Dienstag, 29. September 2015

Aktionsbüro Mittelrhein - 10 kleine Negerlein


Die heutzutage politisch völlig inkorrekten 10 kleinen Negerlein, die in meiner Kindheit noch fester Bestandteil des Liederbuchs waren und nach denen eine deutsche Ausgabe eines Kriminalromans von Agatha Christie tituliert wurde, sind ein Zählreim mit 10 Strophen, in dem je nach Ausgestaltung ein Negerlein nach dem anderen das Zeitliche segnet, so dass am Ende keines mehr da ist (eine eher strafrechtliche Variante) oder aber das letzte Negerlein flugs eine Großfamilie gründet, die den 10-er Bestand wieder herstellt (also was für die Familienrechtler).

An diesen Zählreim erinnert mich Dasjenige, was sich unlängst im ABM-Verfahren vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Koblenz ereignete. Ein weiterer Schöffe wurde erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und wird daher nicht weiter an der Hauptverhandlung teilnehmen.

Doch von Anfang an:

Man startete im August 2012 mit drei Berufsrichtern, einem Ergänzungsrichter, zwei Hauptschöffen und zwei Hilfsschöffen. Hintergrund einer solch großen Besetzung ist, dass bei auf längerer Zeit angelegten Verfahren stets damit gerechnet werden muss, dass ein Richter beispielsweise wegen Erkrankung ausfällt mit der Folge, dass das Gericht bei Minimalbesetzung dann nicht mehr ordnungsgemäß besetzt wäre und der Prozess von vorne begonnen werden müsste.

Schon recht zeitig, nämlich am Nikolaustag des Jahres 2012 war das Klassenziel für einen der Hauptschöffen erreicht – er hatte den beiden Staatsanwälten eine Freude machen wollen, indem er ihnen je einen Schokoladennikolaus auf den Tisch gestellt hatte. Diese eindeutige Sympathiebekundung in Richtung der Strafverfolger brachte ihm einen erfolgreichen Befangenheitsantrag ein. Er schied aus dem Verfahren aus.

Eine entsprechende Strophe bei den kleinen Negerlein würde übertragen auf das ABM-Verfahren etwa wie folgt lauten:

8 kleine Richterlein
Die gingen frisch zu Werk
Das eine schenkt dem Staatsanwalt
Nen Schokoladenzwerg
So geht es nicht, mein lieber Freund
Das ist echt übertrieben
Der Antrag, der war richtig gut
Da waren´s nur noch sieben.

2014 schied ein Berufsrichter wegen Erreichens der Altersgrenze aus.

7 kleine Richterlein
Es war echt wie verhext
Denn jünger wurden sie auch nicht
Da waren´s nur noch sechs.

Vergangene Woche stellte ein Angeklagter einen Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen, nachdem er beobachtet hatte, dass dieser während der Hauptverhandlung ein Mobiltelefon benutzte.
Der Angeklagte befürchtete laut der Strafkammer zu Recht, der Schöffe habe sich mangels uneingeschränkten Interesses an der Beweisaufnahme bereits auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt. Es komme nicht darauf an, ob die Aufmerksamkeit des Schöffen tatsächlich eingeschränkt gewesen sei. Aus der maßgeblichen Sicht des Angeklagten habe der Schöffe den Eindruck der Gleichgültigkeit gegenüber dem Inhalt der Beweisaufnahme und damit auch gegenüber den berechtigten Belangen des Angeklagten erweckt.

Also:

6 kleine Richterlein
Die gingen schon auf Strümpf´
Das eine zückt das Telefon
Da waren´s nur noch fünf.

Ein weiteres Kammermitglied darf nun nicht mehr ausscheiden, denn damit wäre die Kammer nicht mehr ordnungsgemäß besetzt.


5 kleine Richterlein…  

2 Kommentare:

Gast hat gesagt…

Wahrscheinlich muss man das so machen, wenn man Mandate aus der Neonazi-Szene haben will - also ab und zu mal öffentlich "Neger" sagen und sowas - , oder? Scheiß Job, herzliches Beileid.

WPR_bei_WBS hat gesagt…

Vielleicht gibt es aber auch Menschen, die noch nicht in den politisch korrekten Sprachwahn verfallen, wenn man Otelleo als den Mohr von Venedig bezeichnet oder bei einem alten Kinderlied eben nicht von "zehn Schwarzafrikanern" (oder sinds "zehn Afro-Deutsche"?) sondern zehn Negern spricht - und trotzdem nicht rassistisch sind. Eben einfach, weil man nicht so ein Sprachfaschist ist?

So, ich essen jetzt erstmal einen Negerkuss (auch bekannt als Mohrenkopf).