... des Landgerichts Koblenz.
Die dort zuständigen Damen und Herren rufen nämlich immer an, wenn es um Presseanfragen zu Prozessen geht, an denen die Medien Interesse bekundet haben in der Hoffnung, den Namen des Verteidigers zu erfahren, damit der dann wiederum mit Interviewanfragen behelligt werden kann. Ich mag keine Interviews geben und freue mich daher immer über die Nachfrage der Pressestelle, ob sie meinen Namen weitergeben darf.
Manche Kollegen halten diese Einstellung vor dem Hintergrund der Werbung für oberdämlich, aber bislang hat sie sich bewährt. Die Gründe hierfür:
1. Man muss nichts tun, womit man nicht vertraut ist (nämlich in eine Kamera sprechen) und sich das von jedem anmerken lassen.
2. Man läuft nicht Gefahr, dass Erklärungen so zusammengeschnitten werden, dass der Inhalt verfälscht wird.
3. Der Mandant bekommt nicht das Gefühl, dass sein Anwalt mehr von Schaulaufen denn von Verteidigen hält.
4. Ein wahrscheinlich eher weibliches Argument: Styling egal!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen