Meine Sprungrevision gegen ein amtgerichtliches Urteil war erfogreich. Ich hatte Sprungrevision anstelle von Berufung eingelegt, weil das Urteil aus meiner Sicht falscher als falsch war. Anstelle des bloßen Besitzes von Betäubungsmitteln war - mit einer Begründung, die fernab den Anforderungen liegt, die der Bundesgerichtshof aufgestellt hat - Handeltreiben angenommen worden.
So sah es auch das Oberlandesgericht, hob das Urteil auf und verwies es an eine andere Abteilung desselben Amtsgerichts zurück. Diese Abteilung wiederum war mit einem Richter besetzt, der seit vielen Jahren Familiensachen macht.
Eine solche Konstellation kann gut sein, muss aber nicht. In meinem Falle war sie gut. Man merkte dem Vorsitzenden kaum an, dass er sich nicht auf gewohntem Terrain bewegte und auch das Urteil entsprach exakt dem, was ich bereits in der Erstauflage beantragt hatte.
4 Kommentare:
Und welche Rechtsgebiete beackert der erste Amtsrichter üblicherweise ?
Cepag meint:
ich kenne das. In einer Strafsache an einem sehr kleinen AG war ein Befangenheitsantrag zu stellen. Ich habe den Antrag zum letztmöglichen Zeitpunkt gestellt (in der HV, bis zum Beginn der Vernehmung zur Person). Der zur Entscheidung hierüber berufene Richter (Familienrichter und reiner Zivilist) hat im ergebnis dem Befangenheitsantrag stattgegeben. In seinem Beschluss hat er jedoch vier lange Absätze darauf verwandt, dass er es "befremdlich" findet, dass ich den Antrag erst so spät stelle, was nicht der "Prozessförderungspflicht" entspräche und auch mit dem Totschlagargument "Organ der Rechtspflege" argumentiert. Sodann hat er noch weitere fünf Absätze darauf verwandt, ob ich das Rügerecht nicht "verwirkt" hätte, denn ich wusste um der Umstände schon länger, und hätte gleichwohl den Antrag "in im wahrsten Sinne letzter Sekunde" gestellt.
@Tourix: Strafrecht.
@Cepag: Immerhin stimmte das Ergebnis. Schlimmer wäre es umgekehrt gewesen. ;-)
Wer gelernt hat, mit zickigen Frauen im Familienrecht herum zustreiten, für den ist jede andere rechtliche Materie ein Kinderspiel.
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