Montag, 23. August 2010

Kurz vor knapp

Manchmal wird man kurz vor einem Hauptverhandlungstermin mit der Verteidigung beauftragt. Je nach Umfang der Sache und Terminsaufkommen muss man dann entweder die Aufhebung des Termins beantragen oder aber ordentlich Gas geben.

Nachdem mein Mandant mir mitgeteilt hatte, dass es sich nur um eine kleine Sache handele, entschied ich mich für Letzteres. Die Akte hatte ich aus Gründen der Zeitersparnis selbst bei der Geschäftsstelle abgeholt. Das Teil ist an die 300 Seiten stark. Zur Hauptverhandlung sind 10 Zeugen geladen, es geht um mehrere Anklagevorwürfe. Ganz so klein ist die Sache also doch nicht.

Termin steht demnächst um 10 Uhr an, um 12 Uhr habe ich einen Termin in einer anderen Sachen bei einem anderen Gericht. Folglich stehen für die Sache gerade mal eineinhalb Stunden zur Verfügung - bei 10 Zeugen ein schwieriges Unterfangen.

Also doch lieber Aufhebung beantragen? Nein, eingelesen bin ich ja nun schon und ein Telefonat mit dem Vorsitzenden ergab, dass dieser ganz froh war, die Sache zumindest zum geplanten Termin anverhandeln zu können. Falls es also nicht gelingen sollte, alle 10 Zeugen zu vernehmen, wird die Hauptverhandlung an einem anderen Tag fortgesetzt.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Aha. Eine kleine Sache. Eine Akte mit dreihundert Seiten, und eine Verhandlung mit zehn Zeugen.

Für eine Umfangsstrafsache fährt dann der LKW mit den Akten vor, und der Bus mit den Zeugen?

kj hat gesagt…

Anverhandeln, das klingt eher nach vielleicht können wir uns schnell einigen.

kj hat gesagt…

Anverhandeln, das klingt eher nach vielleicht können wir uns schnell einigen.