Dienstag, 10. August 2010

Mit Chauffeur/in zum Termin

Nein, meine schußfeste Referendarin ist nicht auch gleichzeitig meine Chauffeurin, auch wenn es gestern vom Gericht so vermutet wurde als sie und ich in einem Auto, das von ihr gesteuert wurde, beim Ortstermin vorfuhren. Es handelte sich um ihr Auto, mit dem wir unterwegs waren, weil mein fahrbarer Untersatz zur Zeit durch Zündaussetzer ungeklärter Ursache imponiert und ich nicht riskieren wollte, in Begleitung gelber Engel mit Verspätung zum Termin zu erscheinen.

Bei dieser Gelegenheit erinnere ich mich aber gerne an ein Verfahren vor dem Schöffengericht Leipzig, zu dem mich damals immer mein Vater kutschierte. Das war für mich sehr kommod, denn so konnte ich während der Fahrt nochmal die Akte lesen bzw. Anträge schreiben. Natürlich kam er mit in den Sitzungssaal und als die Vorsitzende dann die Anwesenheit feststellte, fragte sie meinen Vater, der im Zuschauerraum Platz genommen hatte, ob er als Zeuge geladen sei. Der antwortete wahrheitsgemäß, dass er "nur der Fahrer der Verteidigung" sei. Die Vatereigenschaft hatte er -aus welchen Gründen auch immer- verschwiegen. Die Vorsitzende jedenfalls zog ob dieser Erklärung die Augenbrauen in ungeahnte Höhen und ich kann nur mutmaßen, was sie wohl gedacht haben mag.

12 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Aus eigenem Interesse, auch am Strafrecht: Bekommt man als Referendar bei Ihnen eine Vergütung oder doch lieber zu Feigen/Graf? ;-)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Vergüten die Kollegen Feigen und Dr. Graf die Referendare, die sie ausbilden dafür, dass sie sie ausbilden?

kj hat gesagt…

die Richterin mag gedacht haben, es ist schon eine Schande, dass die gutaussehenden gleichaltrigen Männer immer nur auf junges Gemüse stehen, die ihre Töchter sein können.

Auf Referate, denen die Kohle wichtiger ist, als was ordentlich zu lernen, könnte ich als Anwalt
gerne verzichten.

Die liefern später nur heisse Luft ab, können die Mandanten beeindrucken, aber nicht das Gericht.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@kj: Auch eine These. Ich dachte eher so in Richtung: "Schnepfe. Reist mit Chauffeur. Glaubt wohl, sie sei was Besseres?!"
Was die Referendare angeht: ich würde durchaus mit mir reden lassen, einem Referendar was zu zahlen, wenn er mir tatsächlich mehr Arbeit abnehmen als verursachen würde. Die Zahl derer, die aber neben dem stressigen Referendariat noch beim Anwalt arbeiten wollen, ist jedoch verschwindend gering. Aber wer weiß, vielleicht gehört der Anonyme ja zu der Sorte, die tatsächlich was können und das auch zeigen wollen.

Anonym hat gesagt…

Hallo Kerstin.

Wessen Vater ich bin, geht doch niemand etwas an und schon gar nicht eine Richterin.
PS: Ansonsten bin ich schon froh, auch der Vater zu sein.

Gruß Papa.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Hallo Papa.
So ist es.
Grüße von Kerstin, die froh ist, dass sie dich zum Vater hat!

Anonym hat gesagt…

Ich dachte, da sitzt immer die interessierte Öffentlichkeit.

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Heißt das nicht Chauffeuse?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Carsten: So wie Masseuse oder Friseuse? Nee, glaub nicht. Die -eusen-Endungen sind doch immer so ein bisschen rotlichtig.
Das hätte gar nicht gepasst, es handelte sich schließlich um einen japanischen Kleinwagen und nicht um eine quietschgelbe Corvette, obwohl die mir persönlich ja besser gefallen hätte.

Anonym hat gesagt…

Hehe, "Referate", die Kohle verlangen?
Aber im Ernst: ein Referendar bekommt in NRW 861 EUR netto im Monat. Da zu behaupten, Referendare die sich über einen Zuschuss in der Anwaltsausbildung freuen, wären später schlechte Juristen, ist unverständlich. Die Kausalität ist mir nicht wirklich klar... Zumal dann ausnahmslos alle von HM, FSB, W&C, Lovells etc. ausgebildete Referendare schlechte Juristen sein müssten... halte ich für ein Gerücht.

Und Feigen Graf gelten als eine der am fairsten Vergütenden Kanzleien - nicht für die Ausbildung, sondern für die Tätigkeit. Das haben wir auch gehört, ich glaube, den Höchstsatz, der ohne Anrechnung an Referendare gezahlt werden kann...

Anonym hat gesagt…

Umgekehrter Fall. Mangels Kindermädchen brauchte ich meinen 7-jährigen Sohn (unterschämterweise) mit in die Verhandlung, der sich brav auf die Zuschauerbänke setzte.

Richterin: "Bist Du Zeuge in diesem Verfahren?"

Sohn: ??

Ich: "Nein, das ist nur mein Sohn."

Richterin: (ungerührt) "Bist Du mit den Parteien verwandt oder verschwägert?"

Sohn: ????

Ich: "Nein, nein. Das ist nur mein Sohn. Der sitzt nur so dort."

Richterin: "Was will er denn hier?"

Ich: ???????

(Sind kindliche Zuschauer eigentlich als Öffentlichkeit ungeeignet oder unzulässig?)

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Antworten Sie doch beim nächsten Mal: "Mein Sohn sitzt hier, weil ich testen möchte, wie er auf blöde Fragen reagiert." Wenn Sie es sich nicht ganz verderben wollen: "Kontrastprogramm zu Salesch und Co." :-)))

Übrigens: Eine Kollegin, die ihre Tochter gelegentlich mit in die Kanzlei zu nehmen pflegt, berichtete, dass dies dem Wortschatz des Nachwuches durchaus zuträglich ein kann. Das Kind hatte eine Bemerkung seiner Kindergärtnerin als "unschlüssig" abgetan. Das Wort war der Erzieherin nicht wirklich geläufig.