Seit 2005 lief es, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Ins Fadenkreuz der Ermittler war er durch einen Kronzeugen geraten, der wiederum vom Hörensagen erfahren haben wollte, dass mein Mandant stets die Hälfte der Betäubungsmittel erhalten haben soll, die der Kronzeuge mit seinem Großabnehmer gedealt hatte.
2008 kam es zum ersten Anlauf: Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht W.. Der Großabnehmer sagte aus, dass mein Mandant niemals von ihm Drogen erhalten habe. Trotzdem ihm ob dieser Aussage der Wind hart ins Gesicht blies, blieb er dabei. Er ging sogar noch einen Schritt weiter: er habe vor dem Landgericht ein taktisches Geständnis abgelegt, da ihm sein Verteidiger dazu geraten habe. Das Gericht habe durchblicken lassen, dass es den Kronzeugen für glaubwürdig halte und er habe daher keine andere Möglichkeit gesehen als das, was dieser ihm "angehängt" habe, zu bestätigen. Der Kronzeuge hingegen glänzte durch Abwesenheit und so wurde das Verfahren ausgesetzt.
2010 dann der zweite Anlauf: Im Rahmen eines Vorgesprächs bot ein ebenso eifriger wie wortgewaltiger Staatsanwalt einen Deal auf Grundlage 2 Jahre mit Bewährung an. Ich lehnte im Namen des Mandanten, der stets bestritten hatte, dankend ab, was auf völliges Unverständnis stieß.
Der Großabnehmer wiederholte seine Aussage, der Kronzeuge war zwischenzeitlich abgeschoben worden. Blieben also die Polizeibeamten, die ihn damals vernommen hatten. Beide bekundeten, der Kronzeuge habe seine Erkenntnisse bezogen auf meinen Mandanten als Zeuge vom Hörensagen gemacht. Eigentlich hätte man hier schon einen Schlußpunkt setzen können, aber der Staatsanwalt wollte noch weitere Beweise zusammentragen um der Anklage zum Erfolg zu verhelfen und so wurde erneut ausgesetzt.
Heute dann der dritte Anlauf. Der Staatsanwalt vom letzten Mal , dessen Ermittlungen übrigens nichts Belastendes zutage gefördert hatten, glänzte diesmal durch Abwesenheit. Der Kronzeuge war unerreichbar geblieben und Vernehmungsbeamte und Großabnehmer wiederholten ihre Aussagen. Es folgte ein Freispruch.
Nach mehr als 5 Jahren und drei Hauptverhandlungen endlich ein Abschluss.
Ergebnis: das Sprichwort stimmt.
4 Kommentare:
Der Spruch gilt vielleicht wenn der Angeklagte tatsächlich schuldig war. Wer unschuldig verfolgt wird, sieht das anders. Jaghrelangen Ermittlungen sind nicht lustig, selbst wenn die Vorwürfe noch so lächerlich sind.
@kj: Ich kann Ihnen nicht folgen. Wieso sollte ein unschuldig Verfolgter nicht froh sein, wenn ihm nach langer Zeit Gutes (im Sinne von Gerechtigkeit) widerfährt?
Die Verfolgung ist schon nix Gutes, sondern was Schlechtes. Sicherlich ist das Ende vom Schlechten auch was Gutes, insofern haben Sie recht. Aber ob das Sprichwort dazu passt?
Beispiel Kachelmann. Der findet seine Verfolgung bestimmt nicht lustig, besonders dann, wenn er wirklich unschuldig sein sollte.
Nun.. die lange Zeitdauer ist das Problem.
Wer ständig die Staatsgewalt im Nacken spüren muss.. Da kann ich mir schon eine deutliche Beeinträchtigung der gefühlten Lebensqualität im Alltag vorstellen.
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