Es ist schon erstaunlich. Kaum, dass die Leute durch die Feiertage und die damit verbundenen Verwandtschaftsbesuche gleichsam gezwungen sind, zumindest stundenweise ihre Zeit miteinander zu verbringen, gibt es kurz vor Jahresschluss die üblichen Nachwehen. Das ungewohnte Beisammensein, bei dem man -ähnlich Beerdigungen und Hochzeiten - gelegentlich Teile seiner Verwandtschaft trifft, die man Jahre nicht gesehen und mindestens ebenso lange nicht vermisst hat, lässt die Nerven blank liegen und die jeweilige persönliche Hemmschwelle für aggressive und dissoziale Impulsdurchbrüche gen Null wandern.
Dieses Jahr äussern sich besagte Nachwehen in meinen frisch angelegten Akten in
einem Scheidungsdrama, das vor Wochen eigentlich recht friedlich begonnen zu haben schien, über die Feiertage aber in die heisse Phase getreten ist, an deren vorläufigem Ende eine Wohnungszuweisung einerseits und ein Strafverfahren wegen Körperverletzung andererseits steht sowie in zwei Trunkenheitsfahrten, beide begangen nach einem Besuch bei der Schwiegermutter, die die jeweiligen Herrschaften offenbar nur angesäuselt ertragen konnten.
Allen drei Fällen ist Éines gemeinsam: als Verteidiger kann man den Mandanten sagen: "Im neuen Jahr kann´s nur besser werden."
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