Beim Durchforsten alter Aktenbestände mit unerledigten Titeln fiel meiner Reno eine Akte in die Hände, die einen Vollstreckungsbescheid gegen einen ehemaligen Mandanten beinhaltete. Der Schlingel hatte irgendwann die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nicht mehr erfüllt.
Vollstreckungsversuche blieben erfolglos. Irgendwann dann ein Schreiben einer Schuldnerberatung: Herr W. strebe das private Insolvenzverfahren an und wolle sich außergerichtlich erstmal auf eine "Nullquote" einigen, was nichts anderes heisst, als dass er gar nichts zahlen möchte. So weit, so schlecht.
Das nächste Schreiben der Schuldnerberatung lautete dann, Herr W. werde dort nicht mehr betreut und werde sich demnächst selbst bei uns melden. Wer das glaubt, der glaubt auch an den Osterhasen.
Einwohnermeldeamtsanfragen verliefen erfolglos, nicht aber eine Recherche in einer Freundesuchmaschine. Zack, da war er. Mit Bild, Adresse und Geburtsdatum. Eine feine Sache, diese Suchmaschinen, bei denen man nicht nur Freunde finden kann.
1 Kommentar:
Wieso? Passt doch mit dem Wiederfinden alter Freunde. Alles eine Frage der Definition. Verflossene Mandanten sind doch wie Freunde von früher. Und auf der Seite einer Freunde-Suchmaschine fand ich den Werbehinweis: "Je mehr Personen mitmachen und sich kostenlos bei ... eintragen, umso größer ist die Chance eines jeden, Freunde von früher wiederzufinden.
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