Dienstag, 4. Dezember 2018

Aktionsbüro Mittelrhein 3.0 Neustart Ende Februar 2019

Das Präsidium des Landgerichts Koblenz hat die 12. Strafkammer für zuständig erklärt, das Verfahren fortzuführen.

Die 12. Strafkammer, die sich nach einer Besetzungsrüge der Verteidigung für unzuständig erklärt hatte, teilte daraufhin gestern mit, es sei beabsichtigt, am 26. Februar 2019 mit der Hauptverhandlung zu beginnen.

2 Kommentare:

WPR_bei_WBS hat gesagt…

Sehe ich das richtig, dass das von wohl schon mal ein Revisionspunkt sein wird?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Besetzungsrügen werden ebenso wie zurückgewiesene Anträge stets in der Revision thematisiert.