Manche Verfahren begleiten einen Verteidiger etwas länger als der Durchschnitt der Strafverfahren.
Ein Mandant war 2013 wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Angesichts der Tatsache, dass nicht etwa mit kiloweise schweren Drogen gehandelt worden war, sondern mit sog. Legal Highs, ein echtes "Brett" wie es umgangssprachlich gerne genannt wird.
Der Bundesgerichtsghof war der Meinung, die Verurteilung ginge im Hinblick auf den Schuldspruch schon in Ordnung, hob das Urteil allerdings im Straffolgenausspruch auf, mit anderen Worten: das Brett war zu dick.
Der Mandant, der aufgrund von Verfahrensverzögerungen noch vor dem Urteil im 1. Durchgang nach insgesamt 13 Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatte sich seither nichts mehr zu Schulden kommen lassen, sondern im Gegenteil eine höchst beachtliche berufliche Entwicklung durchlaufen. Ihn mehr als 7 Jahre nach den ihm angelasteten Taten wieder in staatliche Verwahrung zu schicken, wäre schwerlich mit guten Argumenten zu rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft sah das anders. Einen Abschlag von 6 Monaten hatte sie als das gewünschte Ergebnis beantragt.
In mehreren Verhandlungstagen war die Frage, ob die Umstände es rechtfertigten, einen sog. minder schweren Fall anzunehmen, denn nur bei Annahme eines solchen wäre es überhaupt möglich gewesen, einen Strafrahmen mit einer gesetzlich vorgegebenen Mindeststrafe von 5 Jahren zu unterschreiten.
Das Landgericht Koblenz schloss sich den Argumenten der Verteidigung an und ging von einem minder schweren Fall aus, was in eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren mündete. Weiter wurden 5 Monate dieser Strafe für verbüßt erklärt im Hinblick auf die nicht vom Mandanten verschuldete Verfahrensverzögerung. Zuzüglich der 13 Monate verbüßter Untersuchungshaft gelten jetzt 18 Monate als verbüßt und damit die Hälfte der insgesamt ausgeurteilten 3 Jahre.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte mit guten Erfolgsaussichten ein Halbstrafenantrag gestellt werden mit der Folge, dass mein Mandant keine gesiebte Luft mehr atmen müsste. Die Staatsanwaltschaft wollte in der Hauptverhandlung noch keine Erklärung dazu abgeben, ob sie einen 3. Durchgang anstrebt oder nicht. Die Erfolgsaussichten von Strafmaßrevisionen sind indes sehr überschaubar und so stehen die Chancen gut, dass es bei den 3 Jahren bleibt.
In diesem Blog berichtet Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. über Strafverfahren in und um die Rhein-Mosel-Stadt
Montag, 26. März 2018
Sonntag, 24. Dezember 2017
Das beA Gedicht
Ein Geschenk der Anwaltskammer
Es liegt heuer unterm Baum
Millionen hat's gekostet
Und ist - ganz offen - echt ein Traum.
Kaum dass man es ausgepackt
Mit Geduld und viel Geschick
Wird es flugs vom Netz genommen
Ist das bloß ein übler Trick?
Wollten wir doch alle starten
Einfach, sicher, digital
Sitzen wir nun an den Rechnern
Nichts geht mehr, verdammt noch mal.
Doch schon bald bricht es heran
Das neue Jahr, mit ihm die Pflicht
Es zu nutzen und zu ehren
Bei Kollegen und Gericht.
Ob der BRAK es wird gelingen
beA an den Start zu bringen?
Ohne Leaks, dafür mit Pathos
Dank der Freaks der Firma Atos?
Dieses darf bezweifelt werden
Finger weg von toten Pferden!
Statt uns noch mehr Zeit zu rauben
Überlasst die Post den Tauben. ;-)
Samstag, 23. Dezember 2017
beA und BER - Wettrennen der Schildbürger
Im Zuge der Digitalisierung und der angeblichen Vereinfachung des Rechtsverkehrs hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) etwas ganz Besonderes einfallen lassen: ab dem 01.01.2018 ist jeder in Deutschland tätige Rechtsanwalt gesetzlich verpflichtet, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (kurz beA) zu nutzen. Über dieses beA können ihm dann Schreiben von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Kollegen und natürlich der Anwaltskammer zugestellt werden. Klingt einfach, ist es aber nicht.
Nachdem es mir mithilfe meiner Kollegin und meiner ReNo gelungen war, das Postfach zu installieren, dauerte es nicht lange bis mir mein Email Account die frohe Kunde eines Posteingangs im beA bedeutete. Das muss was Wichtiges sein. Also frisch ans Werk mit Karte und Kartenleser und - nichts. Der Anmeldevorgang funktioniert nicht. Erfreulicherweise hat die BRAK eine Telefonhotline eingerichtet, bei der man sich Hilfe holen kann. Nach einem halben Dutzend Versuchen (ich nehme an, ich bin nicht die Einzige, bei der das beA nicht willig ist), gebe ich auf und versuche erneut mein Glück, indem ich Dasjenige tue, was die meisten Menschen tun, wenn sie vor dem Rechner sitzen und ein nicht näher definierbares Problem haben. Ich starte neu. Zunächst das Programm, dann den Rechner. Nichts. Vielleicht doch nochmal die Hotline? Besetzt. Ich aktualisiere den Browser, installiere zusätzlich einen anderen Browser. Ohne Erfolg.
Nach annähernd zwei Stunden gelingt es mir, beA zu überlisten, wie genau mir das gelungen ist, kann ich nicht sagen, aber plötzlich bin ich drin.
Ich bin drin!!! Im Taumel zwischen Glück und Neugier sehe ich im Posteingang, dass Post gekommen ist v.on... *Trommelwirbel*
... der heimischen Anwaltskammer. Im Betreff steht "Weihnachtsgrüße".
WEIHNACHTSGRÜßE!
Ich bin kurz davor, den Computer zum Fenster hinauszuwerfen.
Die Grüße lassen sich nicht öffnen, teilt mir meine Reno später mit. Es ist mir egal. Ich habe fast zwei Stunden damit zugebracht, beA zu öffnen, da können mir die jahreszeitlichen Grüße derer, die beA mit auf dem Gewissen haben, gestohlen bleiben.
Im normalen Emailaccount gestern befand sich übrigens ein Sondernewsletter der Anwaltskammer zum beA. Dieser enthält diesmal keine Grüße, sondern sogar ein Geschenk - beA benötigt ein neues Zertifikat und damit es dem Anwalt über die Feiertage nicht so langweilig wird, darf er es auch gleich selbst installieren. Die mehrseitige Anleitung liefern die Damen und Herren Kollegen aus Berlin, die sich beA ausgedacht haben und seither nicht müde werden, es mit dem Slogan EINFACH, SICHER, DIGITAL (sic!) als eine Art 8. Weltwunder zu präsentieren, gleich mit. Danke dafür. Beherzt klicke ich auf den Installationslink. ERROR 404! Ich gebe zu, es hätte mich gewundert, wenn es funktioniert hätte. Die Hotline ist derweil nicht erreichbar.
Der Höhepunkt des Tages ist dann aber die Nachricht, dass beA ab sofort und über die Feiertage zwecks Wartungsarbeiten vom Netz genommen wird. Bleibt abzuwarten, ob es bis zum 1.1.2018 in Gang kommt. Im Grunde könnte es einem ja egal sein, wenn da die Sache mit der Haftung nicht wäre, denn wer beA nicht nutzt, dem drohen Fristversäumnisse.
Die BRAK hat ihren Sitz übrigens in Berlin. Da soll auch irgendwann BER eröffnet werden, einer der größten Schildbürgerstreiche der jüngeren Vergangenheit. Nur in einem Buchstaben unterscheiden sich BER und beA voneinander. Das kann kein Zufall sein.
Nachdem es mir mithilfe meiner Kollegin und meiner ReNo gelungen war, das Postfach zu installieren, dauerte es nicht lange bis mir mein Email Account die frohe Kunde eines Posteingangs im beA bedeutete. Das muss was Wichtiges sein. Also frisch ans Werk mit Karte und Kartenleser und - nichts. Der Anmeldevorgang funktioniert nicht. Erfreulicherweise hat die BRAK eine Telefonhotline eingerichtet, bei der man sich Hilfe holen kann. Nach einem halben Dutzend Versuchen (ich nehme an, ich bin nicht die Einzige, bei der das beA nicht willig ist), gebe ich auf und versuche erneut mein Glück, indem ich Dasjenige tue, was die meisten Menschen tun, wenn sie vor dem Rechner sitzen und ein nicht näher definierbares Problem haben. Ich starte neu. Zunächst das Programm, dann den Rechner. Nichts. Vielleicht doch nochmal die Hotline? Besetzt. Ich aktualisiere den Browser, installiere zusätzlich einen anderen Browser. Ohne Erfolg.
Nach annähernd zwei Stunden gelingt es mir, beA zu überlisten, wie genau mir das gelungen ist, kann ich nicht sagen, aber plötzlich bin ich drin.
Ich bin drin!!! Im Taumel zwischen Glück und Neugier sehe ich im Posteingang, dass Post gekommen ist v.on... *Trommelwirbel*
... der heimischen Anwaltskammer. Im Betreff steht "Weihnachtsgrüße".
WEIHNACHTSGRÜßE!
Ich bin kurz davor, den Computer zum Fenster hinauszuwerfen.
Die Grüße lassen sich nicht öffnen, teilt mir meine Reno später mit. Es ist mir egal. Ich habe fast zwei Stunden damit zugebracht, beA zu öffnen, da können mir die jahreszeitlichen Grüße derer, die beA mit auf dem Gewissen haben, gestohlen bleiben.
Im normalen Emailaccount gestern befand sich übrigens ein Sondernewsletter der Anwaltskammer zum beA. Dieser enthält diesmal keine Grüße, sondern sogar ein Geschenk - beA benötigt ein neues Zertifikat und damit es dem Anwalt über die Feiertage nicht so langweilig wird, darf er es auch gleich selbst installieren. Die mehrseitige Anleitung liefern die Damen und Herren Kollegen aus Berlin, die sich beA ausgedacht haben und seither nicht müde werden, es mit dem Slogan EINFACH, SICHER, DIGITAL (sic!) als eine Art 8. Weltwunder zu präsentieren, gleich mit. Danke dafür. Beherzt klicke ich auf den Installationslink. ERROR 404! Ich gebe zu, es hätte mich gewundert, wenn es funktioniert hätte. Die Hotline ist derweil nicht erreichbar.
Der Höhepunkt des Tages ist dann aber die Nachricht, dass beA ab sofort und über die Feiertage zwecks Wartungsarbeiten vom Netz genommen wird. Bleibt abzuwarten, ob es bis zum 1.1.2018 in Gang kommt. Im Grunde könnte es einem ja egal sein, wenn da die Sache mit der Haftung nicht wäre, denn wer beA nicht nutzt, dem drohen Fristversäumnisse.
Die BRAK hat ihren Sitz übrigens in Berlin. Da soll auch irgendwann BER eröffnet werden, einer der größten Schildbürgerstreiche der jüngeren Vergangenheit. Nur in einem Buchstaben unterscheiden sich BER und beA voneinander. Das kann kein Zufall sein.
Freitag, 22. Dezember 2017
Was lange währt...
... liegt endlich unter´m Tannenbaum.
Gerade in der 4. Auflage erschienen
Gerade in der 4. Auflage erschienen
Während meine Kollegin Christine Henn das Kapitel über Besetzungsrügen verfasst hat, durfte ich auch in dieser Aufgabe wieder über Befangenheit schreiben und gemeinsam mit Tomasz Godzinski das Kapitel über die Besonderheiten der Verteidigung in Großverfahren ins Leben rufen.
Trotz reichlich Arbeit hat es auch dieses Mal wieder Spaß gemacht, an dem Buch mitzuschreiben. Gelobhudelt gehört Maximilian Endler, der mehr als einmal meine Wutausbrüche tapfer zu ertragen wusste, wenn aus meiner Sicht wieder einmal irgendetwas nicht so (schnell) funktionierte wie ich es mir vorgestellt hatte...
Donnerstag, 14. Dezember 2017
Wir sind hier nicht im Strafrecht! - Befangen geht auch anders
In einer Verkehrsunfallsache klage ich für einen Halter und die hinter ihm stehende Versicherung auf Schadensersatz. Der Gegner ist ausländischer Herkunft, lebt aber mit seiner Familie seit vielen Jahren in Deutschland. Seine Gattin, die er als Zeugin für den Unfallhergang benannt hat, spricht dennoch kein Deutsch mit der Folge, dass ein Dolmetschern für die Gerichtsverhandlung hinzugezogen wurde.
Einige Minuten vor dem Termin treffen meine Kollegin, die den Fahrer vertritt, und ich vor dem Sitzungssaal ein. Der Gegner, seine Gattin und der Dolmetscher sind bereits da, unterhalten sich in ihrer Muttersprache, wobei der Dolmetscher eine Zeichnung in Händen hält, die aussieht wie eine Unfallskizze. Die Kollegin und ich staunen nicht schlecht. Das Dreiergespann gestikuliert und schwadroniert unbeeindruckt weiter. Ich frage den Dolmetscher, was er mache. Er antwortet, er lasse sich gerade erklären, wie die Straße heiße, wie die Autos gestanden hätten und so weiter und so fort. Meinen Einwand, er sei nicht dazu da, im Vorfeld mit einer Partei den Unfallhergang zu besprechen, nimmt er nicht ohne Erstaunen zur Kenntnis, wendet sich wieder seinen Landsleuten zu und erörtert mit diesen weiter die Skizze. Der hinzukommende Kollege, der den Gegner vertritt und offenbar auch nicht recht weiß, dass es nur Aufgabe eines Dolmetschers ist, in der Verhandlung zu übersetzen, nicht aber vor der Verhandlung Gespräche über den Unfallhergang zu führen, kann meine Einwände nicht nachvollziehen und verzieht sein jungenhaftes Gesicht zu einem Grinsen als die Kollegin und ich wenig später in der Verhandlung den Dolmetscher wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen.
Der Dolmetscher (öffentlich bestellt und vereidigt!) bestätigt den geschilderten Sachverhalt und fügt hinzu, er verstehe nicht, was daran schlimm sei, er mache das schließlich immer so (sic). Gut zu wissen, dass der Dolmetscher nicht das erste Mal in dieser Form agiert und erstaunlich, dass er damit wohl noch nie negativ aufgefallen ist.
Der Vorsitzende beim Amtsgericht sieht den Befangenheitseinwand als begründet an, bemerkt aber in meine Richtung, wir seien nicht im Strafrecht. Das ist richtig, aber das müssen wir auch nicht. Auch im Zivilprozess ist es vorgesehen, dass Richter, Sachverständige oder Dolmetscher wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können, wenn sie ein Verhalten an den Tag legen, das besorgen lässt, dass sie den Boden der Neutralität verlassen haben. Das Verfahren wird irgendwann im neuen Jahr fortgesetzt, mit einem neuen Dolmetscher, der seine Aufgabe hoffentlich lege artis ausführen wird.
Einige Minuten vor dem Termin treffen meine Kollegin, die den Fahrer vertritt, und ich vor dem Sitzungssaal ein. Der Gegner, seine Gattin und der Dolmetscher sind bereits da, unterhalten sich in ihrer Muttersprache, wobei der Dolmetscher eine Zeichnung in Händen hält, die aussieht wie eine Unfallskizze. Die Kollegin und ich staunen nicht schlecht. Das Dreiergespann gestikuliert und schwadroniert unbeeindruckt weiter. Ich frage den Dolmetscher, was er mache. Er antwortet, er lasse sich gerade erklären, wie die Straße heiße, wie die Autos gestanden hätten und so weiter und so fort. Meinen Einwand, er sei nicht dazu da, im Vorfeld mit einer Partei den Unfallhergang zu besprechen, nimmt er nicht ohne Erstaunen zur Kenntnis, wendet sich wieder seinen Landsleuten zu und erörtert mit diesen weiter die Skizze. Der hinzukommende Kollege, der den Gegner vertritt und offenbar auch nicht recht weiß, dass es nur Aufgabe eines Dolmetschers ist, in der Verhandlung zu übersetzen, nicht aber vor der Verhandlung Gespräche über den Unfallhergang zu führen, kann meine Einwände nicht nachvollziehen und verzieht sein jungenhaftes Gesicht zu einem Grinsen als die Kollegin und ich wenig später in der Verhandlung den Dolmetscher wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen.
Der Dolmetscher (öffentlich bestellt und vereidigt!) bestätigt den geschilderten Sachverhalt und fügt hinzu, er verstehe nicht, was daran schlimm sei, er mache das schließlich immer so (sic). Gut zu wissen, dass der Dolmetscher nicht das erste Mal in dieser Form agiert und erstaunlich, dass er damit wohl noch nie negativ aufgefallen ist.
Der Vorsitzende beim Amtsgericht sieht den Befangenheitseinwand als begründet an, bemerkt aber in meine Richtung, wir seien nicht im Strafrecht. Das ist richtig, aber das müssen wir auch nicht. Auch im Zivilprozess ist es vorgesehen, dass Richter, Sachverständige oder Dolmetscher wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden können, wenn sie ein Verhalten an den Tag legen, das besorgen lässt, dass sie den Boden der Neutralität verlassen haben. Das Verfahren wird irgendwann im neuen Jahr fortgesetzt, mit einem neuen Dolmetscher, der seine Aufgabe hoffentlich lege artis ausführen wird.
Mittwoch, 4. Oktober 2017
Me, myself und ich - alle bei Gericht
Vor einigen Wochen habe ich einige Tage damit zugebracht, die Protokollbände eines Umfangsverfahrens einzusehen.
Ich staunte nicht schlecht als ich las, an einem bestimmten Tag im Januar 2016 an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben. So steht das im Protokoll. Weiter steht da, ich hätte sogar Erklärungen für meinen Mandanten abgegeben.
Tatsächlich war ich am Nachmittag des Tages, zu einem Zeitpunkt da die Hauptverhandlung laut Protokoll längst vorbei war, noch ein wenig lädiert aus dem Krankenhaus entlassen worden. Bei aller Kampfeslust und Hingabe zum Beruf wäre ich an diesem Tag allenfalls eingeschränkt verhandlungsfähig gewesen. Nur die Götter (und eventuell der Protokollführer, der gleich hinter den Göttern kommt) wissen wie ich trotzdem in das Protokoll hineingeraten bin.
Dabei wäre es doch so praktisch wenn man sich zweiteilen, besser noch dreiteilen könnte, nicht nur in puncto Abrechnung. Me, myself und ich - alle bei Gericht. Zeitgleich eine Wahlfälschung bei der großen Strafkammer, eine Kneipenschlägerei bei der Jugendrichterin mit Zeugen, die zur Tatzeit entweder besoffen oder ganz woanders waren und zur Entspannung eine Ordnungswidrigkeitssache mit Anhörung eines Sachverständigen zur Frage der Fehlerhaftigkeit einer Geschwindigkeitsmessung. Ganz breites Spektrum an einem Tag, an dessen Ende man sicher geschafft wäre ob des Geschafften, aber im Idealfall gleich drei Mandanten geholfen hätte.
Ich staunte nicht schlecht als ich las, an einem bestimmten Tag im Januar 2016 an der Hauptverhandlung teilgenommen zu haben. So steht das im Protokoll. Weiter steht da, ich hätte sogar Erklärungen für meinen Mandanten abgegeben.
Tatsächlich war ich am Nachmittag des Tages, zu einem Zeitpunkt da die Hauptverhandlung laut Protokoll längst vorbei war, noch ein wenig lädiert aus dem Krankenhaus entlassen worden. Bei aller Kampfeslust und Hingabe zum Beruf wäre ich an diesem Tag allenfalls eingeschränkt verhandlungsfähig gewesen. Nur die Götter (und eventuell der Protokollführer, der gleich hinter den Göttern kommt) wissen wie ich trotzdem in das Protokoll hineingeraten bin.
Dabei wäre es doch so praktisch wenn man sich zweiteilen, besser noch dreiteilen könnte, nicht nur in puncto Abrechnung. Me, myself und ich - alle bei Gericht. Zeitgleich eine Wahlfälschung bei der großen Strafkammer, eine Kneipenschlägerei bei der Jugendrichterin mit Zeugen, die zur Tatzeit entweder besoffen oder ganz woanders waren und zur Entspannung eine Ordnungswidrigkeitssache mit Anhörung eines Sachverständigen zur Frage der Fehlerhaftigkeit einer Geschwindigkeitsmessung. Ganz breites Spektrum an einem Tag, an dessen Ende man sicher geschafft wäre ob des Geschafften, aber im Idealfall gleich drei Mandanten geholfen hätte.
Sonntag, 9. Juli 2017
G20 und die gutmenschlichen Rechtsanwälte
G20 ist vorbei und Linksextreme haben eine Spur der Verwüstung durch die Hansestadt gezogen.
Je nach dem, welche Zeitung man aufschlägt, wurden zwischen 200 und 500 Polizisten verletzt. Wer die Schuld daran trägt, dass der Gipfel derart gipfelte, wird ebenfalls unterschiedlich beantwortet.
Wie immer wenn es irgendwo zur Sache geht, sind auch Rechtsanwälte nicht weit.
Das linke Klientel wird für den Fall seiner Verfolgung diejenigen Anwälte konsultieren, die sich um es verdient gemacht haben. Sie werden Vollmachten unterzeichnen, Vorschüsse zahlen (oder auch nicht), denn wenn sie Glück haben, wird der beauftragte Verteidiger als Pflichtverteidiger tätig und kann seine Gebühren der Staatskasse in Rechnung stellen. Die Staatskasse wiederum wird für den Fall einer Verurteilung die an den Verteidiger gezahlten Gebühren beim Verurteilten regressieren. Theoretisch. Praktisch dürfte es nicht selten so sein, dass es bei erklärten Antikapitalisten mit dem Kapital nicht allzu weit her ist, aber das ist ein anderes Thema.
Die verletzten Polizisten können sich ebenfalls anwaltlichen Beistands bedienen und - Trommelwirbel - dies sogar, ohne in die eigene Tasche greifen zu müssen.
In sozialen Netzwerken machen Nachrichten von (vereinzelten) Rechtsanwälten die Runde, die den verletzten Polizisten kostenlose Rechtsberatung und Vertretung anbieten.
Man kann sich trefflich darüber streiten, ob und inwieweit es zulässig ist, kostenlose Rechtsberatunganzubiedern anzubieten. §49b BRAO bestimmt hierzu:
Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.
Nehmen wir einmal an, ein schwerverletzter Polizist, Mitte 40, verheiratet, 2 Kinder, nimmt das Angebot dankend an und die Kollegen, die es sich auf die Fahne geschrieben haben, Polizeibeamte kostenlos zu vertreten, legen los. Da gibt es eine Menge zu tun. Angefangen bei der Nebenklage im Strafverfahren über Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zivilverfahren bis hin zu sozial- und arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Das Beamtenrecht dabei stets im Hinterkopf. Haftungsrisiko in fünf- wenn nicht sechsstelliger Höhe. Alles pro bono und wenn es "gut" läuft, gleich 200 bis 500 neue Mandate auf einen Streich. Da wünscht man doch den gutmenschlichen Kollegen, dass die neu akquirierte Klientel ihnen ab morgen die Türen einrennt und ihnen das Sommerloch mit ordentlich Arbeit füllt, die sie nicht abrechnen werden, denn versprochen ist schließlich versprochen.
Je nach dem, welche Zeitung man aufschlägt, wurden zwischen 200 und 500 Polizisten verletzt. Wer die Schuld daran trägt, dass der Gipfel derart gipfelte, wird ebenfalls unterschiedlich beantwortet.
Wie immer wenn es irgendwo zur Sache geht, sind auch Rechtsanwälte nicht weit.
Das linke Klientel wird für den Fall seiner Verfolgung diejenigen Anwälte konsultieren, die sich um es verdient gemacht haben. Sie werden Vollmachten unterzeichnen, Vorschüsse zahlen (oder auch nicht), denn wenn sie Glück haben, wird der beauftragte Verteidiger als Pflichtverteidiger tätig und kann seine Gebühren der Staatskasse in Rechnung stellen. Die Staatskasse wiederum wird für den Fall einer Verurteilung die an den Verteidiger gezahlten Gebühren beim Verurteilten regressieren. Theoretisch. Praktisch dürfte es nicht selten so sein, dass es bei erklärten Antikapitalisten mit dem Kapital nicht allzu weit her ist, aber das ist ein anderes Thema.
Die verletzten Polizisten können sich ebenfalls anwaltlichen Beistands bedienen und - Trommelwirbel - dies sogar, ohne in die eigene Tasche greifen zu müssen.
In sozialen Netzwerken machen Nachrichten von (vereinzelten) Rechtsanwälten die Runde, die den verletzten Polizisten kostenlose Rechtsberatung und Vertretung anbieten.
Man kann sich trefflich darüber streiten, ob und inwieweit es zulässig ist, kostenlose Rechtsberatung
Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlaß von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.
Nehmen wir einmal an, ein schwerverletzter Polizist, Mitte 40, verheiratet, 2 Kinder, nimmt das Angebot dankend an und die Kollegen, die es sich auf die Fahne geschrieben haben, Polizeibeamte kostenlos zu vertreten, legen los. Da gibt es eine Menge zu tun. Angefangen bei der Nebenklage im Strafverfahren über Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zivilverfahren bis hin zu sozial- und arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Das Beamtenrecht dabei stets im Hinterkopf. Haftungsrisiko in fünf- wenn nicht sechsstelliger Höhe. Alles pro bono und wenn es "gut" läuft, gleich 200 bis 500 neue Mandate auf einen Streich. Da wünscht man doch den gutmenschlichen Kollegen, dass die neu akquirierte Klientel ihnen ab morgen die Türen einrennt und ihnen das Sommerloch mit ordentlich Arbeit füllt, die sie nicht abrechnen werden, denn versprochen ist schließlich versprochen.
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