Dienstag, 29. Oktober 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Stinkbombe sorgt für dicke Luft

Eigentlich sollte es ein Verhandlungstag wie jeder andere werden: wir saßen auf unseren Plätzen, das Gericht trat ein, ein Verteidiger stellte einen Befangenheitsantrag, die Sitzung wurde unterbrochen. Im Westen nichts Neues.

Während der Unterbrechung machte sich ein seltsamer Geruch breit.
Hat da jemand ein besonders stinkendes Käsebrot ausgepackt? Schweißfüße? Knoblauch?
Der Gestank wurde immer schlimmer und schon bald glaubte niemand mehr an Schweißfüße und Käsebrote. Erinnerungen an die Schulzeit wurden wach. Stanken so ungefähr damals die Stinkbomben? Es ist aber auch lange her...

Eine halbe Stunde später erschien der Vorsitzende und vertagte wegen des Befangenheitsantrages auf kommende Woche Dienstag und während wir uns anschickten unsere Sache zu packen, rückte die Feuerwehr an. Der Saal wurde geräumt und die Feuerwehrleute, die ihn dann betraten, taten dies mit Atemschutzmasken und weißen Sicherheitsanzügen, was angesichts der Tatsache, dass die meisten der Prozessbeteiligten mehr als eine halbe Stunde im Saal waren, nicht gerade beruhigend wirkte. Notarztwagen rückten an und eh ich´s mich versah, wurde mein Blutdruck gemessen. Der leitende Notarzt war ein Bekannter, den ich lange nicht gesehen hatte und so hatte der Tag zumindest ein kleines Highlight.

Ausgemacht werden konnte eine Flüssigkeit im Zuschauerbereich, die gerade auf dem Weg ins LKA ist zwecks Untersuchung.

Angesichts der Tatsache, dass es mir noch immer gut geht, ich keine Pustelchen im Gesicht habe und auch keinen Haarausfall, gehe ich mal davon aus, dass es eine harmlose Substanz war, die da für dicke Luft sorgte.

Donnerstag, 12. September 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Kugelschreiberbeschlagnahme

Im Rahmen des ABM-Verfahrens finden regelmäßig Eingangskontrollen beim Landgericht Koblenz statt. Ziel dieser Kontrollen ist es, die ins Gerichtsgebäude eintretenden Personen u.a. auf gefährliche Gegenstände zu durchsuchen, so dass beispielsweise mitgeführte Taschen und Rucksäcke Kontrollen unterzogen werden.

Am heutigen Morgen wurde bei meinem Mandanten im Zuge einer solchen Kontrolle ein Plastikkugelschreiber „beschlagnahmt“, der dazu dient, auf dem Touchpad des Laptops zu schreiben.

Die Begründung der eifrigen Beamtin für die Beschlagnahme des Kugelschreibers lautete, dass die Mine spitz und das Teil damit gefährlich sei. Tatsächlich ist die Mine, die komplett aus Plastik besteht, abgerundet und damit weniger spitz als die eines normalen Kugelschreibers. Alles Zetern meines Mandanten half nichts, das Teil wurde nicht mehr hergegeben und sogar in einer Plastikhülle versiegelt. Weitere Schreibgeräte fielen der Kontrolle übrigens nicht zum Opfer.

Der formaljuristisch korrekte Weg, dieses Verhalten zu monieren, besteht darin, eine Eingabe bei der Verwaltung des Landgerichts zu tätigen, was meinem Mandanten zumindest heute sein Schreibgerät nicht wiedergebracht hätte. Folglich musste ich den beklagenswerten Zustand bei der hierfür unzuständigen Strafkammer benörgeln.

Diese zeigte sich überrascht von der Vorgehensweise der Ordnungshüterin und wies souverän einen im Saal befindlichen Wachtmeister an, das Ding in den Sitzungssaal zu schaffen. Es dauerte keine 5 Minuten und der Schreiber war wieder da, wo er hingehörte.

Donnerstag, 5. September 2013

Aktionsbüro Mittelrhein - von Nasenspitzen und Beamern

Eigentlich sollte alles ganz schnell gehen. Einer Zeugin sollten Videoaufnahmen gezeigt werden und sie sollte dazu aussagen.

Da es bei Zeugen immer darauf ankommt, ob deren Aussage glaubhaft ist, müssen die Prozessbeteiligten in die Lage versetzt werden, dies zu beurteilen, unter anderem dadurch, dass sie den Zeugen während der Dauer seiner Aussage beobachten können. In nicht wenigen Seminaren für Strafverteidiger geht es demnach um die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und in diesem Zusammenhang auch um die Frage, ob man einem lügenden Zeugen seinen Hang zum nonchalanten Umgang mit der Wahrheit pinocchiogleich an der Nasenspitze ansehen kann. Das wiederum erfordert freien Blick auf des Zeugen Nasenspitze.

Anders als manch anderer Zeuge war diese Zeugin im Gefolge von bewaffneten Personenschützern und Zeugenbeistand erschienen, so dass neben ihr 4 weitere Personen in ihrem unmittelbaren Umfeld Platz nahmen. Damit die Zeugin während ihrer Aussage auch bis in die letzte der 6 Reihen gesehen werden kann, wird sie mittels Beamer auf eine Leinwand oberhalb des Richtertischs übertragen. Dergleichen Beamer sollte nun aber dazu dienen, das Video zu zeigen. An sich keine große Sache, wenn gleichzeitig gewährleistet ist, dass man die Zeugin ebenfalls sehen kann. Dem war aber nicht so und so hörten wir trotz entsprechender Proteste die Stimme der Zeugin aus dem Off derweil das Video lief.

Die Kammer war der Meinung, dass die für die Zeugin getroffenen Sicherheitsmaßnahmen einer Änderung der Sitzordnung entgegenstünden. Es war nämlich beantragt worden -wie zuvor mit anderen Zeugen geschehen- die Zeugin erhöht zu platzieren.

Die Entscheidung der Kammer lässt sich mit höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht vereinbaren. Mehr als einmal haben sich Obergerichte dazu geräuspert, dass alle Prozessbeteiligten den Zeugen während seiner Aussage sehen können müssen.

Gerne hätte ich die Rechtsprechung um die Entscheidung bereichert, dass diese Grundsätze auch bei besonders gefährdeten Zeugen gelten, aber dazu wird es nicht kommen, da die Kammer meinem erneuten Antrag, entweder die Zeugin nebst ihrem Gefolge erhöht zu platzieren oder aber die Leinwand so aufzuteilen, dass man einen geteilten Bildschirm hat, stattgegeben hat.

Das Gericht nutzte die Mittagspause dazu, eine zweite Leinwand und einen zweiten Beamer zu beschaffen, so dass fortan Zeugin und Video geschaut werden konnten. Das ist streng genommen sogar mehr als ich beantragt hatte und es zeigt, dass die Kammer sich -wenn schon nicht mein Genörgel- so aber doch die herrschende Rechtsprechung zu Herzen genommen hat.

Der für den Fall der Abweisung weiterführende Antrag, für dessen Vorbereitung ich die Mittagspause genutzt hatte, musste nicht gestellt werden.

Mittwoch, 4. September 2013

Zeugentypen. Heute: der Anarchist

Der Anarchist ist anders als der Klassenclown wenig mitteilsam und er sieht auch anders aus. Nicht nur anders als der Klassenclown, sondern auch anders als große Teile der inländischen Bevölkerung.

Seine Frisur gibt Auskunft darüber, dass Filzen nicht nur bei Angehörigen der alternativen Szene verbeheimatet ist und sein Kleidungsstil entspricht dem, den ich - wäre ich Richter - zum Anlass nehmen würde, den Zeugen nach Hause zu schicken, damit er sich dem Anlass entsprechend kleidet. Alleine aus praktischen Erwägungen heraus wäre es jedoch wenig probat, den Zeugen "nach Hause" zu schicken, da er über einen festen Wohnsitz nicht verfügt.

Er nimmt Platz, wobei er mit dem Hinterteil so nah Richtung Stuhlkante rückt, dass er droht, vom Stuhl zu rutschen und unwillkürlich denkt man an ein nasses Handtuch nach dem 2. Schleudergang.
Sein Blick ist betont gelangweilt, er selbst genervt, weil er als Anarchist keinen Zweifel daran lässt, dass er viel lieber entspannen würde als sich den Fragen des Gerichts und sonstiger Prozessbeteiligter zu stellen. Fragen werden daher gerne so kurz wie möglich beantwortet, gerne auch nuschelnd und in den seltensten Fällen erinnert er sich an Vorgänge, die länger als eine Woche zurückliegen.

Immerhin lässt er die Zuhörer wissen, dass Anarchie eine Utopie ist, was ihn nicht davon abbringt, sie für den Idealzustand menschlichen Zusammenlebens zu halten.

Finanzpolitisch ist er schwer auf Zack. Steuern gehören abgeschafft. Er selbst ist da übrigens auf einem guten Weg, denn da er keinen Beruf erlernt hat und auch noch nie gearbeitet hat, hat er noch nie Steuern gezahlt, was ihn freilich nicht davon abhält, aus Steuermitteln ALG zu beziehen.
Wenn er nicht gerade keine Steuern zahlt, geht er gerne auf Demos, vorzugsweise "für Asylanten".

Als Verteidiger (und Steuerzahler) ist man erleichtert, wenn seine Vernehmung abgeschlossen ist. So viel "Null Bock" verteilt auf relativ wenig Lebendgewicht ist wirklich schwer verdaulich.













Freitag, 23. August 2013

Aktionsbüro Mittelrhein: Prosaischer Antrag und lyrische Erwiderung

"Da kann ich mir keinen Reim drauf machen", war unter vielen Verteidigern im Aktionsbüro-Mittelrhein-Verfahren die Reaktion auf den Antrag des Verteidigers eines Angeklagten. Der Verteidiger hatte beantragt, das Verfahren gegen seinen Mandanten, der umfassend ausgesagt hatte, nach § 45 JGG einzustellen. Da diese Vorschrift im Vorverfahren gilt (wir aber zum Zeitpunkt der Antragstellung ziemlich genau ein Jahr hauptverhandelten), ist es in der Tat schwierig, sich auf den Antrag einen Reim zu machen. Vielleicht zielte er eher darauf ab, die persönliche Situation des Angeklagten zu beleuchten. So wurde unter anderem dargestellt, dass man im Winter bei "Eis und Schnee" über die Autobahn nach Koblenz anreise. Nun befindet sich mein Mandant nicht (mehr) in Haft, aber würde ich einen der noch Inhaftierten verteidigen, wäre mir spätestens an dieser Stelle ein imaginärer Kragen geplatzt, da ich davon überzeugt bin, dass die noch inhaftierten Angeklagten auch widrigste Witterungsbedingungen gerne in Kauf nehmen würden, wenn sie die Zeit außerhalb der Hauptverhandlung bei ihren Familien verbringen dürften. Soweit meine prosaische Stellungnahme zum Geschehen.

Mein Kollege Dr. Björn Clemens, dessen Mandant sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, hat zu dessen Situation einerseits und in Erwiderung auf den Antrag andererseits in lyrischer Form erwidert und zwar wie folgt:


Was ich im Saale letztens hörte
Ein wenig mich doch leis empörte
Dem muß ich was entgegenstellen
Ich hoff, der Vize wird nicht bellen

 
Mit Schmeichel kann ich nicht entzücken

Die Tränendrüse auch nicht drücken

Mich in den grauen Staub nicht werfen

Und auch den Rechtskampf nicht entschärfen

 

Erwartend, dass Herr D. nicht weine,

Versuch ich mich wie Heinrich Heine

Denn des Gerichtes jüngstes Treiben

lässt sich nur mit Humor beschreiben

 

In einem Jahr konnt man erleben

Des hohen Rechtes wahres Streben

Doch steht nicht viel in den Bilanzen

Seht her im Großen und im Ganzen:

 

Wo Koblenz liegt im deutschen Lande

Gehts gegen kriminelle Bande

Mit Pomp und Mediengetöse

Bekämpft der Staatsanwalt das Böse

 

Wir traten häufig auf der Stelle

Die Zeugen kaum besonders helle

Der Hauptverdacht blieb ungekläret

Was offenkundig keinen störet

 

Und als das erste Jahr zu Ende

Da ruft ein Anwalt nach der Wende

Dort in der großen Staatsschutzkammer

Beklagt er seinen Katzenjammer

 

Betrübter Stimmung gibt er kund

Sein Schützling leide wie ein Hund

Er stehe krankhaft unter Streß

Drum müß er raus aus dem Prozeß

 

Die Lösung hat er schnell parat

Denn für des Jünglings Femetat

Man die gerechte Prämie kennt

Verfahrensteil wird abgetrennt

 

Zu rechter Zeit hinausgestiegen

Die Strafen lasset andre kriegen

Hat er doch wie gewünscht gesungen

In Unsrem Ohr hats schal geklungen

 

Denn ob er noch so furchtbar leidet

Zusammenhalt und Ehre meidet

Laßt mich ganz laut und deutlich sagen

Die Haft ist auch nicht leicht zu tragen

 

Die Tage meines Schützlings schwinden 

Bedrückend hinter Stahlgebinden

Er hat dies Jahr nicht nur gesessen

Inzwischen kämpfen wir ums Essen  

 
Darum verlang ich vom Gericht

Bewilligt jenen Antrag nicht

Bei Gott ist anderes zu tun

Und was das ist, das sag ich nun:

 

Mit diesem solln sie sich befassen

Die Sieben aus dem Knast entlassen

Allmählich ist es überzogen

Mit falschem Maß wird hier gewogen

 
Damit die Männer hinter Mauern

Nicht länger ohne Urteil kauern

Die Haft darf keine Stund mehr dauern

Sonst wird Justitia erschauern

 

Das, was ich also ernsthaft sprach

Erkennt der Name Volk als Schmach

Nach einem Jahrs ists langsam Zeit

Wir fordern ein Gerechtigkeit!

 

 







Dienstag, 6. August 2013

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: homo homini lupus

Gestern verurteilte das Landgericht Koblenz eine Frau und Mutter von 3 Kindern wegen zweifachen Mordes an ihren Schwiegereltern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, so dass eine Haftentlassung nach Verbüßung von 15 Jahren nicht in Betracht käme, wenn das Urteil rechtskräftig würde.

Rechtskräftig ist ein Urteil dann, wenn kein Rechtsmittel mehr dagegen eingelegt werden kann. Gegen Urteile des Landgerichts findet die Revision zum Bundesgerichtshof statt und es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung ihrer Mandantin dazu raten wird, Revision einzulegen.

Der Prozess wurde nicht nur in Internetforen, in denen es sich Leute zur Aufgabe gemacht haben, ungeklärte Kriminalfälle zu diskutieren und ein wenig Sherlock Holmes zu spielen, viel beachtet, sondern auch vor Ort. Der Grund dafür liegt möglicherweise darin, dass es sich um einen Indizienprozess handelte. Beweise im Sinne von Tatzeugen oder DNA-Spuren am Tatort, die auf die Täterschaft der Angeklagten hätten schließen lassen, gab es nicht. Beste Voraussetzungen also, dass sich das sog. gesunde Volksempfinden Raum und Stimme wie selten verschaffen konnte.

Ein Fernsehsender (wider Erwarten keiner der Sorte, die ihre Sendezeit mit Unterschichten-TV füllt) hatte sich die Mühe gemacht, eine Prozessbeobachterin der ersten Stunde zu begleiten und war sich nicht zu fein, das Festgehaltene auszustrahlen. Der Zuschauer wurde so gewahr, dass bereits ab 4 Uhr morgens vor dem Justizgebäude campiert wurde. Kennen Sie diese hässlichen, aufklappbaren Campingstühle aus wasserfestem Stoff, rechts und links mit Getränkehalterungen? Genau die waren im Einsatz. Die 5 Stunden bis zum Beginn der Hauptverhandlung wollen schließlich bequem verbracht werden. Was des Urlaubers Handtuch auf dem Liegestuhl, ist des Prozessbeobachters Faltcampingsessel.

Die Prozessbeobachterin zeigte sich "zufrieden" mit dem Urteil. Sie habe es erwartet und sei "froh und erleichtert", dass sie nun "den Stress nicht mehr" habe. Welchen Stress sie meint, führt sie nicht aus, was auch gar nicht nötig ist, denn auch ohne weitere Ausführungen kann festgestellt werden: das Sprichwort stimmt.

Freitag, 19. Juli 2013

Der Schlagernacht-Antrag

Manche Anträge muss man einfach stellen, selbst auf die Gefahr hin, dass sie für Gelächter sorgen. Heute habe ich im Verfahren "Aktionsbüro Mittelrhein" den Antrag gestellt, die Hauptverhandlung zeitig zu unterbrechen, damit mein Mandant rechtzeitig in Gelsenkirchen ist um dort der "Schlagernacht auf Schalke" beizuwohnen.

Hintergrund war, dass die Kammer kurz zuvor die Vernehmung eines Zeugen auf einen späteren Termin verschoben hatte, weil dieser vorgegeben hatte, das "Deichbrand-Festival" in Cuxhaven besuchen zu wollen.

Als daraufhin mein Mandant zu mir sagte, dann müsse die Kammer aus Gründen der Gleichbehandlung aber auch auf die Schlagernacht, für die er Karten habe, Rücksicht nehmen, glaubte ich zuerst an einen Scherz. Bei dieser Schlagernacht treten Leute auf wie Andrea Berg, Heino, Michael Holm und eine ganze Batterie Ballermann-Interpreten, angefangen bei Jürgen Drews bis hin zu einem Herrn, der unter dem Namen "Tim Toupet" firmiert und dessen Existenz mir bislang nicht geläufig war. Dergleichen Musik im Radio fällt für mich unter Höchststrafe und ich wechsle dann immer rasch den Sender. Und das will sich mein Mandant, der einige Jährchen jünger ist als ich, eine ganze Nacht lang anhören? Zum Beweis dieser Tatsache einerseits und zu meiner Erschütterung andererseits zückte er seine Eintrittskarte. Der will da tatsächlich hin.

Und irgendwie hat er in der Sache ja auch so unrecht nicht. Deichbrand gegen Schlagernacht. Tote Hosen gegen Andrea Berg. Rock gegen Schnulze. Was dem Einen sein Bier ist des Anderen Eierlikör. Prosit, Gemeinde.

Und so habe ich gestern Abend nach dem Anwaltsstammtisch beim Griechen, bei dem es diesen Ouzo gibt, der mir jedes Mal aufs Neue die Schuhe auszieht, meinen Antrag formuliert und heute Morgen zu Gehör gebracht. Beinahe hatte ich den Eindruck, die Kammer habe an der Ernsthaftigkeit des Antrags Zweifel gehegt, aber diese waren rasch zerstreut als der Vorsitzende zu erkennen gab, dass "die Jungs rechtzeitig zum Konzert kommen" würden.