Samstag, 7. August 2010

Ein Blick ins Gesetz...

... erleichtert die Rechtsfindung.

Hierauf hat unlängst der Kollege Burhoff im Falle einer eifrigen Richterin aufmerksam gemacht, die sich in gewisser Hinsicht allzuständig fühlte.

Gelegentlich sollten auch die Damen und Herren der schreibenden Zunft mal einen Blick risikieren, damit solche Fehler nicht passieren. Zwar kriegt die ZEIT im weiteren Verlauf des Artikels noch die Kurve und spricht zutreffend von Sicherungsverwahrung anstatt wie zuvor von Sicherheitsverwahrung, aber warum nicht gleich so?

4 Kommentare:

chi hat gesagt…

Wenn ich eine Vermutung abgeben darf: Der Artikelautor hatte es richtig, aber Überschrift und Vorspann wurden von einem weniger rechtssprachensicheren Redakteur verfaßt.

seb hat gesagt…

dann müsste es doch auch einen blogbeitrag wert sein, wenn selbst einem bloggenden strafverteidiger der hier angeprangerte fehler unterläuft. schauen sie doch mal bei ihrem kollegen nebgen rein.

Werner Siebers hat gesagt…

Weil sie mit Sicherheit nur an die Verwahrung gedacht haben.

FrankR hat gesagt…

Vlt. war man zeitlich der Ansicht die Sicherheit sollte verwahrt werden und nicht der Entlassene.