verblieben sei.
Alle Beteiligten nahmen die Sache mit Humor; jedenfalls mit mehr Humor als die Beweisanträge der Staatsanwaltschaft, die danach verlesen wurden.
Montag, 1. Dezember 2008
Verteidiger als Restaurantkritiker?
Auch gute Restaurants haben mal einen schwarzen Tag. Heute war ein solcher. Vier Verteidiger (nein, nicht DIE) gingen zusammen essen und jeder hatte was auszusetzen. Einem wurde das Besteck verkehrtherum hingelegt, der nächste hatte alkoholfreies Bier bestellt und solches mit Umdrehungen bekommen, die Suppe der Kollegin war etwas lau und mein Gemüse war al kukidente (man hätte es mühelos auf der Felge lutschen können) zerkocht. Bedingt durch diese Pannen liess ich die Bemerkung fallen, dass man bei Restaurantsendungen für sowas auf die Nominierungsliste kommt. Offensichtlich wurde diese Bemerkung von einer Kellnerin aufgeschnappt, die sich im Anschluss mit großer Freundlichkeit und noch größerer Sorgfalt um uns bemühte. Mein Essen musste ich nicht bezahlen. Das sei ja das Mindeste, meinte die Kellnerin. Und so fiel das Trinkgeld trotz mittelmäßigen Essens großzügig aus. Sollte die Kellnerin diesen Beitrag lesen: nein, wir waren keine Restaurantkritiker, obwohl uns der Job sicher auch Spaß machen könnte - allerdings nur in Verhandlungspausen.
Menschenhandelsprozess - protokollfester Polizist
Ja, wir haben im Koblenzer Bulgari-Verfahren mit Spannung gewartet, ob die Zeugin aus Bulgarien, die für heute geladen war, den Weg gefunden hat. Und - wurden enttäuscht. Sie war nicht erschienen.
Stattdessen wurde ein Polizeibeamter vernommen, der wohl zumindest den Sonntag damit zugebracht haben dürfte, die seinerzeit von ihm durchgeführten Vernehmungen nahezu auswendig zu lernen. Als Verteidiger kann man sich bei derart protokollfesten Zeugen eigentlich entspannt zurücklehnen. Der Überraschungseffekt, der vielen Zeugenaussagen innewohnt, die sich Monate später an ganz andere und zum Teil noch schlimmere Dinge zu erinnern meinen als sie ursprünglich angegeben hatten, bleibt aus.
Stattdessen wurde ein Polizeibeamter vernommen, der wohl zumindest den Sonntag damit zugebracht haben dürfte, die seinerzeit von ihm durchgeführten Vernehmungen nahezu auswendig zu lernen. Als Verteidiger kann man sich bei derart protokollfesten Zeugen eigentlich entspannt zurücklehnen. Der Überraschungseffekt, der vielen Zeugenaussagen innewohnt, die sich Monate später an ganz andere und zum Teil noch schlimmere Dinge zu erinnern meinen als sie ursprünglich angegeben hatten, bleibt aus.
Abonnieren
Kommentare (Atom)