Nein, nicht alle. Der Angeklagte, mein Mandant, fehlte. Angesichts der Witterungsverhältnisse waren der Staatsanwalt und ich schon kurz davor, Wetten abzuschließen, wie lange es wohl dauern würde bis der Fahrdienst meinen Schützling bringen würde. Wir wurden jedoch vom Richter unterbrochen, der ungeachtet der Tatsache fehlender Vollzähligkeit zu unserem Erstaunen die Verhandlung eröffnete.
"Kommt Ihr Mandant nicht?", möchte der junge Richter wissen, der das Dezernat erst kürzlich übernommen hat.
"Mein Mandant sitzt warm und trocken in der JVA W.. Allein lassen die ihn da sicher nicht raus."
Dass mein Mandant immerhin schon seit Oktober die Gastlichkeit einer JVA genießt, war dem Gericht irgendwie entgangen und es war vergessen worden, den Mandanten ordnungsgemäß zu laden, weshalb es auch kein Transportersuchen an die JVA gab.
Es wurde hektisch in der Akte geblättert, festgestellt, dass sich aus dieser nicht ergibt, dass der Mandant einsitzt und dann wurde vertagt. Auf ein Neues im neuen Jahr!
2 Kommentare:
4108 verdient, über die Höhe kann man dann trefflich streiten. ;-)
Wünsche Guten Rutsch!
Die Terminsgebühr entsteht schon für das Erscheinen, selbst wenn die Verhandlung nicht einmal eröffnet wurde, z.B., wenn, wie kürzlich, mir der Vorsitzende schon auf dem Flur mitteilt, daß die Sache sich erledigt habe, weil der Angeklagte am Morgen in seiner Zelle am Fensterkreuz baumelnd aufgefunden worden sei. Eine makabere Terminsgebühr.
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