Mittwoch, 4. August 2010

Fragezeichenzettel - 2. Teil

Ich hatte hier schon von einem Fragezeichenzettel berichtet und war erstaunt, welch lebhafte Diskussion der Beitrag entfacht hatte.

Die Sache ist zwischenzeitlich (nach knapp einem Jahr Verfahrensdauer) an ein anderes Gericht verwiesen worden, nachdem das bislang damit befasste Gericht sich unzuständig fühlte und der Gegner auf entsprechenden Hinweis hin Verweisung beantragt hatte.

Auch an dieses Gericht schreibt er wieder, dass er Zweifel hege, ob meine Schriftsätze fristgerecht eingegangen seien. Offensichtlich hatte sich das zuletzt mit der Sache befasste Gericht nicht gehalten gesehen, diese Anfrage zu beantworten, was nicht weiter verwunderlich ist. Auf die Idee, die Geschäftsstelle anzurufen (Vorschlag eines Kommentators im Ursprungspost) oder sich die Akte zur Einsichtnahme anzufordern (die von mir vorgeschlagene, allerdings mit 12 € behaftete Lösung), ist er noch immer nicht gekommen, was immerhin beweist, dass er mein Blog nicht liest.

Interessieren würde mich trotzdem, wie er seiner Partei seine Schriftsätze erklärt sowie den Umstand, dass weder Gericht noch ich seine Fragen beantworten.

Mal schauen, vielleicht kommt es irgendwann zur mündlichen Verhandlung und er riskiert zuvor einen Blick in die Akte.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das Gericht "fühlt" sich unzuständig? Als ich diese Frage einmal an eine Strafkammer richtete, bekam ich vom Vorsitzende die schriftliche Antwort, die Kammer hege keine Gefühle, allenfalls sei sie unzuständig.

FrankR hat gesagt…

"Mal schauen, vielleicht kommt es irgendwann zur mündlichen Verhandlung und er riskiert zuvor einen Blick in die Akte."

Warum denn das? Fakten verwirren nur unnötig.

kj hat gesagt…

Ist das nicht so, das auch nicht fristgerechte Schriftsätze berücksichtigt werden müssen, wenn ihre Berücksichtigung nicht zur Verzögerung des Rechtsstreites führen, also nix passieren kann, bis der Richter terminiert.
Bin da aber nicht mehr up to date!

Es macht schon Sinn nach längerem Abwarten bei Gericht nachzufragen, ob nicht Versäumnisurteil ergehen
kann, so wenn der Richter vollständig überlastet ist.

Bei Quälgeistern bietet sich immer an, irgendwas an der Schlüssigkeit zu mornieren, da findet sich oft was. Richter muss nur pingelig sein.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@kj: Verspätetes Vorbringen ist dann zulässig, wenn es den Rechtsstreit nicht verzögert.
Der Kollege hat jedenfalls einen Verweisungsantrag gestellt und damit dafür gesorgt, dass die Akte jetzt erstmal einem anderen Richter vorgelegt wird. Scheinbar kommt es ihm auf die ein oder andere Woche nicht an.