Samstag, 13. Februar 2010

Parken nur für Bedienstete

Vergangene Woche beim Amtsgericht D. in NRW. Ich bin - STAU - zeitlich etwas knapp dran und steuere zielsicher den Gerichtsparkplatz an. Den kenne ich noch vom letzten Termin in D.
Vor dem Parkplatz gibt es eine Schranke und ein Häuschen, in dem ein Uniformierter sitzt, der die Herrschaft über die Schranke innehat.

Ich stehe also vor der Schranke, die sich nicht öffnet. Ich schaue zum Uniformierten. Der schaut mich an. Ich gestikuliere. Er auch. Dabei zeigt er auf ein Schild "Parken nur für Bedienstete". Da noch ziemlich viele Parkplätze frei sind und es bislang nie Probleme gegeben hat, war ich davon ausgegangen, dass man in D. den Begriff "Bedienstete" eher weit auslegt. Folglich nicke ich. Die Schranke bleibt unten. Der Uniformierte kommt aus seinem Häuschen heraus und fragt mich, was ich auf dem Parkplatz wolle. "Parken", ist die wahrscheinlich wenig überraschende Antwort.
"Schaffen Se dann hier?", will er wissen.
"Und ob. Ich hab gleich Termin."
"Ach so, Se sinn Anwältin. Dat kann isch doch nit wissen, Frolleinschen. Na dann wollen mer mal net so sein." Die Schranke öffnet sich und der rheinische Uniformierte grüßt aus dem Häuschen heraus.

Mein Mandant kommt übrigens zu spät zum Termin. Er hatte auch den Parkplatz angsteuert, war aber nicht "Bediensteter", auch nicht bei exentensiver Auslegung.

5 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

nicht "Bediensteter" - aber vielleicht "Bedienter" - nach dem Urteil. ;-)

Kand.in.Sky hat gesagt…

und genau darum brauchen die Parkplatzwächter eine Ansage wann sie lustig sein sollen.
So wie jetzt.

Das nennt man rheinischen Frohsinn!!1!!1



#k.

Anonym hat gesagt…

Hallo Rübchen,
ich vermisse Deine Blogeinträge!
Dauert der Fastnachtsurlaub noch
immer an?
Liebe Grüße
JV

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@JV: Morgen geht's weiter. Grosses Indianerehrenwort.

Anonym hat gesagt…

@RA JM:

Aber nicht doch... Mit RAin Rueber als Verteidigerin kann einem sowas doch nicht passieren ;-)